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Ausländerinnen ist klar, zu denen kannst jetzt schwerlich fahren, ist sie Inländerin, sind auch ihre Kinder kein Problem.....notfalls nimmst deine mit!
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Nope3 Tagen musst du nachdem Meldegesetz
Ab 3 Tagen musst du nachdem Meldegesetz.
Aber ein gemeinsamer Haushalt ist nicht gleich ein gemeinsamer Wohnsitz. Somit muss man sich bei einem gemeinsamen Haushalt (ist in jeder Partnerschaft der Fall, solange man nicht zusammenzieht) eben nicht melden.
Meldepflicht und Ausnahmen von der Meldepflicht
§ 2.
(1) Wer in einer Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt, ist zu melden.
(2) Nicht zu melden sind
1.
Menschen, denen in einer Wohnung nicht länger als drei Tage Unterkunft gewährt wird;
2.
ausländische Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder und diesen vergleichbare Persönlichkeiten sowie deren Begleitpersonen;
3.
Fremde, die im Besitz eines gemäß § 95 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 – FPG, BGBl. I Nr. 100/2005, vom Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres ausgestellten gültigen Lichtbildausweises sind, soweit sie in Wohnungen Unterkunft nehmen;
4.
Menschen, die auf Grund einer Entscheidung oder Verfügung eines ordentlichen Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde angehalten werden.
(Anm.: Z 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 101/2003)
(3) Sofern sie nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes schon anderswo gemeldet sind, sind Menschen nicht zu melden,
1.
denen in einer Wohnung nicht länger als zwei Monate unentgeltlich Unterkunft gewährt wird;
2.
die als Pfleglinge in einer Krankenanstalt aufgenommen sind;
3.
die als Minderjährige in Kinder-, Schüler-, Studenten-, Jugend- oder Sportheimen untergebracht sind;
4.
die als Angehörige des Bundesheeres, der Bundespolizei, der Zoll- oder Justizwache oder die im Rahmen eines Katastrophenhilfsdienstes in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind.
(4) Wer zum Schutz vor Gefährdung seiner körperlichen Unversehrtheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung in einer Wohnung einer Betreuungseinrichtung, die mit einer Gebietskörperschaft eine dem Schutzzweck entsprechende Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat, Unterkunft nimmt, kann an Stelle der Adresse dieser Unterkunft, an der Adresse der Betreuungseinrichtung angemeldet werden, wenn die Betreuungseinrichtung der Meldebehörde das Bestehen einer Kooperationsvereinbarung glaubhaft macht und die Unterkunftnahme des betroffenen Menschen durch die Unterschrift als Unterkunftgeber auf dem Meldezettel bestätigt. Diese Adresse gilt als Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes, BGBl. Nr. 200/1982; für den betroffenen Menschen ist von Amts wegen eine Auskunftssperre zu verfügen oder zu verlängern.
www.ris.bka.gv.at
Zweibereits hat, kann drei Monate ohne Meldung
Mir geht es auch ums „vorstellen“, des Mannes. Das sollte man sich gut überlegenes geht doch vor allem um den gesunden Menschenverstand. ich an ihrer Stelle würde auf keinen Fall meine Kinder der Gefahr aussetzen. ja eh, man kann sich auch beim einkaufen gehen anstecken. aber das muss halt sein. treffen mit dem vielleicht fällt definitiv nicht in die Kategorie "muss".
ja selbst wenn sie ihn allein treffen würde.Mir geht es auch ums „vorstellen“, des Mannes. Das sollte man sich gut überlegen
Ich bitte um Aufklärung?! Ich wohn seit Monaten fast nur noch bei meiner Freundin. Meine Wohnung in Wien hab ich wegen Vermeidung sinnloser Wege die letzten 2-3 Monate etwa 1 Nacht lang besucht.Ab 3 Tagen musst du nachdem Meldegesetz.
Aber ein gemeinsamer Haushalt ist nicht gleich ein gemeinsamer Wohnsitz. Somit muss man sich bei einem gemeinsamen Haushalt (ist in jeder Partnerschaft der Fall, solange man nicht zusammenzieht) eben nicht melden.
Nach zwei Monaten anmelden, nehme an Nebenwohnsitz.Am Bezirksamt.Ich bitte um Aufklärung?! Ich wohn seit Monaten fast nur noch bei meiner Freundin. Meine Wohnung in Wien hab ich wegen Vermeidung sinnloser Wege die letzten 2-3 Monate etwa 1 Nacht lang besucht.
Was, wann und wem MUSS da gemeldet werden?
Nur wer Miete bezahlt muss innerhalb dreier Tage sich melden. Wer keine Miete bezahlt und einen ordentlichen Wohnort bereits hat, kann drei Monate ohne Meldung dort leben und wohnen.
Auszug aus dem Meldungsgesetz:
Ich bitte um Aufklärung?! Ich wohn seit Monaten fast nur noch bei meiner Freundin. Meine Wohnung in Wien hab ich wegen Vermeidung sinnloser Wege die letzten 2-3 Monate etwa 1 Nacht lang besucht.
Was, wann und wem MUSS da gemeldet werden?
HELP.gv.at: Hauptwohnsitz /weiterer Wohnsitz („Nebenwohnsitz“)Ich bitte um Aufklärung?! Ich wohn seit Monaten fast nur noch bei meiner Freundin. Meine Wohnung in Wien hab ich wegen Vermeidung sinnloser Wege die letzten 2-3 Monate etwa 1 Nacht lang besucht.
Was, wann und wem MUSS da gemeldet werden?
Was ist zu tun wenn man beim Partner vorübergehend wohnt? Klär uns Dodeln bitte auf.Es würde nicht schaden die Begriffsbestimmungen durchzulesen
Ich bitte um Aufklärung?! Ich wohn seit Monaten fast nur noch bei meiner Freundin. Meine Wohnung in Wien hab ich wegen Vermeidung sinnloser Wege die letzten 2-3 Monate etwa 1 Nacht lang besucht.
Was, wann und wem MUSS da gemeldet werden?
Okay, das mit den Kindern hab ich überlesen. Das würde mich auch abhalten sie zu besuchen.
Nöh...haben wir nicht.Aber hier kann sich Österreich und Deutschland unterscheiden in der Rechtslage! Ist das bei euch denn so und ihr habt jetzt ein Beziehungs- oder Freundinsverbot?
Jetzt ist klar warum du gegen die absolute Überwachung bist ,Ich bitte um Aufklärung?! Ich wohn seit Monaten fast nur noch bei meiner Freundin. Meine Wohnung in Wien hab ich wegen Vermeidung sinnloser Wege die letzten 2-3 Monate etwa 1 Nacht lang besucht.
Was, wann und wem MUSS da gemeldet werden?