(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Gäbe es die Todesstrafe, müsste man jetzt nicht drüber diskutieren, ob man diese Unmenschen entlassen muss!:hmm:
 


Ach, kennst Du die Sache wirklich so gut? Du solltest Dich erst kundig machen, bevor Du Unfug absonderst.

Es war nicht der EU-Gerichtshof, sondern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der diese Urteile fällte. Aber Du kennst den Unterschied diese Institutionen wohl genausowenig, wie die Sache, die entschieden wurde.

Der EU-Gerichtshof ist ein Gerichtshof der Europäischen Union, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit der EU gar nichts zu tun, sondern ist für alle Menschenrechtsverletzungen zuständig, die in Staaten anfallen, die der Europäische Menschenrechtskonvention beigetreten sind und die Menschenrechtsverletzungen in ihrem Hoheitsgebiet nicht durch ihre Verwaltung bzw. ihre nationale Gerichtsbarkeit einzuhalten willens sind. Bevor man diesen Gerichtshof anrufen kann, muß man allerdings durch alle nationalen Instanzen gehen - also mindestens 3 nationale Gerichtshöfe anrufen. Das finanzielle Risiko ist enorm, denn wenn man beim Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof Recht bekommt, bekommt man die finanziellen Aufwendungen (7.000-10.000 € sind es jedenfalls) nicht rückerstattet - die bekommt man erst nach einem erfolgreichen Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Der "Gang nach Straßburg" lohnt aber, wenn es sich um einen Fall nach einem menschenrechtswidrigen Gesetz handelt. Übrigens ist bisher noch kein Fall breit bekanntgeworden, in dem ein Fehlurteil sprechender Richter Konsequenzen erlitten hat. Da herrscht in Österreich seit 80 Jahren Schweigen und Stillstand und kollegiales Mauern.

Was an der Einhaltung der Menschenrechte so schlimm ist, verstehe ich nicht. Im spanischen Fall geht es offenbar um willkürliche Gesetzgebung und rückwirkend erlassene Gesetze - ein wirklich äußerst übler Verstoß gegen die Menschenrechte, der zu schrankenloser Willkür führt.

Österreich war übrigens bis vor wenigen Jahren eines der am häufigsten verurteilten Länder (wegen laufender Minderheitendiskriminierungen und der beharrlichen Weigerung die einschlägigen Gesetze dem Standard der Menschenrechtskonvention anzupassen - das hat sich zum Glück jetzt deutlich gebessert, wenngleich es noch immer gesetzliche Konventionsverstöße gibt, die zu neuen Anlaßfällen führen).
 
Gäbe es die Todesstrafe, müsste man jetzt nicht drüber diskutieren, ob man diese Unmenschen entlassen muss!:hmm:


Haß und Rache sind nicht nur Charaktermängel, sie sind auch Ergebnis, daß logisches Denken fremd ist.
Meinst Du wirklich, daß ein Mensch mit 25 Jahren genauso denkt und handelt, wie mit 55 Jahren? Meinst Du, daß eine über 20-jährige harte Gefängnisstrafe wirkunsglos bleibt?

Soll ich sagen, daß man auch nicht über die Todesstrafe diskutieren müßte, wenn Menschen, die meinen nicht ohne sie auskommen zu können, besser nicht geboren wären, weil bösartige Gedanken die Welt immer nur schlechter und nicht besser gemacht haben?
 
Ich bin absolut dafür das gewisse Menschen (Terroristen ,Kinderschänder, Mörder ) nie wieder die Freiheit genießen können , sprich wenn es nach mir gehen würde .
Würde lebenslänglich LEBENSLANG heißen !!

Und ob er nach 25 noch gleich denkt ist egal weil wenn er/sie nicht zufällig verwirrt war hat er/sie an dem Tag wo die Tat begangen wurde bzw der Zeit der Planung davor genau gewusst was er tut und das ist alles was entscheidend ist ,und nicht ob er /sie nach 25 Jahren die Taten bereut oder anders darüber denkt .
 
Ach, kennst Du die Sache wirklich so gut? Du solltest Dich erst kundig machen, bevor Du Unfug absonderst.

Ich hab nur den Link zitiert. Aber auch der ORF hat es sol gebracht, allfällige Beschwerden also dorthin richten.

Und dann erklär es den Menschen in Spanien, die verstehen das nämlich auch nicht. Immerhin geht es um mehrfachen Mord.
 
England will aus der Menschenrechtskonvention austreten? na schau :hmm:
 
Das werden in Spanien die Menschen jetzt auch verlangen.
 
England will aus der Menschenrechtskonvention austreten? na schau

Wundert mich ned bei dem seltsamen Inselvolk... Ohne Menschenrechte beachten zu müssen tut man sich gleich viel leichter im eigenen Land...

Aber das wirst jetzn wsl ned verstehen... :mrgreen:
 
wenn ich denk, dass da vor über 200 jahre so ein kleines völkchen sich losgesagt hat von den briten, weils die menschenrechte nicht eingehalten haben......na hoffentlich zerfällt nicht großbritannien in ein 3-4 einzelstaaten....
 
Aus orf.at von heute:

"Küssel: OGH bestätigt Schuldspruch

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde im Fall Gottfried Küssel abgelehnt und den erstinstanzlichen Schuldspruch bestätigt. Die Haftstrafe für den Neonazi wurde auf sieben Jahre und neun Monate gesenkt."


ganzer Artikel: http://wien.orf.at/news/stories/2625385/

Die gute Nachricht daran ist, daß die Nichtigkeitsbeschwerde vom neonazi abgelehnt wurde, die weniger gute, daß die Haftstrafe doch deutlich von 9 Jahren auf 7 Jahre und 9 Monate reduziert wurde!

Die Teilbegründung der Reduktion - nämlich, daß "er zuletzt 1994 verurteilt wurde" kann ich nicht wirklich nachvollziehen, wirken sich doch normalerweise vorherige Verurteilungen doch strafverschärfend, aber nicht -mildernd aus.
 
Die Teilbegründung der Reduktion - nämlich, daß "er zuletzt 1994 verurteilt wurde" kann ich nicht wirklich nachvollziehen, wirken sich doch normalerweise vorherige Verurteilungen doch strafverschärfend, aber nicht -mildernd aus.

Nicht zwangsläufig!
 
Die gute Nachricht daran ist, daß die Nichtigkeitsbeschwerde vom neonazi abgelehnt wurde, die weniger gute, daß die Haftstrafe doch deutlich von 9 Jahren auf 7 Jahre und 9 Monate reduziert wurde!

die gute nachricht spinner werden eingesperrt. die schlechte. leider die linken spinner nicht, nur wenns rechts sind schlägt der staat zu.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben