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Gast
(Gelöschter Account)
Ab den Moment ab dem die Strafe fällig ist... vielleicht zwecks Fairness mit einem Monat Verzögerung? Zumindest bei denen die eigentlich nicht mehr hier sein sollten würde ich schon durchgreifen. Und sollten sie arbeiten, naja, es gibt da auch noch eine Lohnpfändung.Ok, ab wann willst das einfrieren ? Ab Bescheid ?
Es heißt ja bis zu 5.000€. Nur wenn einer schon ein paar Jahre hier lebt, weil er zB auf Grund falscher Angaben als Flüchtling durchgegangen ist und deshalb Mindestsicherung bekommt sieht die Sache anders aus8 Jahre oder mehr kein Tachengeld wegen einer falschen Angabe? Klingt sehr Sobotkaesk