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Auch das ist nicht gerade ein geringes Schmalz.die weniger gute, daß die Haftstrafe doch deutlich von 9 Jahren auf 7 Jahre und 9 Monate reduziert wurde!
Hauptsache, die Juristen des OGH können es.Die Teilbegründung der Reduktion - nämlich, daß "er zuletzt 1994 verurteilt wurde" kann ich nicht wirklich nachvollziehen
Nur zur Klarstellung: mir ist der Typ keinesfalls sympathisch. Aber Rechtsprechung soll objektiv sein und nicht von Gefühlen geleitet werden.