Wer lässt sich gegen COVID-19 impfen?

Sobald für mich die Möglichkeit besteht...

  • ...lasse ich mich impfen

    Stimmen: 722 59,5%
  • ...lasse ich mich nicht impfen

    Stimmen: 367 30,2%
  • Ich weiß noch nicht, ob ich mich impfen lasse

    Stimmen: 125 10,3%

  • Umfrageteilnehmer
    1.214
  • Umfrage geschlossen .
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
so wie ich das jetzt verstanden habe, wäre ein guter Indikator sich an Medien zu halten, welche auch selber Fehler eingestehen können und diesen auch zu berichtigen versuchen
 
§ 60
Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
(1) Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die

1.von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,
2.auf Grund dieses Gesetzes angeordnet wurde,
3.gesetzlich vorgeschrieben war oder
4.auf Grund der Verordnungen zur Ausführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist,
2 eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens im Sinne des § 2 Nr. 11 oder in dessen entsprechender Anwendung bei einer anderen Maßnahme wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt. 3 Satz 1 Nr. 4 gilt nur für Personen, die zum Zwecke der Wiedereinreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes geimpft wurden und die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet haben oder nur vorübergehend aus beruflichen Gründen oder zum Zwecke der Ausbildung aufgegeben haben, sowie deren Angehörige, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehörige gelten die in § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Personen.


(2) 1 Versorgung im Sinne des Absatzes 1 erhält auch, wer als Deutscher außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes einen Impfschaden durch eine Impfung erlitten hat, zu der er auf Grund des Impfgesetzes vom 8. April 1874 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2126-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, bei einem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes verpflichtet gewesen wäre. Die Versorgung wird nur gewährt, wenn der Geschädigte

1.nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes geimpft werden konnte,
2.von einem Arzt geimpft worden ist und
3.zur Zeit der Impfung in häuslicher Gemeinschaft mit einem Elternteil oder einem Sorgeberechtigten gelebt hat, der sich zur Zeit der Impfung aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht nur vorübergehend außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes aufgehalten hat.


(3) 1 Versorgung im Sinne des Absatzes 1 erhält auch, wer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes einen Impfschaden erlitten hat infolge einer Pockenimpfung auf Grund des Impfgesetzes oder infolge einer Pockenimpfung, die in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes bezeichneten Gebieten, in der Deutschen Demokratischen Republik oder in Berlin (Ost) gesetzlich vorgeschrieben oder auf Grund eines Gesetzes angeordnet worden ist oder war, soweit nicht auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften Entschädigung gewährt wird. Ansprüche nach Satz 1 kann nur geltend machen, wer

1.als Deutscher bis zum 8. Mai 1945,
2.als Berechtigter nach den §§ 1 bis 4 des Bundesvertriebenengesetzes oder des § 1 des Flüchtlingshilfegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 1971 (BGBl. I S. 681), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
3.als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers im Sinne des § 7 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes oder
4.im Wege der Familienzusammenführung gemäß § 94 des Bundesvertriebenengesetzes in der vor dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung
seinen ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes genommen hat oder nimmt.


(4) 1 Die Hinterbliebenen eines Geschädigten im Sinne der Absätze 1 bis 3 erhalten auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. 2 Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft erhalten Leistungen in entsprechender Anwendung der §§ 40, 40a und 41 des Bundesversorgungsgesetzes, sofern ein Partner an den Schädigungsfolgen verstorben ist und der andere unter Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit die Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes ausübt; dieser Anspruch ist auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes beschränkt. 3 Satz 2 gilt entsprechend, wenn ein Partner in der Zeit zwischen dem 1. November 1994 und dem 23. Juni 2006 an den Schädigungsfolgen verstorben ist.

(5) 1 Als Impfschaden im Sinne des § 2 Nr. 11 gelten auch die Folgen einer gesundheitlichen Schädigung, die durch einen Unfall unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Buchstabe e oder f oder des § 8a des Bundesversorgungsgesetzes herbeigeführt worden sind. 2 Einem Impfschaden im Sinne des Satzes 1 steht die Beschädigung eines am Körper getragenen Hilfsmittels, einer Brille, von Kontaktlinsen oder von Zahnersatz infolge eines Impfschadens im Sinne des Absatzes 1 oder eines Unfalls im Sinne des Satzes 1 gleich.

(6) Im Rahmen der Versorgung nach Absatz 1 bis 5 finden die Vorschriften des zweiten Kapitels des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch über den Schutz der Sozialdaten Anwendung.
 
Hi,

55% für Sachsen im November ist schon ne Hausnummer, die man schlecht wegverleugnen kann.

wegverleugnen ist eine interessante Wortkreation ... :D

Aber ja, die Zahlen sind erschreckend, man muss halt jetzt erstmal das ganze Jahr auswerten und auch sonst Fluktuationen berücksichtigen.

In Gesamtösterreich ist es nicht so selten, dass mal ein Monat 20% über dem Durchschnittswert der Vergleichsmonate der Vorjahre liegt. Je kleiner das Gebiet und die Fallzahlen desto größer normale Differenzen. Eine Woche, ein Bundesland, 1200 Fälle, da sind 50% Unterschied nicht so hoch zu bewerten.

Also z.B. in einem dicht verbauten Großstadtbezirk für Menschen über 80 hat man nach 10 Tagen Hitzewelle auch für einen Zeitraum von einer Woche statt 20 auf einmal 80 bis 100 Tote. Klingt extrem, im Jahresvergleich aller Todesfälle sieht man das nicht.


Interessant an dem FAZ Bericht, der inklusive Bild bis auf wenige Details identisch in der Sächsischen aufscheint, finde ich, dass die Gesamtübersterblichkeit von 2.500 Personen mit etwa gleich vielen 2.500 Coronatoten assoziiert wird, bei den 586 Fällen der KW48 in Sachsen nicht, da verweist man darauf, dass man nicht sagen kann, woran die Leute gestorben sind ....

Wie immer, es ist interessant, dass in Sachsen Maßnahmen, die offenbar überall in Deutschland funktionieren, versagen ....


LG Tom
 
Nein. Mich hat noch keiner Informiert für was die Impfung ist. Bin ich dann immun? Kann ich dann andere nicht anstecken oder habe ich dann nur einen milden Verlauf.
Mögliche Langzeitfolgen gibt es noch nicht. Und über Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten hat auch noch keiner was gesagt.
 
Und über Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten hat auch noch keiner was gesagt.
liest Du eigentlich die Beipackzettel der von Dir eingenommenen Medikamente (gehe jetzt mal davon aus, daß Du welche nimmst, wie vermutlich 99% der Bevölkerung)? Wenn Du Dir da die reichlich aufgezählten Wechsel (und Neben-)Wirkungen vollständig und im Detail durchliest, dann schmeißt Du die Medikamentenschachtel vermutlich sofort in den Müll :mrgreen:
 
liest Du eigentlich die Beipackzettel der von Dir eingenommenen Medikamente (gehe jetzt mal davon aus, daß Du welche nimmst, wie vermutlich 99% der Bevölkerung)? Wenn Du Dir da die reichlich aufgezählten Wechsel (und Neben-)Wirkungen vollständig und im Detail durchliest, dann schmeißt Du die Medikamentenschachtel vermutlich sofort in den Müll :mrgreen:
Um das gehts ja nicht ich will wissen wie der Impfstoff auf Wechselwirkungen reagiert. Und das steht in keinem Beipackzettel.
 
Um das gehts ja nicht ich will wissen wie der Impfstoff auf Wechselwirkungen reagiert. Und das steht in keinem Beipackzettel.
Das stimmt so nicht. Allerdings stehen nur massive Unverträglichkeiten am Beipackzettel. Und bei allen Medikamenten ist es so, dass zu Beginn nicht alle Unverträglichkeiten und Querempfindlichkeiten von Anfang an bekannt sind.

Aber bei einer Impfung sieht der Patient im Normalfall den Beipackzettel gar nicht.

Da es keine Impfpflicht geben wird, musst du dich auch nicht impfen lassen. Aber auch das Nicht - Impfen wird Nebenwirkungen haben, die im Detail noch nicht fest stehen.
 
Keiner wußte damals wirklich was das Virus kann, aber wir wissen was in Italien und Spanien gerade los war.
Tu nicht so als hättest Du hier nicht schon reihenweise Scheiße verzapft.
Und dem Kurz (nein, ich mag ihn nicht) willst einen blöden Sager ständig vorwerfen, während Du hier jeden Tag aufs Neue irgendetwas ins Blaue hinein absonderst?
Ernsthaft?
Noch dazu muss die Regierung mit der Wirtschaft einen Konsens finden, die können nicht einfach so machen wie sie es gerne wollten.


Ich habe um Modellierungen gebeten (hast Du von mir auch bekommen)...mir zwei Artikel zu schicken welche die selbe Apa Meldung abschreiben macht relativ wenig Sinn. Vor Allem, wenn der Popper in diesem Artikel hauptsâchlich darüber redet, dass sie mehr Daten brauchen und er sich niemals wirklich auf etwas festlegt.
Er sagt schon ein Paar hundert Fälle zu Weihnachten wenn alles gut geht, und ein deutliches Abflachen der Kurve nach dem 14. Dezember.
Aber die Dummheit der Menschen muss man erstmal modellieren können.

Du hast behauptet er wäre mit keiner einzigen Modellierung jemals richtig gelegen.
Wo ist der Beweis?


Sicher...alles Luschen, reine Freunderlwirtschaft...die können garnix und er Unterrichtet und leitet Institute weil er schlecht ist in dem was er tut.
Ausgerechnet du willst mir das erzählen?
Jemand der nicht einmal des sinnerfassenden Lesens mächtig ist? (Was hier mehrmals bewiesen wurde, während Du es anderen vorwirfst)
Sicher gibts Freunderlwirtschaft, die gibts überall...aber deshalb nicht alle und jeder.


Die wenigsten kommen ins Krankenhaus und gehen zwei Tage später wieder raus. Wie gesagt gibt es Intensivstationen in denen noch Postcovid-Patienten aus der ersten Welle liegen.
Für Dein Modell müssten die Menschen im Krankenhaus sterben wie die Fliegen.
Ich hab keine Ahnung wo mehr gestorben wurde, es spielt in Wahrheit auch keine große Rolle...gsturbm is gsturbn.
Außerdem hat sich die Situation in den Kliniken mittlerweile etwas entspannt.

Selbst nachlesen!

Respekt !!
 
Lol wennst meinst 😅
Mein Opa pflegte zu sagen: "Aus am Spatz wird ka Krah mehr." ;)...
Manchen nützen die besten Voraussetzungen nichts.
Tatsächlich kenne ich einige Erfolgsgeschichten von Familiär schwer geschädigten Menschen, für die die Schule ein Ausweg war. Die hatten aber auch das nötige Hirn und gute Freunde.
 
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