(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Ganz ehrlich gehen mir immer bei solchen Fällen das G'impfte auf!

http://tirol.orf.at/news/stories/2606914/

Ich frag mich schon, wie bei einer fahrlässigen Tötung ein Urteil von einer Geldstrafe von 480 Euro rauskommen kann.
Da muß ein junger Familienvater sein Leben lassen, weil ein Autofahrer - auch jung - nicht aufmerksam genug sein und das war's dann?

Ein "wenn man den Unfallenker einsperrt, wird das Opfer auch nimmer lebendig" hilft aber der Witwe und den beiden Kids, die jetzt ohne Papa aufwachsen müssen, auch nicht wirklich weiter. Meiner Ansicht nach würde das Wissen, daß man für Unfälle mit Personenschäden auch einsitzen muß schon dazu führen, daß die Leute sorgsamer fahren würden.

Ein Auto kann nämlich verdammt schnell zur Waffe werden!

schadensersatz muss er keinen zahlen? (schwacher trost ich weiss). schließlich hat er eine frau und kind.

ups gelesen. hä? der wurde ja verurteilt, dann hättens ja einen anspruch außer er weigert sich zu zahlen. mama mia. aber bei 480 euro strafe (die hälfte bedingt) würd ich dann auch nur mehr sagen: ich zahl nix, danke!
 
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Bei der Justiz geht es um Recht (-sprechung) nicht um Gerechtigkeit.

des weiss ich schon - mr. rechtspositivismus (bei dir wären sogar die nürnbuger gesetze erlaubt, wenn sie nur rechtmässig zustande kommen?).....
 
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Ein "wenn man den Unfallenker einsperrt, wird das Opfer auch nimmer lebendig" hilft aber der Witwe und den beiden Kids, die jetzt ohne Papa aufwachsen müssen, auch nicht wirklich weiter.
Die Familie des Verunglückten meldete außerdem Trauerschmerzensgeld an. Sie wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Dass die Höhe der Ansprüche nicht der Strafrichter bestimmt, das ist selbstverständlich. Unsere Rechtsprechung ist eben nicht wahnsinnig, sondern durchaus sinnvoll geregelt. Über das Trauerschmerzensgeld hinaus gibt es Rentenansprüche. Für die unversorgten Kinder bis zum Zeitpunkt des Eintrittes in das Berufsleben.

Ich kenne aus meinem Bekanntenkreis (Opfer) einen solchen Fall. Dabei war auch Alkohol (beim Unfallverursacher) mit im Spiel. Die wahren Schweine sind da sehr oft die Versicherungen, denn durch schuftiges und unredliches Vorgehen können die gerade in solchen Fällen, wo der kapitalisierte Wert der Entschädigung unglaubliche Höhen erreicht, dem Unternehmen viel Geld ersparen.

Meiner Ansicht nach würde das Wissen, daß man für Unfälle mit Personenschäden auch einsitzen muß schon dazu führen, daß die Leute sorgsamer fahren würden.

Das wiederum glaube ich gar nicht. Und ich sage dir, wer völlig frei ist von jeder Schuld, der werfe den ersten Stein. Warst du wirklich überhaupt noch nie in einer Situation, wo du nachher gedacht hat: Das hätte jetzt böse ausgehen können, da habe ich noch einmal Glück gehabt?
 
Unsere Rechtsprechung ist eben nicht wahnsinnig, sondern durchaus sinnvoll geregelt.

Für den Threadtitel zeichne nicht ich verantwortlich; ich hätte auch eher etwas a la "unverständlich" gewählt.

Über die sinnvolle Regelung kann man sich aber, z.B. anhand dieses Falles aber durchaus so seine Gedanken machen, den nur zu oft gibt es für Delikte, bei denen kein Mensch umkommt, weitaus höhere Strafen.
Und ich bleibe dabei, nämlich, daß meiner Ansicht nach Verkehrsunfälle mit Todesfolgen oder Dauerinvalidität strafrechtlich zu samthandschuhartig behandelt werden.


Die wahren Schweine sind da sehr oft die Versicherungen

Ohne die Versicherungen da wirklich verteidigen zu wollen - und ich geb dir teilweise durchaus recht - möchte ich nur dazusagen, daß die "wahren Schweine" (um bei deiner Formulierung zu bleiben) jene sind, die sich besoffen ans Steuer setzen.


Das wiederum glaube ich gar nicht. Und ich sage dir, wer völlig frei ist von jeder Schuld, der werfe den ersten Stein. Warst du wirklich überhaupt noch nie in einer Situation, wo du nachher gedacht hat: Das hätte jetzt böse ausgehen können, da habe ich noch einmal Glück gehabt?

Ich schon, denn oft genug hat man ja im Straßenverkehr den Eindruck, daß genügend Leut rücksichtslos oder unaufmerksam agieren, weil sie eben wissen, daß ihnen nicht wirklich was Schlimmes passieren kann.
Warum parkt das Gros der Leit z.B. keine Zebrastreifen zu? Weil sie sich vorher sooooo viele solidarische Gedanken machen? Nein! Weil sie eben wissen, daß sie ziemlich sicher bestraft werden und die Strafe plus Abschleppkosten nicht zu knapp sind!
Wären also die Strafen bei Unfällen mit Verkehrstoten adäquat, würden da die Leut noch mehr aufpassen, damit ja nix passiert.

Selbstverständlich war ich schon in genügend "heiklen Situationen", was aber nicht heißt, daß ich da auch für alle der Auslöser war, ganz im Gegenteil!
Es geht ja auch nicht, um "völlig frei von Schuld sein", sondern vielmehr darum, daß wir alle schauen sollten, eben noch aufmerksamer und noch stärker bewußt zu sein, was nicht alles passieren könnt, da man eben verdammt schnell ein Menschenleben auslöschen und dadurch eine Familie zerstören kann!
 
Ohne die Versicherungen da wirklich verteidigen zu wollen - und ich geb dir teilweise durchaus recht - möchte ich nur dazusagen, daß die "wahren Schweine" (um bei deiner Formulierung zu bleiben) jene sind, die sich besoffen ans Steuer setzen.

Da widerspreche ich dir nicht.

Selbstverständlich war ich schon in genügend "heiklen Situationen", was aber nicht heißt, daß ich da auch für alle der Auslöser war, ganz im Gegenteil!

Aber doch für die eine oder andere Situation ....... und meinst du, dass sie dir bei Androhung drastischer Strafen wirklich nicht passiert wären.

Der Zebrastreifen bzw. generell das Parken ist ein schlechter Vergleich. Denn wenn einer falsch parkt (z.B. zweite Spur), dann hat das meist mit Vorsatz zu tun. Natürlich gibt es einige Vergehen, die bei konsequenterer Umsetzung der ohnehin bestehenden Strafandrohung eingedämmt werden würden. Ich denke da ganz besonders an die "Rotsucht" vieler Autofahrer. Aber ein Blackout, eine kleine Unaufmerksamkeit, das wird durch Strafandrohung kaum verhindert. Der schuldige Autolenker in deinem Fall, der hat den Motorradfahrer einfach übersehen. Was natürlich nichts an den schreckliche Folgen ändert. Und seiner Schuld dafür.

Ergänzung (du weißt, warum): Bei den Alko - Lenkern pflichte ich dir voll und ganz bei. Und wenn die dann, trotz Führerscheinentzug, weiter fahren, dann hat die Rechtsprechung ganz drastische Maßnahmen zu ergreifen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke da ganz besonders an die "Rotsucht" vieler Autofahrer.

Da würd ich sogar verstärkt auf Ampelkameras setzen, um diese Sucht zu "heilen".


Aber ein Blackout, eine kleine Unaufmerksamkeit, das wird durch Strafandrohung kaum verhindert.

In einem Einzelfall vielleicht wirklich nicht oder kaum.
Aber eventuell generell doch, wenn man dadurch eben bewußter drüber nachdenkt und es sich im Hirn festsetzt, lieber doch noch einmal sicherheitshalber links/rechts zu schauen, bevor man losfährt. Dann würden eventuell solche Situationen nimmer oder noch seltener entstehen.
 
oder gleich 30 km/h in wien als standardgeschwindigkeit einführen.
 
oder gleich 30 km/h in wien als standardgeschwindigkeit einführen.

Unbedingt. Und härteste Strafen bei Überschreitung um 1 kmh.

Man darf aber nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Fußgänger müssen verpflichtend einen Ece geprüften Helm tragen. Vollvisier versteht sich. Härteste Strafen für Helmverweigerer. Weiters ist jeder Fußgänger verpflichtet ein gelbes Warnwesterl zu tragen. In Neongelb, versteht sich. Wer sich nicht dran hält wird am Stephansplatz 2 Stunden nackt an den Pranger gestellt. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich die Zeit am Pranger. Alkoholverbot für Fußgänger ist ein weiteres unumgängliches Muß. Wer mit mehr als 0,5 Promille erwischt wird, kriegt 14 Tage Hausarrest.

Wär doch gelacht, wenn wir Österreichs Straßen nicht sicherer bekämen. Ich sehe wunderschöne Zeiten heraufdämmern. Alle leben ewig. Auch wenns keiner mehr will.
 
Unbedingt. Und härteste Strafen bei Überschreitung um 1 kmh.

Man darf aber nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Fußgänger müssen verpflichtend einen Ece geprüften Helm tragen. Vollvisier versteht sich. Härteste Strafen für Helmverweigerer. Weiters ist jeder Fußgänger verpflichtet ein gelbes Warnwesterl zu tragen. In Neongelb, versteht sich. Wer sich nicht dran hält wird am Stephansplatz 2 Stunden nackt an den Pranger gestellt. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich die Zeit am Pranger. Alkoholverbot für Fußgänger ist ein weiteres unumgängliches Muß. Wer mit mehr als 0,5 Promille erwischt wird, kriegt 14 Tage Hausarrest.

Wär doch gelacht, wenn wir Österreichs Straßen nicht sicherer bekämen. Ich sehe wunderschöne Zeiten heraufdämmern. Alle leben ewig. Auch wenns keiner mehr will.

brauchst an job als fußgängerbeauftrager in wien? :-D
 
30 auf nicht durchzugsstrassen, dann ists ok. Mit 50 neben parienden autos vorbei brettern ist eh zu schnell... dafür kein tempolimit auf autobahnen
 
Wär doch gelacht, wenn wir Österreichs Straßen nicht sicherer bekämen.
Da brauchst Du Dich nicht zu sorgen, dank unserer motorisierten Helden, die eh alles besser wissen, ja keine Gebote befolgen wollen, selbst die Sinnhaftigkeit von Tempolimits bestimmen, ihr Fahrzeug natürlich auch bei höchsten Geschwindigkeiten immer unter Kontrolle haben, keine angepasste Geschwindigkeit brauchen usw. werden wir auf wirklich sichere Straßen noch sehr lange warten können.

Braucht ein Zeitl, bis sich die rücksichtslosen Rowdies selbst ausgerottet haben.
 
wie sich der EU - Gerichtshof in die nationale Rechtsprechung einmischt
Der "EU-Gerichtshof" hat nichts mit der EU zu tun.
Es handelt sich um den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, dessen Rechtsprechung man unterworfen ist, wenn man die Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, unterzeichnet hat.

Was ist das Problem?
 
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