Hast du jemals eine Schafzucht betrieben wir machen es seit 35 Jahren und wissen über die Probleme damit. Es ist oft sehr schwierig gute Zuchböcke zu bekommen und wenn diese Möglichkeit auch reduziert wird ???? Wir siedeln bei uns ja auch keine Löwen an die hat es auch schon einmal bei uns gegeben
Nein ich habe niemals Schafzucht betrieben. Dafür kann ich lesen.
Weils ja offensichtlich an der Kompetenz fehlt (und gegen meine Intention Faulheit nicht zu fördern):
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Kostensätze für die Abgeltung von Nutztierrissen
durch große Beutegreifer 2021
Für Zuchttiere, die im Herdbuch geführt werden, werden die Durchschnittspreise von zumindest zwei der
letzten Versteigerungen, mit Ausnahme von Elite- und ähnlichen Versteigerungen, die in Tirol bis zum 30.
April des jeweiligen Kalenderjahres stattgefunden haben, zur Festlegung der Standardkostensätze heran-
gezogen. Die dabei festgestellten Preise gelten für alle Schadenfälle, die im laufenden und bei Bedarf An-
fang des darauffolgenden Kalenderjahres anfallen. Die Kostensätze für Zuchttiere, die nicht im Herdbuch
erfasst sind, werden mit einem reduzierten Faktor berechnet, siehe auch u.a. Tabelle. Die Preise werden
nach Tierart, alters- und geschlechtsbezogen ermittelt. Ergänzend zu den Kostensätzen auf Basis der Ver-
steigerungspreise werden den Eigentümern für den durch den Riss entstandenen Aufwand zusätzlich € 50,-
pro entschädigtem Tier ausbezahlt. Eine Voraussetzung für die Schadenabgeltung ist, dass die Tiere gemäß
der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 i.d.g.F. ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
Schäden an noch nicht gekennzeichneten Jungtieren werden abgegolten, wenn das betreffende Tier von
einem beauftragten Sachverständigen begutachtet wurde und dies entsprechend erfasst worden ist.
Liegen für einzelne Tiere Rechnungen aus dem Zukauf vor, dann können diese max. fünf Jahre nach dem
Zukauf als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Die Höhe der Schadenabgeltung auf Basis von
Rechnungen liegt maximal 30 % über den u.a. Standardkostensätzen bzw. über den Durchschnittspreisen
von zumindest zwei der letzten Versteigerungen.
Für Schäden an Nutztieren, die von den großen Beutegreifern üblicherweise kaum angegriffen werden, wird
in vergleichbarer Art und Weise eine Schadenermittlung durchgeführt, wenn für die jeweilige Tierkategorie
in Tirol keine Versteigerungspreise vorliegen. Nullipare Jungtiere, für die es keine offiziellen bzw. nachvoll-
ziehbaren Verkaufspreise gibt, werden mit maximal 50% des Verkaufserlöses von erwachsenen Tieren er-
setzt. Die Höchstsumme, die für ein Tier, egal welcher Tierart, ausbezahlt wird, liegt bei maximal € 3.000,-.
Die Tabelle regelt die Standardkostensätze zur Bestimmung des Wertes von Schafen und Ziegen zur Scha-
denabgeltung im Jahr 2021 und gilt bis zum Vorliegen neuer Standardkostensätze für 2022. Die Bezugsba-
sis bilden im Allgemeinen die Versteigerungspreise eines Jahres, beginnend mit 01. August des Vorjahres
bis 30. April des aktuellen Jahres.
Tierart Nummer
Tierkate-
gorie
Tierkategorie Euro
Basis Verstei-
gerungspreise
Bezugsbasis
Versteigerungs-
preise (Faktor)
Euro
Auszahlung
inkl. Aufwand-
entschädigung
Schafe 1 Weibliches Schaf Herdbuch >1 Jahr 429,- 1,0 479,-
2 Weibliches Schaf nicht Herdbuch >1 Jahr 300,- 0,7 350,-
3 Weibliches Jungtier ½ - 1 Jahr 215,- 0,5 265,-
4 Lamm/Mastlamm bis ½ Jahr 130,- pauschal 180,-
5 Widder Herdbuch >1 Jahr 1.433,- 1,0 1.483,-
6 Widder zur Zucht nicht Herdbuch >1 Jahr 502,- 0,35 552,-
7 Männl. Jungtier ½ - 1 Jahr und
Mastwidder >1 Jahr
173,- pauschal 223,-