(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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bezüglich notwehr: schau nach beim kienapfel bzw. lewisch.

Und? Der Normalsterbliche weis das auch? Weißt, du implizierst hier für die Leichtgläubigen, dass sie einem Typen, der ihnen was fladert einfach mal so nachschießen können. so isses aber ned.... :confused:
 
man darf sehr wohl einen flüchtenden - der mit einer beute abhaut nachfeuern

You made my day! Ich krieg mich gar nicht mehr ein vor Lachen! :haha::haha::haha::haha::haha::haha:

wenn der räuber flüchtet, dann ist der angriff noch gegenwärtig.

Flucht = Angriff????

das siehst du falsch. der vorfall ist immer noch gegenwärtig. erst wenn der räuber seine sache in sicherheit gebrach hat, dann ist es abgeschlossen.

Also wird jemand, der einen Raub begangen hat (die Beute in seinem Gewahrsam hat) und er auf der Flucht (zB. von der Polizei) angehalten wird, nur des versuchten Raubes belangbar sein????? "BRÜLLLLLLLLLLLL" :hahaha:

bezüglich notwehr: schau nach beim kienapfel bzw. lewisch.

Giftiger, DAS solltest du wirklich machen!

Ich hoffe ernstlich, dass du keine JUS-Student bist.

Off Topic:
Kann man die Jus-Vortragenden an den Unis eigentlich zur Verantwortung ziehen, wenn der Studierende nicht in der Lage ist, Grundlegendes zu verstehen?
 
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Und? Der Normalsterbliche weis das auch? Weißt, du implizierst hier für die Leichtgläubigen, dass sie einem Typen, der ihnen was fladert einfach mal so nachschießen können. so isses aber ned.... :confused:

hab ich so nicht gesagt, wennst mein kommentar oben genauer gelesen hättest
 
You made my day! Ich krieg mich gar nicht mehr ein vor Lachen! :haha::haha::haha::haha::haha::haha:



Flucht = Angriff????



Also wird jemand, der einen Raub begangen hat (die Beute in seinem Gewahrsam hat) und er auf der Flucht (zB. von der Polizei) angehalten wird, nur des versuchten Raubes belangbar sein????? "BRÜLLLLLLLLLLLL" :hahaha:



Giftiger, DAS solltest du wirklich machen!

Ich hoffe ernstlich, dass du keine JUS-Student bist.

Off Topic:
Kann man die Jus-Vortragenden an den Unis eigentlich zur Verantwortung ziehen, wenn der Studierende nicht in der Lage ist, Grundlegendes zu verstehen?

ohne jetzt viel auf dein kommentar eingehen zu wollen. du weißt aber schon was mitgewahrsam bzw. alleingewahrsam bedeutet?
 
hab ich so nicht gesagt, wennst mein kommentar oben genauer gelesen hättest

Die Angabe "außer die Beute ist sehr gering" impliziert für einen Leichtgläubigen was?

Wo hört für einen Solchen "sehr gering" auf und wo fangt "nicht mehr so gering" an?

Warum schreibst ned, dass DERZEIT die einschlägige Literatur von einer 3.000,- EURO-Grenze ausgeht und sich das eigentlich, je nach Judikatur, jederzeit ändern kann?

Wie gesagt! Für die einfach Gestrickten implizierst du, dass man fast an jeden Hendldieb ohne Probleme nachpfeffern darf und sich dann auf den 3er StGB berufen kann...

UND SO ISSES NICHT! ;)
 
Im Grunde hat giftpilz schon recht, es kann Ausnahmesituationen geben, wo es möglich sein kann, nachzufeuern. luke40 bringt es aber genau auf den Punkt, dass es für den Laien keine Rechtssicherheit geben wird. Das Recht "entwickelt" sich weiter, und das in den seltensten Fällen zu Gunsten der Opfer. Selbst Polizisten durchschauen den Gesetzesdschungel kaum und stehen selber mit einem Bein im Kriminal.

Ganz genau zur Diskussion passt folgender aktueller Fall:
http://www.tt.com/Tirol/6893606-2/tiroler-sind-keine-waffennarren.csp

Mal sehen, wie sich die Judikatur in dem Fall festlegt. Bei Neuigkeiten halte ich selbstverständlich am laufenden.
 
Das Recht "entwickelt" sich weiter, und das in den seltensten Fällen zu Gunsten der Opfer. Selbst Polizisten durchschauen den Gesetzesdschungel kaum und stehen selber mit einem Bein im Kriminal.

und das ist was, worüber man nur den Kopf schütteln kann :mad:

In so einem Zusammenhang wird mir auch immer klarer, warum die Polizei 10x lieber Hurenjagd im Stuwerviertel macht als sich mit gefährlichen Verbrechern anzulegen. Schießen's einen solchen über'n Haufen, haben's Schwierigkeiten ohne Ende.
 
In so einem Zusammenhang wird mir auch immer klarer, warum die Polizei 10x lieber Hurenjagd im Stuwerviertel macht als sich mit gefährlichen Verbrechern anzulegen.

Das entstammt allerdings deiner kruden Fantasie, außerdem ist illegale Protitution ein Offizialdelikt und somit von den Behörden von Amts wegen zu verfolgen. Wenn die Behörden das nicht verfolgen würden, würden sie sich des Mißbrauchs der Amtsgewalt schuldig machen...

Schießen's einen solchen über'n Haufen, haben's Schwierigkeiten ohne Ende.

Wennst mit Schwierigkeiten meinst, dass nur ein rechtmäßiger Waffengebrauch als solcher anerkannt wird, hast Recht.

Wenn du allerdings meinst, dass die Polizei mehr schießen sollt und die Gfraster nach der Reihe erschießen soll dann hast sehr Unrecht...
 
eine andere Antwort hab ich jetzt auch nicht erwartet

Tja.. wenn dich der Wilde Westen so anschärft, dann musst nach Texas ziehen.

In Ö muss man es Gottseidank begründen warum man einen Menschen umgelegt hat.
 
Tja.. wenn dich der Wilde Westen so anschärft, dann musst nach Texas ziehen.

und was mich immer wieder am meisten freut, ist, daß sich ausgerechnet immer die Nicht-Wiener zu den Dingen, die sich bei uns in Wien abspielen, ihren Senft dazu abgeben.
Aus der sicheren Entfernung kann ich leicht g'scheit daherreden, gelle?
 
Aus der sicheren Entfernung kann ich leicht g'scheit daherreden, gelle?

Ich red aus jener Entfernung mit, als ich selber schon einmal in der Situation war eine Schusswaffe in der Hand zu haben, damit auf einen Menschen zielen zu müssen und zu entscheiden ob ich es tu oder nicht.
GsD hab ich mich dagegen entschieden.

Wenn ich dran denke schlottern mir heut noch die Knie...

Und das Notwehr- und Waffengebrauchsrecht hat mit Geographie genau gar nix zu tun.
 
Und das Notwehr- und Waffengebrauchsrecht hat mit Geographie genau gar nix zu tun

nö, das nicht.

Aber wennst so schön dagegen wetterst, warum ich und so viele andere sich darüber wundern bzw. ärgern, daß im Stuwerviertel regelmäßig halbe Polizeikomapnien zusammengezogen werden, nur zum Zweck der Hurenjagd - dann fragt man sich schon, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Und andererorts wird derweil geraubt, gemordet, eingebrochen und gestohlen.

Das meinte ich mit den "Wiener Zuständen", die jemand aus einem anderen Bundesland wahrscheinlich nur belächeln kann.
 
Aber wennst so schön dagegen wetterst, warum ich und so viele andere sich darüber wundern bzw. ärgern, daß im Stuwerviertel regelmäßig halbe Polizeikomapnien zusammengezogen werden, nur zum Zweck der Hurenjagd - dann fragt man sich schon, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Ist im Stuwerviertel die Protitution verboten? Ja oder Nein?
Wie, glaubst du, ist der letzte Zugriff im Mileu zustandegekommen?
Welcher normale Mensch wünscht es sich, dass er mit seiner Familie (Kinder?) im Stuwerviertel zwischen den illegalen Prostituierten und deren "Kunden" leben muss bzw. dass seine Kinder dort aufwachsen müssen?
Was hat das mit Notwehr zu tun? :mrgreen:

Und andererorts wird derweil geraubt, gemordet, eingebrochen und gestohlen.
Tjo.. des wirds allerdings immer, aber wirklich akut ist, speziell in Wien, dieses Problem erst geworden als gut eingespielte Systeme zerschlagen und durch "rot-weiß-rote" ersetzt wurden...
 
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