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Jaja... wenn ma ka auswahl hat.....
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Was haben die Wiener für ein Problem mit der Polizei? Wir "Westler" baggern bei Fahrzeugkontrollen die Polizistinnen an
Besitzt du die "große Würgeschlange"?
Hab` zwei davon.
net des......was anderes
Und ich hab scho glaubtdas da, denke ich .....
Und ich hab scho glaubt
Alles Arschlöcher.
das da, denke ich .....
Hat eher den gemeint: http://www.vintagepistols.com/range_report_colt_anaconda.html
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@ maggi
Wer einen flüchtenden nachfeuert, kommt bei uns nicht "nur" mit einer Notwehrüberschreitung davon. Und das ist auch gut so, da der Angriff bereits durch angemessenen Widerstand vereitelt und keine Gefahr mehr für sich selbst noch für sein Eigentum besteht (auch Besitz ist z.T. notwehrfähig!). Da kommt man neben der Allgemeingefährdung (ein Projektil bleibt in den seltensten Fällen im Körper des getroffen stecken und gefährdet dadurch unbeteiligte) noch ein Totschlagdelikt dazu. Also da kannst du beruhigt sein, das ist bereits gesetzlich geregelt.
man darf sehr wohl einen flüchtenden - der mit einer beute abhaut nachfeuern
Kannst du was mit dem Begriff "gegenwärtiger Angriff" anfangen?
Wenn nein, kannst ja, im Fall des Falles, versuchen dich auf einen Rechtsirrtum zu berufen...
wenn der räuber flüchtet, dann ist der angriff noch gegenwärtig.
Nein isser ned, weil er sich schon im Gewahrsam der Sache befindet, der Angriff auf Eigentum muss (wie auch auf das Leben, Gesundheit, etc) gegenwärtig oder unmittelbar drohend sein. Wenn der Räuber mit der Sache flüchtet ist der gegenwärtige Angriff bereits abgeschlossen.
außer es handelt sich um einen polizisten, der unterliegt dem waffengebrauchsgesetz und das ist speziell geregelt
Vielleicht no zur Erklärung...
Ein Polizist darf nämlich, unter bestimmten Vorraussetzungen (§ 7 WGG) "Nachschießen", er sollte sich das aber vorher ganz genau überlegen...