(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
ch habe seinen Auftritt bei Beckmann gesehen, und muss sagen, das er schon ein komischer Vogel ist!(

Ich habe die Sendung auch gesehen und ihn recht sympathisch gefunden.
Welches Verhalten war für Dich "komischer Vogel"?
 
die putzen sich immer ab.
hatte auch einen fall: typ sass in u-haft. im haftbefehl stand soviel wie: die aussagen des angeklagten sind unglaubwürdig (und das 2 wochen vor der hauptverhandlung). befangenheit lag vor wurde aber vom oberlandesgericht nicht anerkannt.

In U-Haft sitzt/kommt NIEMAND weil er unglaubwürdig ist!
Was das mit "2 Wochen vor der Hauptverhandlung" zu tun hat, versteh ich nicht.
Was hat die Zeit damit zu tun, wenn die Gründe für eine U-Haft vorliegen?
 
In U-Haft sitzt/kommt NIEMAND weil er unglaubwürdig ist!
Was das mit "2 Wochen vor der Hauptverhandlung" zu tun hat, versteh ich nicht.
Was hat die Zeit damit zu tun, wenn die Gründe für eine U-Haft vorliegen?

stalker (107b StGB). hatte kontaktverbot. er hat ein email geschrieben an eine befreundete rechtsanwältin des opfers und wollte mit ihr einen außergerichtlichen tatausgleich aushandeln. die richterin hat das als verstoss gegen kontaktverbot bzw. als stalking gesehen. daher wurde u-haft verhängt.....
 
Im ORF wird heute bei Schauplatz Gericht über einen möglichen Justizirrtum bezüglich einer Verurteilung wegen Anstiftung zum Mord berichtet.
 
die richterin hat das als verstoss gegen kontaktverbot bzw. als stalking gesehen. daher wurde u-haft verhängt.....

Haftgrund Tatbegehungsgefahr:
Weisst du was genau in dieser Mail gestanden hat?

Versteh ich ja alles, aber was hat das mit deiner "Empörung" zu tun?
 
Haftgrund Tatbegehungsgefahr:
Weisst du was genau in dieser Mail gestanden hat?

Versteh ich ja alles, aber was hat das mit deiner "Empörung" zu tun?

jep, dass er sich außergerichtlich mit den opfern vergleichen will.

haftgrund: tatbegehungsgefahr. es besteht die gefahr, dass er wieder stalking macht bzw. gefährliche drohung (zur anmerkung: auch das opfer war eine rechtsanwältin). klar, wenn sie ein angebot bekommt bezüglich außergerichtlicher einigung, kann das nur eine gefährliche drohung sein.....:kopfklatsch:
 
http://www.orf.at/stories/2199273/

Blödistan wie es leibt und lebt:kopfklatsch:




Über drei Jahre hinweg sollen die drei angeklagten Jugendlichen sexuelle Gewalt an vier jüngeren Mädchen ausgeübt haben, so die Anklage. Das jüngste Opfer in der Wohngemeinschaft für besonders schwierige und teils aggressive Jugendliche war zu Beginn der Übergriffe erst acht Jahre alt. Anfang August 2013 war die Anklage fertig - mehr dazu in Anklage nach Missbrauch in Grazer Jugend-WG (steiermark.ORF.at; 2.8.2013).

Taten mit dem Handy gefilmt

„Sie haben sich unmittelbar nacheinander an den Mädchen vergangen, teilweise auch gemeinsam, indem die anderen das Opfer festgehalten haben“, schilderte Anklägerin Katharina Tauschmann die Taten. Dabei hätten sie „gelacht und sich amüsiert, teilweise auch mit dem Handy gefilmt.“ Die drei nun 17 Jahre alten Burschen aus Brasilien, der Dominikanischen Republik und Österreich haben alle einen schwierigen psychosozialen Hintergrund. Sie lebten gemeinsam mit anderen Jugendlichen zu neunt in einer sozialpädagogischen Jugend-WG der Stadt Graz.

Zwei Burschen nahmen Urteil an

Für schwere Vergewaltigung gibt es einen Strafrahmen von fünf bis zu 15 Jahren Haft. Weil die Burschen mit 17 Jahren noch jugendlich sind, drohten ihnen nur bis zu siebeneinhalb Jahre Haft. Am Freitagnachmittag fällte der Richter dann die Urteile. Sie lauten: 24 Monate Haft für den Burschen aus Österreich und den Burschen aus Brasilien, 18 Monate Haft für den 17-Jährigen aus der Dominikanischen Republik. Dieser und der Österreicher nahmen die Urteile an, der dritte Jugendliche erbat sich Bedenkzeit.


Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.

Therapie und „Zeichen setzen“

Er wolle mit seinen Urteilen ein Zeichen setzen, sagte der Richter in der Begründung. Wie kompliziert der Fall ist, zeigte die Tatsache, dass die Staatsanwältin trotz aller Leiden der Mädchen betonte: „Es geht nicht nur um die Opfer, sondern auch um die Täter“ und verwies auf die Vorgeschichte der Burschen. Die Staatsanwältin sprach auch die schwer zerrütteten Verhältnisse der Angeklagten an, nicht um die Taten zu entschuldigen, aber, um Gründe zu finden, warum so etwas geschen kann und um Sanktionen zu setzen, dass so etwas nie wieder geschen wird. Die drei Jugendlichen bekannten sich von Anfang an schuldig und haben zur Aufklärung des Falls beigetragen. Nicht die Strafen sollen heute im Vordergrund stehen, sondern die Therapiemöglichkeiten, sagten die Verteidiger der Angeklagten.


Schöne Zeichen werden da gesetzt von unseren Richtern:kopfklatsch:
 
http://www.orf.at/stories/2199273/

Blödistan wie es leibt und lebt:kopfklatsch:




Über drei Jahre hinweg sollen die drei angeklagten Jugendlichen sexuelle Gewalt an vier jüngeren Mädchen ausgeübt haben, so die Anklage. Das jüngste Opfer in der Wohngemeinschaft für besonders schwierige und teils aggressive Jugendliche war zu Beginn der Übergriffe erst acht Jahre alt. Anfang August 2013 war die Anklage fertig - mehr dazu in Anklage nach Missbrauch in Grazer Jugend-WG (steiermark.ORF.at; 2.8.2013).

Taten mit dem Handy gefilmt

Sie haben sich unmittelbar nacheinander an den Mädchen vergangen, teilweise auch gemeinsam, indem die anderen das Opfer festgehalten haben“, schilderte Anklägerin Katharina Tauschmann die Taten. Dabei hätten sie „gelacht und sich amüsiert, teilweise auch mit dem Handy gefilmt.“ Die drei nun 17 Jahre alten Burschen aus Brasilien, der Dominikanischen Republik und Österreich haben alle einen schwierigen psychosozialen Hintergrund. Sie lebten gemeinsam mit anderen Jugendlichen zu neunt in einer sozialpädagogischen Jugend-WG der Stadt Graz.

Zwei Burschen nahmen Urteil an

Für schwere Vergewaltigung gibt es einen Strafrahmen von fünf bis zu 15 Jahren Haft. Weil die Burschen mit 17 Jahren noch jugendlich sind, drohten ihnen nur bis zu siebeneinhalb Jahre Haft. Am Freitagnachmittag fällte der Richter dann die Urteile. Sie lauten: 24 Monate Haft für den Burschen aus Österreich und den Burschen aus Brasilien, 18 Monate Haft für den 17-Jährigen aus der Dominikanischen Republik. Dieser und der Österreicher nahmen die Urteile an, der dritte Jugendliche erbat sich Bedenkzeit.


Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.

Therapie und „Zeichen setzen“

Er wolle mit seinen Urteilen ein Zeichen setzen, sagte der Richter in der Begründung. Wie kompliziert der Fall ist, zeigte die Tatsache, dass die Staatsanwältin trotz aller Leiden der Mädchen betonte: „Es geht nicht nur um die Opfer, sondern auch um die Täter“ und verwies auf die Vorgeschichte der Burschen. Die Staatsanwältin sprach auch die schwer zerrütteten Verhältnisse der Angeklagten an, nicht um die Taten zu entschuldigen, aber, um Gründe zu finden, warum so etwas geschen kann und um Sanktionen zu setzen, dass so etwas nie wieder geschen wird. Die drei Jugendlichen bekannten sich von Anfang an schuldig und haben zur Aufklärung des Falls beigetragen. Nicht die Strafen sollen heute im Vordergrund stehen, sondern die Therapiemöglichkeiten, sagten die Verteidiger der Angeklagten.


Schöne Zeichen werden da gesetzt von unseren Richtern:kopfklatsch:

worüber regst du dich auf? die 3 waren zwischen 14-17 als sie die taten begangen haben, ergo wird jugendgerichtsgesetz angewandt. bissl milde wars schon - bei dem langen zeitraum.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
worüber regst du dich auf? die 3 waren zwischen 14-17 als sie die taten begangen haben, ergo wird jugendgerichtsgesetz angewandt.

NA UND??
Ihnen drohten bis zu 7 1/2 Jahre Haft! 2 Jahre habens bekommen!
Für so eine Tat so eine Strafe findest du angemessen! Über 3 Jahre lang kleine Mädchen vergewaltigen?
Sex mit Kindern dürfte in manchen Kreisen tatsächlich nicht so ein Tabu sein, scheint mir! :hmm:
 
Bei solchen Taten habe ich einen Grundsatz:
Die Strafdauer muss MINDESTENS solange sein wie die Zeitdauer der Taten!
 
Der Richter hat ein Zeichen gesetzt!:shock:
Halt wieder mal FÜR die Täter! Täterschutz vor Opferschutz made in Blödistan!:daumen:
Scheinbar ist die Justiz tatsächlich von Leuten unterwandert, die Ihre Ideolgie in den 80ern der Grünen zu finden hat!:hmm:
 
Der Richter hat ein Zeichen gesetzt!:shock:
Halt wieder mal FÜR die Täter! Täterschutz vor Opferschutz made in Blödistan!:daumen:
Scheinbar ist die Justiz tatsächlich von Leuten unterwandert, die Ihre Ideolgie in den 80ern der Grünen zu finden hat!:hmm:

bei den tätern handelt es sich offensichtlich um ein paar gestörte jugendliche. daher scheint eine therapie sicherlich sinnvoll als ergänzung.
geständnis und mitarbeit bei der aufklärung hat sich auch positiv ausgewirkt.
 
bei den tätern handelt es sich offensichtlich um ein paar gestörte jugendliche. daher scheint eine therapie sicherlich sinnvoll als ergänzung.
geständnis und mitarbeit bei der aufklärung hat sich auch positiv ausgewirkt.

Ich hoffe, das 8-jährige Mädel bekommt auch eine Therapie:daumen:

Und auch den 5 Verbrechern spreche ich eine Therapie nicht ab:daumen: Nach mindestens 5 Jahren Knast:roll:
 
hoffe ich auch!

im knast stehen die sowieso auf der niedrigsten rangstufe (abgesehen von frauen- oder kindermördern).

Ja, bei Erwachsenen mag das gelten. Aber nicht wenn Jugendliche unter sich eingsperrt sind.
 
die kriegen auch an besenstiel in den hintern ;-)

Was entflammt da wieder für eine Diskussion?
Die sollen für Ihre Taten anständig bestraft werden, und anschließend auch noch therapiert(oder auch gleichzeitig), und nicht in der Haft vergewaltigt werden!
Das Strafmaß ist ganz einfach ein schlechter Scherz! Und wenns solche Zustände in der Haft gibt, dann sind diese Zustände ebenfalls ein schlechter Scherz!
Da rennt einiges schief in dieser Bananenrepublik:kopfklatsch:
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben