(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Der EGMR hat ja gesagt, die bekommen keine Pension, weil sie in der Haft eh komplett versorgt sind.
 
Der EGMR hat ja gesagt, die bekommen keine Pension, weil sie in der Haft eh komplett versorgt sind.

psst! das fressen ist im gefängnis so grauslich, dass man sich einmal in der woche was dazu kaufen muss!
ähm, und wenns wieder rauskommen? pensionszeitenerwerb?
 
Na für die Zeit im Gefängnis wird er keine Zeiten angerechnet bekommen.
Ansonsten kann er ja arbeiten gehen. Sollt halt schauen, dass er keine 45 Jahre in Haft verbringt, bevor er das Pensionsantrittsalter erreicht.
 
Na für die Zeit im Gefängnis wird er keine Zeiten angerechnet bekommen.
Ansonsten kann er ja arbeiten gehen. Sollt halt schauen, dass er keine 45 Jahre in Haft verbringt, bevor er das Pensionsantrittsalter erreicht.

wieso soll er keine bekommen? arbeitslosengeldanspruch erwirbt er auch. warum? weil sich der staat halt die kosten für pensionszeiten ersparen möchte.
 
Und, was willst du damit sagen??

Hätte er nichts angestellt, könnte er seine Pension genießen. Selbst schuld sag ich da mal!

begründung: pensionszeiten kann man nur bei freiwilliger arbeit erwerbe

Das ist so auch nicht ganz richtig.
Solange Pensionsbeiträge eingezahlt werden (was du auf freiwilliger Basis auch selbst machen kannst), was während einer Haft nicht gemacht wird, hast man bei erreichen der Voraussetzungen Anspruch auf Auszahlung einer Pension.
Während einer Haft "ruht" der Pensionanspruch, d.h er wird nicht verloren, sondern ist nach wie vor da.

Quelle: ASVG
 
Und, was willst du damit sagen??

Hätte er nichts angestellt, könnte er seine Pension genießen. Selbst schuld sag ich da mal!



Das ist so auch nicht ganz richtig.
Solange Pensionsbeiträge eingezahlt werden (was du auf freiwilliger Basis auch selbst machen kannst), was während einer Haft nicht gemacht wird, hast man bei erreichen der Voraussetzungen Anspruch auf Auszahlung einer Pension.
Während einer Haft "ruht" der Pensionanspruch, d.h er wird nicht verloren, sondern ist nach wie vor da.

Quelle: ASVG

ja er ruht. und?
 

2. kommt ein pensionist in haft verliert er ab einem monat gefängnis den anspruch auf seine pension!!!!

Du hast behauptet er wird verloren, was nicht stimmt!

Oder ist für dich zwischen etwas "unerlaubt wegnehmen" und "stehlen" auch kein Unterschied?

Was das Arbeitslosengeld betrifft, werden während einer Strafhaft auch Beiträge einbezahlt. Also hat man auch Anspruch darauf.
Pensionsbeiträge werden halt keine bezahlt,. Also was regst dich auf?
 
Du hast behauptet er wird verloren, was nicht stimmt!

Oder ist für dich zwischen etwas "unerlaubt wegnehmen" und "stehlen" auch kein Unterschied?

Was das Arbeitslosengeld betrifft, werden während einer Strafhaft auch Beiträge einbezahlt. Also hat man auch Anspruch darauf.
Pensionsbeiträge werden halt keine bezahlt,. Also was regst dich auf?

dass der staat sich da geld spart? und mit der begründung durch zwangsarbeit gibts kan anspruch?
ja, i hab ruht gemeint!

verloren geht er bei beamten wenn sie zu einer längeren haftstrafe verurteilt werden (was ja komischerweise sehr selten vorkommt....).

unerlaubt wegnehmen und stehlen klingt für mich nach gewahrsamsbruch, welche die tathandlung beim diebstahl sein könnte, und weiter? ;-)
 
zum fall steiner:

Der Standard.at 1. Oktober 2013.
Das nicht rechtskräftige Urteil für Steiner: drei Jahre unbedingte Haft. Ins Gefängnis muss er aber nicht. Denn er saß bereits die maximal möglichen zwei Jahre in Untersuchungshaft. Erdei entlässt Steiner daher, da er zwei Drittel der Strafe schon verbüßt hat, auf Bewährung. Die Übrigen fassen ebenfalls nicht rechtskräftig bedingte und teilbedingte Strafen aus, Letztere sind durch die lange Untersuchungshaft aber ebenso schon erledigt.

lustig meinen bekannten der 5 monate sitzen musste, hat man eine vorzeitige entlassung 1 monat vor haftende abgelehnt - mit der begründung er könne ja rückfällig werden - obwohl ersttäter und die letzte tat schon 7 monate zurücklag (stalking von seiner ex-frau) :-D (dass er wohnung, arbeitsplatz hatte und einen schadensersatz an des opfer zahlen musste bzw. schulden hatte, war alles egal....) :kopfklatsch:

oida, dieses justizsystem ist echt für gstörte....
 
mich wundert ja überhaupt, daß der Steiner eine Strafe ausgefaßt hat, nachdem die wichtigsten Belastungszeugen nach der Reihe umgefallen sind die die Zinnsoldaten.
 
Das meinst du wirklich ernst, oder?

klar mein ich das ernst. wartest jetzt schon seit 24h auf mein posting? :-d

ich meine - wie ich es sage. dir ist schon klar, dass man von gefängnis aus telefonieren bzw. briefe schreiben kann (die natürlich von irgendan praktikanten gelesen werden)....sprich rückfall hätte auch von gefängnis aus statt finden können. comprende?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
klar mein ich das ernst. wartest jetzt schon seit 24h auf mein posting? :-d

Nö, warum auch?


ich meine - wie ich es sage. dir ist schon klar, dass man von gefängnis aus telefonieren bzw. briefe schreiben kann (die natürlich von irgendan praktikanten gelesen werden)....sprich rückfall hätte auch von gefängnis aus statt finden können. comprende?

Was gehst mich an, dein Bekannter hat Scheiße gebaut und sitzt deswegen!
Musst du jetzt deine "Eier" zeigen oder warum regst dich jetzt über das österr. Justizsystem auf?
Kannst ja gerne auswandern.
Bin neugierig ob du woanders ein besseres findest! Oder hast dafür keine Eier?
 
Was gehst mich an, dein Bekannter hat Scheiße gebaut und sitzt deswegen!
Musst du jetzt deine "Eier" zeigen oder warum regst dich jetzt über das österr. Justizsystem auf?
Kannst ja gerne auswandern.
Bin neugierig ob du woanders ein besseres findest! Oder hast dafür keine Eier?

ich rede von gerechtigkeit und nicht von einer justiz, die mit zweierlei maß misst!
 
ich rede von gerechtigkeit und nicht von einer justiz, die mit zweierlei maß misst!

Tut sie das?
Dass die Zeit der Untersuchungshaft mit eingerechnet wird, das ist wohl selbstverständlich. Und um die Sache mit dem Straferlass zu beurteilen, dazu sind wir erstens zu wenig juristisch beschlagen und kennen zweitens die genaueren Umstände der beiden Fälle nicht. Du beurteilst das eben aus deiner subjektiven Sicht und bist nicht unbefangen.
 
Tut sie das?
Dass die Zeit der Untersuchungshaft mit eingerechnet wird, das ist wohl selbstverständlich. Und um die Sache mit dem Straferlass zu beurteilen, dazu sind wir erstens zu wenig juristisch beschlagen und kennen zweitens die genaueren Umstände der beiden Fälle nicht. Du beurteilst das eben aus deiner subjektiven Sicht und bist nicht unbefangen.

geh bitte herst, da gings um EIN MONAT - und da gings ned um einen vorbestraften strizzi.....
 
Ganz ehrlich gehen mir immer bei solchen Fällen das G'impfte auf!

http://tirol.orf.at/news/stories/2606914/

Ich frag mich schon, wie bei einer fahrlässigen Tötung ein Urteil von einer Geldstrafe von 480 Euro rauskommen kann.
Da muß ein junger Familienvater sein Leben lassen, weil ein Autofahrer - auch jung - nicht aufmerksam genug sein und das war's dann?

Ein "wenn man den Unfallenker einsperrt, wird das Opfer auch nimmer lebendig" hilft aber der Witwe und den beiden Kids, die jetzt ohne Papa aufwachsen müssen, auch nicht wirklich weiter. Meiner Ansicht nach würde das Wissen, daß man für Unfälle mit Personenschäden auch einsitzen muß schon dazu führen, daß die Leute sorgsamer fahren würden.

Ein Auto kann nämlich verdammt schnell zur Waffe werden!
 
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