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Von "Feldern" habe ich auch nicht gesprochen, sondern von Wiesen.
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auch nicht erlaubt, lies den Artikel !!Von "Feldern" habe ich auch nicht gesprochen, sondern von Wiesen.
Von "Feldern" habe ich auch nicht gesprochen, sondern von Wiesen.
das ist richtig nur für die Almen gelten andere Regelnso ein Blädsinn, bitt ezuerts lesen dann posten !
Landwirtschaftliche Grundstücke dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Eigentümers beziehungsweise des Bewirtschafters betreten werden.
Gesetzlicher Feldschutz - die wichtigsten Bestimmungen | Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Das Feldschutzgesetz hilft dem Landwirt dort, wo andere Gesetze aufgrund der geringen Schadenswerte kaum oder nicht mehr greifen, zum Beispiel bei Beschädigungen von Zäunen, Diebstahl in Obst- und Weingärten sowie Hundekot in Wiesen und Äckern. Was zum Feldgut gehört und was strafbarer...noe.lko.at
und nich tdas Forstgesetz zitieren
Die meisten Wälder sind im privat Besitz, genauso wie die Weiden und forststrassen.wie kommst du auf die idee das du über fremde Grundstücke laufen darfst
Die meisten Wälder sind im privat Besitz, genauso wie die Weiden und forststrassen.
welche ?das ist richtig nur für die Almen gelten andere Regeln
hmmm.... wenn man das beinhart exekutiert, dann wäre aber die halbe Bergwelt nicht zu betreten, was wiederum die Fremdenverkehrswirtschaft nicht glücklich machen würd. Und die Kuhbesitzer sind oft in gleicher Person Hüttenbetreiber. Also gibts einen mehr oder weniger guten Kompromiss.
Die Almen bei uns gehören den Bauern. Sie erlauben Wanderern auf gekennzeichneten Wegen zu gehen. Nachdem aber immer mehr Touristen usw. sich an nichts halten und überall herumsteigen, wird wohl auch die ein oder andere Alm oder Weg gesperrt. Es wird ja nicht nur das Vieh genervt, spndern auch die Natur, das Wild und vor allem auch die Lebensräume seltener Arten gestört.und warum nicht verboten ?
weil sobald der weg mit steuergelder finaziert wird/wurde ist er öffentlich...
das durchschreiten ohne Weg ist erlaubt oder verboten ?
keine Ahnung ?
Also in meiner Gegend nicht. Gut, immerhin dienen die Touristen für eine stete Erheiterung von uns Einheimischen.hmmm.... wenn man das beinhart exekutiert, dann wäre aber die halbe Bergwelt nicht zu betreten, was wiederum die Fremdenverkehrswirtschaft nicht glücklich machen würd. Und die Kuhbesitzer sind oft in gleicher Person Hüttenbetreiber. Also gibts einen mehr oder weniger guten Kompromiss.
Die Almen bei uns gehören den Bauern. Sie erlauben Wanderern auf gekennzeichneten Wegen zu gehen. Nachdem aber immer mehr Touristen usw. sich an nichts halten und überall herumsteigen, wird wohl auch die ein oder andere Alm oder Weg gesperrt. Es wird ja nicht nur das Vieh genervt, spndern auch die Natur, das Wild und vor allem auch die Lebensräume seltener Arten gestört.
Zum Thema Wiesen und Feldwege. Die Zufahrt zu meinen Wiesen ist privat, da darf niemand ohne Berechtigung fahren. Und wenn ich jemanden erwische, der auf meiner Wiese herumlatscht, jag ich ihn. Ich hab schon als Kind gelernt, dass man am Weg bleibt, und wenn es nicht anders geht, halt am Wiesenrand geht.
Deiner Meinung nach, darf man Pilze nur auf Wegen suchenso is es,mei red !
das Zauberwort ist so wie im Wald/Forst der WEG !!
querfeldein und querforst ein ist nicht erlaubt !!!
Die als Erstes!Fahrräder hast du auch verboten
Fahrräder hast du auch verboten
Deiner Meinung nach, darf man Pilze nur auf Wegen suchen
Ja. Und in den Bundesforsten. Wenn der Besitzer es nicht erlaubt, ist halt nichts.Deiner Meinung nach, darf man Pilze nur auf Wegen suchen