Wann mit der Freundin wieder treffen

Ab 3 Tagen musst du nachdem Meldegesetz.

Aber ein gemeinsamer Haushalt ist nicht gleich ein gemeinsamer Wohnsitz. Somit muss man sich bei einem gemeinsamen Haushalt (ist in jeder Partnerschaft der Fall, solange man nicht zusammenzieht) eben nicht melden.



;) Nur wer Miete bezahlt muss innerhalb dreier Tage sich melden. Wer keine Miete bezahlt und einen ordentlichen Wohnort bereits hat, kann drei Monate ohne Meldung dort leben und wohnen.

Auszug aus dem Meldungsgesetz:

Meldepflicht und Ausnahmen von der Meldepflicht
§ 2.
(1) Wer in einer Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt, ist zu melden.

(2) Nicht zu melden sind

1.

Menschen, denen in einer Wohnung nicht länger als drei Tage Unterkunft gewährt wird;

2.

ausländische Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder und diesen vergleichbare Persönlichkeiten sowie deren Begleitpersonen;

3.

Fremde, die im Besitz eines gemäß § 95 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 – FPG, BGBl. I Nr. 100/2005, vom Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres ausgestellten gültigen Lichtbildausweises sind, soweit sie in Wohnungen Unterkunft nehmen;

4.

Menschen, die auf Grund einer Entscheidung oder Verfügung eines ordentlichen Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde angehalten werden.


(Anm.: Z 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 101/2003)

(3) Sofern sie nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes schon anderswo gemeldet sind, sind Menschen nicht zu melden,
1.

denen in einer Wohnung nicht länger als zwei Monate unentgeltlich Unterkunft gewährt wird;

2.

die als Pfleglinge in einer Krankenanstalt aufgenommen sind;

3.

die als Minderjährige in Kinder-, Schüler-, Studenten-, Jugend- oder Sportheimen untergebracht sind;

4.

die als Angehörige des Bundesheeres, der Bundespolizei, der Zoll- oder Justizwache oder die im Rahmen eines Katastrophenhilfsdienstes in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind.

(4) Wer zum Schutz vor Gefährdung seiner körperlichen Unversehrtheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung in einer Wohnung einer Betreuungseinrichtung, die mit einer Gebietskörperschaft eine dem Schutzzweck entsprechende Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat, Unterkunft nimmt, kann an Stelle der Adresse dieser Unterkunft, an der Adresse der Betreuungseinrichtung angemeldet werden, wenn die Betreuungseinrichtung der Meldebehörde das Bestehen einer Kooperationsvereinbarung glaubhaft macht und die Unterkunftnahme des betroffenen Menschen durch die Unterschrift als Unterkunftgeber auf dem Meldezettel bestätigt. Diese Adresse gilt als Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes, BGBl. Nr. 200/1982; für den betroffenen Menschen ist von Amts wegen eine Auskunftssperre zu verfügen oder zu verlängern.

www.ris.bka.gv.at
 
es geht doch vor allem um den gesunden Menschenverstand. ich an ihrer Stelle würde auf keinen Fall meine Kinder der Gefahr aussetzen. ja eh, man kann sich auch beim einkaufen gehen anstecken. aber das muss halt sein. treffen mit dem vielleicht fällt definitiv nicht in die Kategorie "muss".
 
es geht doch vor allem um den gesunden Menschenverstand. ich an ihrer Stelle würde auf keinen Fall meine Kinder der Gefahr aussetzen. ja eh, man kann sich auch beim einkaufen gehen anstecken. aber das muss halt sein. treffen mit dem vielleicht fällt definitiv nicht in die Kategorie "muss".
Mir geht es auch ums „vorstellen“, des Mannes. Das sollte man sich gut überlegen
 
Ab 3 Tagen musst du nachdem Meldegesetz.

Aber ein gemeinsamer Haushalt ist nicht gleich ein gemeinsamer Wohnsitz. Somit muss man sich bei einem gemeinsamen Haushalt (ist in jeder Partnerschaft der Fall, solange man nicht zusammenzieht) eben nicht melden.
Ich bitte um Aufklärung?! Ich wohn seit Monaten fast nur noch bei meiner Freundin. Meine Wohnung in Wien hab ich wegen Vermeidung sinnloser Wege die letzten 2-3 Monate etwa 1 Nacht lang besucht.
Was, wann und wem MUSS da gemeldet werden?
 
Ich bitte um Aufklärung?! Ich wohn seit Monaten fast nur noch bei meiner Freundin. Meine Wohnung in Wien hab ich wegen Vermeidung sinnloser Wege die letzten 2-3 Monate etwa 1 Nacht lang besucht.
Was, wann und wem MUSS da gemeldet werden?
Nach zwei Monaten anmelden, nehme an Nebenwohnsitz.Am Bezirksamt.
 

;) Nur wer Miete bezahlt muss innerhalb dreier Tage sich melden. Wer keine Miete bezahlt und einen ordentlichen Wohnort bereits hat, kann drei Monate ohne Meldung dort leben und wohnen.

Auszug aus dem Meldungsgesetz:

Es würde nicht schaden die Begriffsbestimmungen durchzulesen ;)

Ich bitte um Aufklärung?! Ich wohn seit Monaten fast nur noch bei meiner Freundin. Meine Wohnung in Wien hab ich wegen Vermeidung sinnloser Wege die letzten 2-3 Monate etwa 1 Nacht lang besucht.
Was, wann und wem MUSS da gemeldet werden?

Der Gemeinde. Geht mittlerweile online ;)
 
Ich bitte um Aufklärung?! Ich wohn seit Monaten fast nur noch bei meiner Freundin. Meine Wohnung in Wien hab ich wegen Vermeidung sinnloser Wege die letzten 2-3 Monate etwa 1 Nacht lang besucht.
Was, wann und wem MUSS da gemeldet werden?
HELP.gv.at: Hauptwohnsitz /weiterer Wohnsitz („Nebenwohnsitz“)

in Zeiten der Ausgangsbeschränkung ist einen Nebenwohnsitz angemeldet zu haben vermutlich keine schlechte Idee (wenn du als Wiener in OÖ zb angehalten wirst).
 
Ich bitte um Aufklärung?! Ich wohn seit Monaten fast nur noch bei meiner Freundin. Meine Wohnung in Wien hab ich wegen Vermeidung sinnloser Wege die letzten 2-3 Monate etwa 1 Nacht lang besucht.
Was, wann und wem MUSS da gemeldet werden?

Machts ganz einfach, geh aufs Gemeindeamt, und melde dich bei deiner Freundin als 2. Wohnsitz. Somit hast dann sogar die Erlaubnis zu pendeln und keiner kann dir was tun ;)
 
Bei uns ist es das Gleiche.
Sie lebt mit ihren Kindern 30 Min entfernt.

Aber trotz Corona sehen wir uns regelmäßig.
Zwar nicht gemeinsam mit all unseren Kindern, aber aufhalten lassen wir uns durch nichts.
Und nachdem wir ansonsten alle Sozialkontakte minimieren (und auch die jeweiligen anderen Ex-Partner) sehe ich da minimal Gefahr...
 
Ich bitte um Aufklärung?! Ich wohn seit Monaten fast nur noch bei meiner Freundin. Meine Wohnung in Wien hab ich wegen Vermeidung sinnloser Wege die letzten 2-3 Monate etwa 1 Nacht lang besucht.
Was, wann und wem MUSS da gemeldet werden?
Jetzt ist klar warum du gegen die absolute Überwachung bist ,:lalala:
 
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