Wer lässt sich gegen COVID-19 impfen?

Sobald für mich die Möglichkeit besteht...

  • ...lasse ich mich impfen

    Stimmen: 722 59,5%
  • ...lasse ich mich nicht impfen

    Stimmen: 367 30,2%
  • Ich weiß noch nicht, ob ich mich impfen lasse

    Stimmen: 125 10,3%

  • Umfrageteilnehmer
    1.214
  • Umfrage geschlossen .
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Denkfehler. Wir können dann bereits geimpfte Wirtschaftstreibende zur Auftragssuche nach China oder USA schicken. Wer zuerst kommt, kassiert wieder. Ein ungeimpfter Kongonese oder österreichischer Impfgegner zb. wird das Game nicht mitspielen.

Denkfehler - China kauft auf, was es aufkaufen kann. Da brauchen wir niemanden schicken.

Und selbst wenn, wir können die Aufträge nicht erfüllen, weil uns Rohstoffe usw fehlen.

d.h. es wird eine Wiederholung des Jahres 2020 geben, nicht wahr? Im Herbst steigen die Zahlen wieder eklatant an, es droht wieder Überfüllung der Spitäler bzw. Verschiebung nicht dringend notwendiger OPs, usw.
Das findest Du erstrebenswert?

Ja 2020 wird sich wiederholen, völlig wertfrei und nüchtern betrachtet.

Bei einer objektiven Beurteilung oder Einschätzung, haben persönliche Emotionen oder Gefühle nichts verloren.

Vielleicht solltest du auch mal beginnen deine Gefühle raus zu halten und nicht ständig irgendwelche Unterstellungen machen.
 
Auf medizinische (Dienst-)Leistungen gab es allerdings noch nie irgendeine Art der Garantie oder Gewährleistung.

na entschuldige! sandra hat doch geschrieben "in der eu ist der ganz normal zugelassen. haftung wie bei jedem anderen medikament.
anders wäre es bei einer notfallzulassung aber das ist nicht der fall."
also muss ja da alles in bester ordnung sein ..... oder?

ich meine .... auf der offiziellen homepage ist das halt a bissl schooon irgendwie kompliziert ....

Für derartige Gesundheitsschädigungen gibt es das Impfschadengesetz. Hier hat der Bund für Schäden Entschädigung zu leisten, die durch Impfungen verursacht worden sind, die nach der Verordnung über empfohlene Impfungen zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen sind. An der Aufnahme der COVID-19-Impfung in diese Verordnung wird derzeit gearbeitet.

Wenn es in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu einem gesundheitlich relevanten Ereignis kommt, kann ein Antrag auf Zuerkennung eines Impfschadens gestellt werden. Über diesen Antrag erfolgt ein Verwaltungsverfahren beim Sozialministeriumservice. Im Rahmen des Verfahrens werden Sachverständigengutachten eingeholt und es gibt ein Parteiengehör. Die rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen nach dem Impfschadengesetz sehen dabei im Vergleich zu zivilgerichtlichen Verfahren eine Beweiserleichterung vor, es muss kein Beweis der Kausalität zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung vorliegen. Zudem ist ein kostenloses Verfahren mit Rechtszug vom Sozialministeriumservice zum Bundesverwaltungsgericht sowie dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichthof möglich. Anerkannt wird ein Impfschaden dann, wenn das Verfahren ergeben hat, dass ein wahrscheinlicher Zusammenhang mit der Impfung gegeben ist. Um zu beurteilen, ob die verabreichte Impfung wesentliche Bedingung für den nunmehrigen Gesundheitszustand bildet, wird das Vorliegen eines klaren zeitlichen Zusammenhangs, das Fehlen einer anderen (wahrscheinlicheren) Erklärungsmöglichkeit der aufgetretenen Symptomatik und die Ähnlichkeit des angeführten Schadens der Impfung mit Komplikationen der Infektion mit dem Erreger, vor dem die Impfung schützen soll, geprüft. Aus einer Anerkennung ergeben sich Sozialleistungen in Form von Einmalzahlungen oder Rentenzahlungen.


vor allem wenn man sich anschaut, wie überhaupt eine nebenwirkung etc. ermittelt wird ....

Teil der Pharmakovigilanz ist die Meldepflicht für Angehörige von Gesundheitsberufen im Zusammenhang mit der Anwendung von Impfstoffen, die wie bei allen anderen Arzneimitteln den Vorgaben von § 75g des Arzneimittelgesetzes folgt. Sie besteht bei Humanarzneimitteln für vermutete Nebenwirkungen und auch für das Ausbleiben der erwarteten Wirksamkeit. Aber nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen, sondern auch Patientinnen und Patienten und deren Angehörige können vermutete Nebenwirkungen melden (§ 75h, Arzneimittelgesetz). Meldungen sind elektronisch oder schriftlich an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), Traisengasse 5, 1200 Wien zu übermitteln, Details unter: Nebenwirkungen.

Nach Meldung einer vermuteten Nebenwirkung an das BASG erhält die Melderin oder der Melder eine Empfangsbestätigung. Anlassbezogen kann die Melderin oder der Melder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BASG kontaktiert werden, um zum Beispiel den Verlauf oder Ausgang einer vermuteten Nebenwirkung zu erheben.

Nach Aufnahme der Meldung und gegebenenfalls Ergänzung der notwendigen Daten erfolgt eine Prüfung durch das BASG. Danach wird diese Meldung an die europäische Datenbank EudraVigilance (European Union Drug Regulating Authorities Pharmacovigilance) weitergeleitet. Hier werden sämtliche Meldungen vermuteter Nebenwirkungen EU-weit gesammelt. Die Analyse all dieser Daten ermöglicht es, auf nationaler und europäischer Ebene ein mögliches neues Risiko zu erkennen (Signaldetektion), genau zu prüfen und damit in Folge zu mehr Arzneimittelsicherheit für alle Patientinnen und Patienten beizutragen. Wird ein Signal detektiert, wird dieses im europäischen Kontext im sogenannten PRAC (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee) der EMA (European Medicines Agency) bewertet und diskutiert, woraufhin es gegebenenfalls z.B. zur Aufnahme von neuen Warnhinweisen, Gegenanzeigen und Nebenwirkungen in der Fach-/Gebrauchsinformation, zu Maßnahmen zur zukünftigen Risikoreduktion oder aber auch zur Einschränkung oder Aufhebung der Zulassung eines Arzneimittels kommen kann.


und zur haftung des herstellers:

Im Mittelpunkt stehen für die Europäische Kommission der Schutz der öffentlichen Gesundheit und die Sicherung der bestmöglichen Vereinbarungen mit den Unternehmen, damit die Impfstoffe erschwinglich, sicher und wirksam und auch tatsächlich verfügbar sind. Die Verträge sind aus Gründen der Vertraulichkeit geschützt, was durch den starken Wettbewerb auf diesem globalen Markt gerechtfertigt ist. Damit sollen sowohl sensible Verhandlungen als auch geschäftsbezogene Informationen, wie z.B. Finanzinformationen und Entwicklungs- und Produktionspläne, geschützt werden. Alle Unternehmen verlangen, dass solche sensiblen Geschäftsinformationen zwischen den Unterzeichnern des Vertrages vertraulich bleiben. Die Europäische Kommission muss daher die Verträge, die sie mit den Unternehmen abschließt, respektieren. Schließlich ist die Europäische Kommission gegenüber den anderen europäischen Institutionen und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern rechenschaftspflichtig. Die Europäische Kommission handelt in voller Übereinstimmung mit allen anwendbaren Regeln der Finanzverwaltung, die zu einem späteren Zeitpunkt einer Prüfung unterzogen werden können.

aber, hey, lasst euch nicht verunsichern! die regierung will nur unser bestes! und die wissen schon, was sie tun - ganz bestimmt!

oder?
 
na entschuldige! sandra hat doch geschrieben "in der eu ist der ganz normal zugelassen. haftung wie bei jedem anderen medikament.
anders wäre es bei einer notfallzulassung aber das ist nicht der fall."
also muss ja da alles in bester ordnung sein ..... oder?

ich meine .... auf der offiziellen homepage ist das halt a bissl schooon irgendwie kompliziert ....

Für derartige Gesundheitsschädigungen gibt es das Impfschadengesetz. Hier hat der Bund für Schäden Entschädigung zu leisten, die durch Impfungen verursacht worden sind, die nach der Verordnung über empfohlene Impfungen zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen sind. An der Aufnahme der COVID-19-Impfung in diese Verordnung wird derzeit gearbeitet.

Wenn es in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu einem gesundheitlich relevanten Ereignis kommt, kann ein Antrag auf Zuerkennung eines Impfschadens gestellt werden. Über diesen Antrag erfolgt ein Verwaltungsverfahren beim Sozialministeriumservice. Im Rahmen des Verfahrens werden Sachverständigengutachten eingeholt und es gibt ein Parteiengehör. Die rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen nach dem Impfschadengesetz sehen dabei im Vergleich zu zivilgerichtlichen Verfahren eine Beweiserleichterung vor, es muss kein Beweis der Kausalität zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung vorliegen. Zudem ist ein kostenloses Verfahren mit Rechtszug vom Sozialministeriumservice zum Bundesverwaltungsgericht sowie dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichthof möglich. Anerkannt wird ein Impfschaden dann, wenn das Verfahren ergeben hat, dass ein wahrscheinlicher Zusammenhang mit der Impfung gegeben ist. Um zu beurteilen, ob die verabreichte Impfung wesentliche Bedingung für den nunmehrigen Gesundheitszustand bildet, wird das Vorliegen eines klaren zeitlichen Zusammenhangs, das Fehlen einer anderen (wahrscheinlicheren) Erklärungsmöglichkeit der aufgetretenen Symptomatik und die Ähnlichkeit des angeführten Schadens der Impfung mit Komplikationen der Infektion mit dem Erreger, vor dem die Impfung schützen soll, geprüft. Aus einer Anerkennung ergeben sich Sozialleistungen in Form von Einmalzahlungen oder Rentenzahlungen.


vor allem wenn man sich anschaut, wie überhaupt eine nebenwirkung etc. ermittelt wird ....

Teil der Pharmakovigilanz ist die Meldepflicht für Angehörige von Gesundheitsberufen im Zusammenhang mit der Anwendung von Impfstoffen, die wie bei allen anderen Arzneimitteln den Vorgaben von § 75g des Arzneimittelgesetzes folgt. Sie besteht bei Humanarzneimitteln für vermutete Nebenwirkungen und auch für das Ausbleiben der erwarteten Wirksamkeit. Aber nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen, sondern auch Patientinnen und Patienten und deren Angehörige können vermutete Nebenwirkungen melden (§ 75h, Arzneimittelgesetz). Meldungen sind elektronisch oder schriftlich an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), Traisengasse 5, 1200 Wien zu übermitteln, Details unter: Nebenwirkungen.

Nach Meldung einer vermuteten Nebenwirkung an das BASG erhält die Melderin oder der Melder eine Empfangsbestätigung. Anlassbezogen kann die Melderin oder der Melder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BASG kontaktiert werden, um zum Beispiel den Verlauf oder Ausgang einer vermuteten Nebenwirkung zu erheben.

Nach Aufnahme der Meldung und gegebenenfalls Ergänzung der notwendigen Daten erfolgt eine Prüfung durch das BASG. Danach wird diese Meldung an die europäische Datenbank EudraVigilance (European Union Drug Regulating Authorities Pharmacovigilance) weitergeleitet. Hier werden sämtliche Meldungen vermuteter Nebenwirkungen EU-weit gesammelt. Die Analyse all dieser Daten ermöglicht es, auf nationaler und europäischer Ebene ein mögliches neues Risiko zu erkennen (Signaldetektion), genau zu prüfen und damit in Folge zu mehr Arzneimittelsicherheit für alle Patientinnen und Patienten beizutragen. Wird ein Signal detektiert, wird dieses im europäischen Kontext im sogenannten PRAC (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee) der EMA (European Medicines Agency) bewertet und diskutiert, woraufhin es gegebenenfalls z.B. zur Aufnahme von neuen Warnhinweisen, Gegenanzeigen und Nebenwirkungen in der Fach-/Gebrauchsinformation, zu Maßnahmen zur zukünftigen Risikoreduktion oder aber auch zur Einschränkung oder Aufhebung der Zulassung eines Arzneimittels kommen kann.


und zur haftung des herstellers:

Im Mittelpunkt stehen für die Europäische Kommission der Schutz der öffentlichen Gesundheit und die Sicherung der bestmöglichen Vereinbarungen mit den Unternehmen, damit die Impfstoffe erschwinglich, sicher und wirksam und auch tatsächlich verfügbar sind. Die Verträge sind aus Gründen der Vertraulichkeit geschützt, was durch den starken Wettbewerb auf diesem globalen Markt gerechtfertigt ist. Damit sollen sowohl sensible Verhandlungen als auch geschäftsbezogene Informationen, wie z.B. Finanzinformationen und Entwicklungs- und Produktionspläne, geschützt werden. Alle Unternehmen verlangen, dass solche sensiblen Geschäftsinformationen zwischen den Unterzeichnern des Vertrages vertraulich bleiben. Die Europäische Kommission muss daher die Verträge, die sie mit den Unternehmen abschließt, respektieren. Schließlich ist die Europäische Kommission gegenüber den anderen europäischen Institutionen und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern rechenschaftspflichtig. Die Europäische Kommission handelt in voller Übereinstimmung mit allen anwendbaren Regeln der Finanzverwaltung, die zu einem späteren Zeitpunkt einer Prüfung unterzogen werden können.

aber, hey, lasst euch nicht verunsichern! die regierung will nur unser bestes! und die wissen schon, was sie tun - ganz bestimmt!

oder?

BITTE lass dich nicht impfen. Danke im voraus! :penguin:
 
na entschuldige! sandra hat doch geschrieben "in der eu ist der ganz normal zugelassen. haftung wie bei jedem anderen medikament.
anders wäre es bei einer notfallzulassung aber das ist nicht der fall."
also muss ja da alles in bester ordnung sein ..... oder?

ich meine .... auf der offiziellen homepage ist das halt a bissl schooon irgendwie kompliziert ....

Für derartige Gesundheitsschädigungen gibt es das Impfschadengesetz. Hier hat der Bund für Schäden Entschädigung zu leisten, die durch Impfungen verursacht worden sind, die nach der Verordnung über empfohlene Impfungen zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen sind. An der Aufnahme der COVID-19-Impfung in diese Verordnung wird derzeit gearbeitet.

Wenn es in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu einem gesundheitlich relevanten Ereignis kommt, kann ein Antrag auf Zuerkennung eines Impfschadens gestellt werden. Über diesen Antrag erfolgt ein Verwaltungsverfahren beim Sozialministeriumservice. Im Rahmen des Verfahrens werden Sachverständigengutachten eingeholt und es gibt ein Parteiengehör. Die rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen nach dem Impfschadengesetz sehen dabei im Vergleich zu zivilgerichtlichen Verfahren eine Beweiserleichterung vor, es muss kein Beweis der Kausalität zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung vorliegen. Zudem ist ein kostenloses Verfahren mit Rechtszug vom Sozialministeriumservice zum Bundesverwaltungsgericht sowie dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichthof möglich. Anerkannt wird ein Impfschaden dann, wenn das Verfahren ergeben hat, dass ein wahrscheinlicher Zusammenhang mit der Impfung gegeben ist. Um zu beurteilen, ob die verabreichte Impfung wesentliche Bedingung für den nunmehrigen Gesundheitszustand bildet, wird das Vorliegen eines klaren zeitlichen Zusammenhangs, das Fehlen einer anderen (wahrscheinlicheren) Erklärungsmöglichkeit der aufgetretenen Symptomatik und die Ähnlichkeit des angeführten Schadens der Impfung mit Komplikationen der Infektion mit dem Erreger, vor dem die Impfung schützen soll, geprüft. Aus einer Anerkennung ergeben sich Sozialleistungen in Form von Einmalzahlungen oder Rentenzahlungen.


vor allem wenn man sich anschaut, wie überhaupt eine nebenwirkung etc. ermittelt wird ....

Teil der Pharmakovigilanz ist die Meldepflicht für Angehörige von Gesundheitsberufen im Zusammenhang mit der Anwendung von Impfstoffen, die wie bei allen anderen Arzneimitteln den Vorgaben von § 75g des Arzneimittelgesetzes folgt. Sie besteht bei Humanarzneimitteln für vermutete Nebenwirkungen und auch für das Ausbleiben der erwarteten Wirksamkeit. Aber nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen, sondern auch Patientinnen und Patienten und deren Angehörige können vermutete Nebenwirkungen melden (§ 75h, Arzneimittelgesetz). Meldungen sind elektronisch oder schriftlich an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), Traisengasse 5, 1200 Wien zu übermitteln, Details unter: Nebenwirkungen.

Nach Meldung einer vermuteten Nebenwirkung an das BASG erhält die Melderin oder der Melder eine Empfangsbestätigung. Anlassbezogen kann die Melderin oder der Melder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BASG kontaktiert werden, um zum Beispiel den Verlauf oder Ausgang einer vermuteten Nebenwirkung zu erheben.

Nach Aufnahme der Meldung und gegebenenfalls Ergänzung der notwendigen Daten erfolgt eine Prüfung durch das BASG. Danach wird diese Meldung an die europäische Datenbank EudraVigilance (European Union Drug Regulating Authorities Pharmacovigilance) weitergeleitet. Hier werden sämtliche Meldungen vermuteter Nebenwirkungen EU-weit gesammelt. Die Analyse all dieser Daten ermöglicht es, auf nationaler und europäischer Ebene ein mögliches neues Risiko zu erkennen (Signaldetektion), genau zu prüfen und damit in Folge zu mehr Arzneimittelsicherheit für alle Patientinnen und Patienten beizutragen. Wird ein Signal detektiert, wird dieses im europäischen Kontext im sogenannten PRAC (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee) der EMA (European Medicines Agency) bewertet und diskutiert, woraufhin es gegebenenfalls z.B. zur Aufnahme von neuen Warnhinweisen, Gegenanzeigen und Nebenwirkungen in der Fach-/Gebrauchsinformation, zu Maßnahmen zur zukünftigen Risikoreduktion oder aber auch zur Einschränkung oder Aufhebung der Zulassung eines Arzneimittels kommen kann.


und zur haftung des herstellers:

Im Mittelpunkt stehen für die Europäische Kommission der Schutz der öffentlichen Gesundheit und die Sicherung der bestmöglichen Vereinbarungen mit den Unternehmen, damit die Impfstoffe erschwinglich, sicher und wirksam und auch tatsächlich verfügbar sind. Die Verträge sind aus Gründen der Vertraulichkeit geschützt, was durch den starken Wettbewerb auf diesem globalen Markt gerechtfertigt ist. Damit sollen sowohl sensible Verhandlungen als auch geschäftsbezogene Informationen, wie z.B. Finanzinformationen und Entwicklungs- und Produktionspläne, geschützt werden. Alle Unternehmen verlangen, dass solche sensiblen Geschäftsinformationen zwischen den Unterzeichnern des Vertrages vertraulich bleiben. Die Europäische Kommission muss daher die Verträge, die sie mit den Unternehmen abschließt, respektieren. Schließlich ist die Europäische Kommission gegenüber den anderen europäischen Institutionen und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern rechenschaftspflichtig. Die Europäische Kommission handelt in voller Übereinstimmung mit allen anwendbaren Regeln der Finanzverwaltung, die zu einem späteren Zeitpunkt einer Prüfung unterzogen werden können.

aber, hey, lasst euch nicht verunsichern! die regierung will nur unser bestes! und die wissen schon, was sie tun - ganz bestimmt!

oder?
Da machst dir die Mühe den Text hier rein zu kopieren - Danke übrigens, und dann hängst einen Abschlusssatz dran als würdest nicht verstehen was hier geschrieben steht. Ehrlich gesagt verstehe ich dich überhaupt nicht.
 
Bist du etwa der Meinung das die Regierung der Bevölkerung vorsätzlich Schaden zufügen will?

ja, wie kommst denn auf sowas abstruses??? :wideyed: :wideyed: :wideyed:

ich hab doch geschrieben: "aber, hey, lasst euch nicht verunsichern! die regierung will nur unser bestes! und die wissen schon, was sie tun - ganz bestimmt!"

und dass der herr kurz schon am 17.12. bekanntgegeben hat, dass am 27.12. in österreich die impfungen starten - obwohl die EMA eigentlich erst am 29.12. ihre entscheidung bekanntgeben wollte - eh schon im schweinsgalopp, für diese umstände - und die das dann auf politischen druck hin auf 21.12. vorverlegt haben - und der herr bundeskanzler schon am 17.12. gewusst hat, was bei der peniblen qualitätsüberprüfung am 21.12. dann herauskommt: das hat alles nix mit der qualität im zulassungsprozess zu tun. das passt eh alles - weil der basti wahrscheinlich dem saruman sein schwarzes auge geklaut hat. oder er im rolling review die rolle des chefexperten für eh alles übernommen hat (weil die "echten" experten hatten mitte/ende november offenbar noch recht wenig unterlagen dazu).

nein, passt alles - lasst euch impfen, leute!
 
aber oft kommen sie mich vor, als wenn einer bei einem aufgescheuchten bienenschwarm noch heftigst mit den händen herum schlägt

Irgendwann mal gerät man halt in Panik wenn man mit Leuten arbeiten muss die gegen Maßnahmen sind, sich nicht dran halten, sich vorsätzlich gegensätzlich verhalten und dagegen demonstrieren, sich dann allerdings aufregen das die Maßnahmen gegen die man Auftritt und sich nicht dran hält nicht greifen und erbost sind wenn strengere Maßnahmen ergriffen werden, gegen die man dann ebenfalls demonstriert, sich nicht dran hält, vorsätzlich gegensätzlich handelt usw. usw.

Ich kenn das aus meinem privaten Lebensbereich. Irgendwann mal schmeißt man die Nerven weg.
 
Da machst dir die Mühe den Text hier rein zu kopieren - Danke übrigens, und dann hängst einen Abschlusssatz dran als würdest nicht verstehen was hier geschrieben steht. Ehrlich gesagt verstehe ich dich überhaupt nicht.

ööööhm, da gibts einen hinweis dazu in der autosignatur - hätt ich das größer schreiben sollen??? :verwirrt:
 
Irgendwann mal gerät man halt in Panik wenn man mit Leuten arbeiten muss die gegen Maßnahmen sind, sich nicht dran halten, sich vorsätzlich gegensätzlich verhalten und dagegen demonstrieren, sich dann allerdings aufregen das die Maßnahmen gegen die man Auftritt und sich nicht dran hält nicht greifen und erbost sind wenn strengere Maßnahmen ergriffen werden, gegen die man dann ebenfalls demonstriert, sich nicht dran hält, vorsätzlich gegensätzlich handelt usw. usw.

Ich kenn das aus meinem privaten Lebensbereich. Irgendwann mal schmeißt man die Nerven weg.
ich weis schon zum großten teil verhalten sich die menschen wirklich irre dabei
aber überzogene maßnahmen (da meine ich jetzt nicht die impfung), sind genau das was die menschen noch mehr sich dagegen zu verhalten veranlassen
 
ja, wie kommst denn auf sowas abstruses??? :wideyed: :wideyed: :wideyed:

ich hab doch geschrieben: "aber, hey, lasst euch nicht verunsichern! die regierung will nur unser bestes! und die wissen schon, was sie tun - ganz bestimmt!"

Ich bin in der Lage Ironie und Zynismus zu erkennen auch wenn sie nicht durch ein Schild gekennzeichnet ist ;)
Und dein Kommentar impliziert eben das du nicht der Meinung bist das die Regierung 'unser bestes' will - 'uns' vorsätzlich Schaden zuzufügen, wäre eben das Gegenteil davon.

Ich bitte um die Beantwortung von zwei Fragen:

Frage 1: Welche Motivation hätte die Regierung der Bevölkerung, ihren Finanziers und Melkkühen, Schaden zuzufügen?
Frage 2: Welcher Beweis würde dich davon überzeugen das eine Impfung - in diesem Fall - mehr Nutzen als Schaden bringt?
 
aber überzogene maßnahmen (da meine ich jetzt nicht die impfung), sind genau das was die menschen noch mehr sich dagegen zu verhalten veranlassen

Was wäre dann eine angemessene Reaktion der Regierung? Wenn sich eine Einzelperson mir gegenüber so verhält wie die österr. Bevölkerung gegenüber den Corona-Maßnahmen & der Regierung dreh ich mich um und geh. Sollen sie die Zügel aus der Hand geben und die Sache fahren lassen?

Welche Maßnahmen sind für dich übertrieben?
 
ja, wie kommst denn auf sowas abstruses??? :wideyed: :wideyed: :wideyed:

ich hab doch geschrieben: "aber, hey, lasst euch nicht verunsichern! die regierung will nur unser bestes! und die wissen schon, was sie tun - ganz bestimmt!"

und dass der herr kurz schon am 17.12. bekanntgegeben hat, dass am 27.12. in österreich die impfungen starten - obwohl die EMA eigentlich erst am 29.12. ihre entscheidung bekanntgeben wollte - eh schon im schweinsgalopp, für diese umstände - und die das dann auf politischen druck hin auf 21.12. vorverlegt haben - und der herr bundeskanzler schon am 17.12. gewusst hat, was bei der peniblen qualitätsüberprüfung am 21.12. dann herauskommt: das hat alles nix mit der qualität im zulassungsprozess zu tun. das passt eh alles - weil der basti wahrscheinlich dem saruman sein schwarzes auge geklaut hat. oder er im rolling review die rolle des chefexperten für eh alles übernommen hat (weil die "echten" experten hatten mitte/ende november offenbar noch recht wenig unterlagen dazu).

nein, passt alles - lasst euch impfen, leute!
Dass Administration Zeit benötigt ist dir doch nicht unbekannt, wie die Sache sachlich steht ist doch schon wochenlang publik. Der Influenza Wirkstoff 2018/2019 hatte laut Robert Koch Institut eine Wirksamkeit von vergleichsweise sehr bescheidenen 21% gegenüber 90% der Coronaimpfung. Die dokumentierten Nebenwirkungen der 20.000 der Nicht-Placebogruppe des Biontechimpfstoffes lagen ja auch schon länger vor, hat doch die Runde in der Fachbranche gemacht. Aber immerhin schreibst Herr Bundeskanzler, wäre schön wenn du dir das Basti erspart hättest.
 
Und dein Kommentar impliziert eben das du nicht der Meinung bist das die Regierung 'unser bestes' will - 'uns' vorsätzlich Schaden zuzufügen, wäre eben das Gegenteil davon.

zur information: schon die fahrlässigkeit ist strafbar.

Frage 1: Welche Motivation hätte die Regierung der Bevölkerung, ihren Finanziers und Melkkühen, Schaden zuzufügen?

da fiele mir genügend dazu ein - ist im bereich der spekulation, und daher nur anlass für eine neue runde an hihihahahoho. ersparen wir uns den schmarrn, okay?

Frage 2: Welcher Beweis würde dich davon überzeugen das eine Impfung - in diesem Fall - mehr Nutzen als Schaden bringt?

JETZT???? nur mehr die tatsache, dass LANGFRISTIG daraus auch keine wirklich relevanten negativfolgen eintreten. zum beispiel auch, was die fruchtbarkeit betrifft. weil es schon recht eigenartig ist, wenn ein hersteller in SO einer situation explizit dazu noch einen extra vorbehalt macht.
 
Was wäre dann eine angemessene Reaktion der Regierung? Wenn sich eine Einzelperson mir gegenüber so verhält wie die österr. Bevölkerung gegenüber den Corona-Maßnahmen & der Regierung dreh ich mich um und geh. Sollen sie die Zügel aus der Hand geben und die Sache fahren lassen?

Welche Maßnahmen sind für dich übertrieben?
die massentests bringen gerade in der form wie sie abgehalten werden so gut wie gar nichts
ist nur eine momentaufnahme, aber mit viel risiko sich anzustecken ( rein wie sich die menschen unmittelbar davor und danach verhalten
und ich als tierhalter weis wovon ich spreche
 
wie die Sache sachlich steht ist doch schon wochenlang publik.

ah so? bei wem? bei den nationalen experten, die im november interviewt wurden und außer einer presseaussendung noch gar nichts gehabt haben???

Der Influenza Wirkstoff 2018/2019 hatte laut Robert Koch Institut eine Wirksamkeit von vergleichsweise sehr bescheidenen 21% gegenüber 90% der Coronaimpfung.

ist dir schon aufgefallen, dass es NICHT um den wirkungsgrad geht?

Die dokumentierten Nebenwirkungen der 20.000 der Nicht-Placebogruppe des Biontechimpfstoffes lagen ja auch schon länger vor, hat doch die Runde in der Fachbranche gemacht.

das ist offensichtlich falsch!
 
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