(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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die weniger gute, daß die Haftstrafe doch deutlich von 9 Jahren auf 7 Jahre und 9 Monate reduziert wurde!
Auch das ist nicht gerade ein geringes Schmalz.

Die Teilbegründung der Reduktion - nämlich, daß "er zuletzt 1994 verurteilt wurde" kann ich nicht wirklich nachvollziehen
Hauptsache, die Juristen des OGH können es.

Nur zur Klarstellung: mir ist der Typ keinesfalls sympathisch. Aber Rechtsprechung soll objektiv sein und nicht von Gefühlen geleitet werden.
 
Also 7 Jahre.. für einen andersdenkenden Spinner ist natürlich ein Wahnsinn und steht in keiner Relation, andere radikalen Strömungen werden hier gezielt ausgenommen
Ein Verbotsgesetz sollte diesbezüglich umgehend angepasst werden oder abgeschafft werden..ich sehe hier die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates in Gefahr
Es kann doch nicht sein , daß man für Tötungen in Österreich ca die gleiche Strafe ausfasst
 
Ein Verbotsgesetz sollte diesbezüglich umgehend angepasst werden oder abgeschafft werden.
Naja ... nachdem es sich um das Verbot nationalsozialistischer Wiederbetätigung handelt, kann man da nicht viel anpassen.

Man könnte sich bestenfalls fragen, ob ein solches Gesetz fast 70 Jahre nach dem Ende des Nazi-Regimes noch erforderlich ist. Allerdings wird man diese Frage bejahen müssen, solange sich - bevorzugt in den Reihen der FPÖ - immer noch genug ewiggestrige und auch neu begeisterte Hohlköpfe finden, welche gegen das Gesetz verstoßen.

Da kann man dann gaaar nix machen, weißt?
 
andere radikalen Strömungen werden hier gezielt ausgenommen

Falsch; es wird gar nix gezielt ausgenommen!
Selbst Rechtsextremismus ist in Österreich per se nicht verboten.

Explizit verboten ist lediglich die Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne!
 
Explizit verboten ist lediglich die Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne!

ein paar spinner mit einer homepage sind für dich schlimmer als die spinner von ebergassig, die sich selbst in die luft gejagt haben?
 
Ich hab die Website damals nie besucht, kannte sie nicht. War sie echt arg?
 
Nur eine Behauptung oder gibts dazu Beweise auch?
Setzen sie sich in ein Auto und überfahren sie alkoholisiert eine oder mehere Personen, mehr als 3 Jahre bekommen Sie dafür sicherlich nicht
Auch Totschlag wird meist geringer bestraft
http://www.hiob.at/public/pdf/Zeitungsberichte.pdf
Ziemlich krass dieses Urteil...jeder Ausserstehende hätte hier auf Mordversuch plädiert
Ich will sie nicht mit Aufzählungen langweilen, die österreichische Justiz ist voll mit solchen Entscheidungen
 
Ich hab die Website damals nie besucht, kannte sie nicht. War sie echt arg?

ka ahnung...........

der verfassungsschutz hat sich bei der verhandlung a bissl lächerlich gemacht.
meinte doch eine zeugin - die kritik an den benes-dekreten würden gegen das verbotgesetz verstossen. die gute frau konnte aber nicht mal beantworten, was die benes-dekrete eigentlich sind......
 
Falsch; es wird gar nix gezielt ausgenommen!
Selbst Rechtsextremismus ist in Österreich per se nicht verboten.

Explizit verboten ist lediglich die Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne!
Naja die 7 Jahre hat er für eine HP bekommen die rechtsextreme Anschauungen vertritt.. Grotsek genug..es wurde ihm nicht bewiesen sondern nur vermutet..tja das ist Österreich
Die linke Judikatur muss Zeichen setzen...Die Hp war eigentlich harmlos..im WWW gibt es da ganz andere Dinge
7 Jahre für ein anderes Weltbild..in Augen vieler ist diese Farce ein Skandal der Ihresgleichen sucht
 
Es wird doch nicht nur die HP per se gewesen sein, oder?
Gab es nicht irgendwelche Machenschaften, die dann eventuell auf die HP zurückzuführen sind?
 
Und der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer darauf beharrt:
Es gebe sehr wohl Beweise, „wir haben sie bloß nicht gefunden.“
Willkürjustiz der schlimmsten Sorte!!!
 
Dann haben sie einen dringenden Verdacht, dass dort was zu finden ist, aber das Wort Beweis sagt was Anderes aus.
Wenn der vom Kollegen oben zitierte Satz wirklich vom Staatsanwalt stammt, dann ist dann recht bedenklich.
 
Man könnte sich bestenfalls fragen, ob ein solches Gesetz fast 70 Jahre nach dem Ende des Nazi-Regimes noch erforderlich ist.
Ich glaube nicht das es juristisch erforderlich ist, vielleicht liegt sogar für manche der Reiz im verbotenen (ungerecht / jetzt erst recht). Ggf. ließen sich neue Gesetze gegen Diskriminierung und Verhetzung von Minderheiten formulieren.

Moralisch dagegen halte ich es sehr wohl für erforderlich, einfach als Zeichen für diese Zeit und all ihre schlimmen Verbrechen.
 
Moralisch dagegen halte ich es sehr wohl für erforderlich, einfach als Zeichen für diese Zeit und all ihre schlimmen Verbrechen.

hauptzweck war die verhinderung, dass der nationalsozialismus jemals wieder aufersteht auf österr. boden.
ich glaub wir sind uns einig, dass dies nie wieder der fall sein wird.
 
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