In welchem Bezirk wohnst du? Ich kenn derartige Einrichtungen nicht.
wien....
Mitwirkungsrechte der Bezirksvertretungen (§ 103 g WStV)
Erstellung von Bezirksentwicklungskonzepten
Mitwirkung bei Maßnahmen der Stadterneuerung
Vorschläge zur Verbesserung der Infrastruktur des Bezirkes, besonders zur Lösung der Verkehrsprobleme
Mitwirkung bei der Errichtung und Auflassung öffentlicher Straßen, Plätze und Wege
Vorschläge für die Standorte der Pensionistenklubs
Mitwirkung bei Maßnahmen zur Überwachung der Instandhaltung der von der Stadt Wien verwalteten Denkmäler und Brunnen
Vorschläge für Maßnahmen im Interesse der Sicherheit der Bezirksbevölkerung
Standortvorschläge für Handels-, Gewerbe- und Industriebetriebe im Bezirk
Vorschläge zur Lösung bezirksspezifischer Sozialprobleme
Vorschläge über die Einrichtung von sozialen Diensten
Vorschläge und Stellungnahmen zu Vorschlägen betreffend die Benennung von öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Brücken sowie von städtischen Wohnhausanlagen, Parkanlagen, Sportanlagen, Schulen und Kindertagesheimen, soweit sich solche Bauwerke für eine Benennung eignen
Erstellung von Kultur-, Bildungs- und Freizeitprogrammen für den Bezirk
Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung und Auflassung von Marktplätzen und Markthallen
Programme zur Durchführung von Aktionen zur Förderung des Breitensportes
Mitwirkung bei der Festsetzung der Wahlsprengel
Mitwirkung bei Aktionen zur Information der Bezirksbevölkerung
Abgabe von Stellungnahmen, Gutachten und Äußerungen, um welche die Bezirksvertretungen vom Gemeinderat, Stadtsenat, von einem Gemeinderatsausschuss, von der Bürgermeisterin beziehungsweise Bürgermeister oder vom Magistrat ersucht werden
Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung und Auflassung von städtischen Kindertagesheimen
Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung und Auflassung von städtischen Schulen
Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung und Auflassung von städtischen Jugendspielplätzen
Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung und Auflassung von städtischen Friedhöfen
Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung und Auflassung von städtischen Bedürfnisanstalten
Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung und Auflassung von städtischen Kinderfreibädern
Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung und Auflassung von städtischen Volks- und Warmbädern
Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung und Auflassung von städtischen Musikschulen
Mitwirkung bei der Festsetzung genauer Grenzlinien zwischen den Gemeindebezirken (§ 4 WStV)
Mitwirkung bei der Umlegung von Bezirksgrenzen aus den Baublöcken in die benachbarten Straßen (§ 4 WStV)
Mitwirkung bei der Änderung in der Abgrenzung und weiteren Abteilung der Bezirke durch Landesgesetz (§ 4 WStV)