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Der EGMR hat ja gesagt, die bekommen keine Pension, weil sie in der Haft eh komplett versorgt sind.
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Der EGMR hat ja gesagt, die bekommen keine Pension, weil sie in der Haft eh komplett versorgt sind.
Na für die Zeit im Gefängnis wird er keine Zeiten angerechnet bekommen.
Ansonsten kann er ja arbeiten gehen. Sollt halt schauen, dass er keine 45 Jahre in Haft verbringt, bevor er das Pensionsantrittsalter erreicht.
begründung: pensionszeiten kann man nur bei freiwilliger arbeit erwerbe
Und, was willst du damit sagen??
Hätte er nichts angestellt, könnte er seine Pension genießen. Selbst schuld sag ich da mal!
Das ist so auch nicht ganz richtig.
Solange Pensionsbeiträge eingezahlt werden (was du auf freiwilliger Basis auch selbst machen kannst), was während einer Haft nicht gemacht wird, hast man bei erreichen der Voraussetzungen Anspruch auf Auszahlung einer Pension.
Während einer Haft "ruht" der Pensionanspruch, d.h er wird nicht verloren, sondern ist nach wie vor da.
Quelle: ASVG
ja er ruht. und?
2. kommt ein pensionist in haft verliert er ab einem monat gefängnis den anspruch auf seine pension!!!!
Du hast behauptet er wird verloren, was nicht stimmt!
Oder ist für dich zwischen etwas "unerlaubt wegnehmen" und "stehlen" auch kein Unterschied?
Was das Arbeitslosengeld betrifft, werden während einer Strafhaft auch Beiträge einbezahlt. Also hat man auch Anspruch darauf.
Pensionsbeiträge werden halt keine bezahlt,. Also was regst dich auf?
dass der staat sich da geld spart?
Sinnlose Diskussion!
na sicher spart er sich geld! lustiger!
Der Standard.at 1. Oktober 2013.
Das nicht rechtskräftige Urteil für Steiner: drei Jahre unbedingte Haft. Ins Gefängnis muss er aber nicht. Denn er saß bereits die maximal möglichen zwei Jahre in Untersuchungshaft. Erdei entlässt Steiner daher, da er zwei Drittel der Strafe schon verbüßt hat, auf Bewährung. Die Übrigen fassen ebenfalls nicht rechtskräftig bedingte und teilbedingte Strafen aus, Letztere sind durch die lange Untersuchungshaft aber ebenso schon erledigt.
obwohl ersttäter und die letzte tat schon 7 monate zurücklag
Das meinst du wirklich ernst, oder?
klar mein ich das ernst. wartest jetzt schon seit 24h auf mein posting? :-d
ich meine - wie ich es sage. dir ist schon klar, dass man von gefängnis aus telefonieren bzw. briefe schreiben kann (die natürlich von irgendan praktikanten gelesen werden)....sprich rückfall hätte auch von gefängnis aus statt finden können. comprende?
Was gehst mich an, dein Bekannter hat Scheiße gebaut und sitzt deswegen!
Musst du jetzt deine "Eier" zeigen oder warum regst dich jetzt über das österr. Justizsystem auf?
Kannst ja gerne auswandern.
Bin neugierig ob du woanders ein besseres findest! Oder hast dafür keine Eier?
ich rede von gerechtigkeit und nicht von einer justiz, die mit zweierlei maß misst!
Tut sie das?
Dass die Zeit der Untersuchungshaft mit eingerechnet wird, das ist wohl selbstverständlich. Und um die Sache mit dem Straferlass zu beurteilen, dazu sind wir erstens zu wenig juristisch beschlagen und kennen zweitens die genaueren Umstände der beiden Fälle nicht. Du beurteilst das eben aus deiner subjektiven Sicht und bist nicht unbefangen.