- Registriert
- 6.8.2010
- Beiträge
- 399
- Reaktionen
- 233
- Punkte
- 43
oder ein etwas krasses Beispiel, das aber eintreten kann:
meine Ex und ich haben die gemeinsame Obsorge für unser Kind.
Meine Frau ist jetzt seit 2 Jahren mit einem Mann liiert und lebt mit ihm in einer Lebensgemeinschaft. Er kann jederzeit auch gegen meinen Einspruch meinen Sohn adoptieren. Sollte meiner Ex was passieren, wäre er Erziehungsberechtigter.
Wäre ich jetzt mit einem Mann zusammen, würde das umgekehrt nicht gehen. Also, würde meiner Ex was zustoßen, bevor mein Sohn adoptiert wäre, könnte zB mein Freund ihn NICHT adoptieren, wenn mir was zustoßen würde, würde er ins Pflegeheim kommen.
Soviel zum Thema gut für Kinder.
Nur weil wir die alten Familienwerte und Etiketten wie HETERO und SCHWUL verwenden.
Nach welcher Judikatur soll das möglich sein? Die mir bekannte gängige Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sieht zumindest anders aus. Eine Adoption gegen den Willen eines leiblichen Elternteiles ist demnach nur möglich, wenn dadurch ein erheblicher Vorteil für das Kindeswohl entsteht, eine Beziehung zwischen Kind und Elternteil de facto über einen Zeitraum mehrerer Jahre nicht mehr gegeben ist, und sowohl das Kind wie das betroffene Elternteil angehört wurden.