Unsere notariell beglaubigte Verpflichtungserklärung im Wortlaut
Die Grünen Wien streben eine Reform der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 dahingehend an, dass ein faires Mandatszuteilungsverfahren implementiert werden soll, welches dem Prinzip Jede Stimme ist gleich viel wert möglichst nahe kommt und gewährleisten soll, dass die Anzahl der Mandate einer Fraktion im Wiener Gemeinderat möglichst genau ihrem prozentuellen Stimmenergebnis entspricht. Die durch die aktuelle Rechtslage manifestierte Bevorzugung der stimmenstärksten wahlwerbenden Partei bei der Mandatszuteilung zum Wiener Gemeinderat soll beseitigt werden.
Durch die angestrebte Reform des Mandatszuteilungsverfahrens der Wiener Gemeinderatswahlordnung 1996 soll - analog zum 3. Ermittlungsverfahren nach der Nationalratswahlordnung - ein zweites, landesweites Ermittlungsverfahren implementiert werden, in dem die Gesamtmandatszahlen der einzelnen Parteien im Wiener Gemeinderat nach der Berechnungsmethode nach dHondt ermittelt werden. Von der Gesamtmandatszahl jeder Partei werden die im ersten Ermittlungsverfahren erreichten Grundmandate abgezogen.
Zu diesem Zweck verpflichten sich die Grünen Wien, eine gemeinsame Initiative gem. den Punkten 1 und 2 mit den anderen im Wiener Gemeinderat vertretenen Parteien zur Änderung der Wiener Gemeinderatswahlordnung 1996 anzustreben und umzusetzen. Nach der Wahl zum Wiener Gemeinderat 2010 soll unabhängig von einer etwaigen Stadtregierungsbeteiligung durch Einbringung und Beschluss eines entsprechenden Initiativantrags die gegenständliche Wahlrechtsreform beschlossen werden.
Gezeichnet: Maria Vassilakou, Klubobfrau der Grünen Wien