Aktuelle Tagespolitik

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Das ist das typisch österreichische "Es passiert nichts, solange nichts passiert."
Wenn aber was passiert, passiert aber schnell was ;)

Klar kann man, wie bei unseren "Lieblingsnachbarn" die sogar uns dabei schlagen, immer und überall alles zu Tode regulieren, aber bringt's das wirklich?
Und selbst dann, wird man trotzdem irgendeinen Fall finden, bei dem all die Verbote nix helfen.
Du bist ja gestern eh nicht auf mein Beispiel eingegangen, was passiert, wenn etwa ein Jogger versehentlich einen Fußgänger umrennt. So wie du drüber nachdenkst müßte man ja dann auch das joggen verbieten, weil ja etwas passieren könnte.
 
Womit er auch völlig Recht hat! So ein Gesetz ist auch eine reine Alibiaktion, möglicherweise zum Schaden Österreichs.
Wenn wir vor verschleierten, aber sonst juristisch unauffälligen Frauen Angst haben, aber sonst nichts gegen die Entstehung von Parallelgesellschaften tun, hat @Mitglied #11816 völlig recht. Bekleidungsvorschriften sind ein Thema aus dem letzten Jahrtausend.

Ich bin gespannt, wie der Einzelhandel im 1. Bezirk reagiert, wenn die erste vollverschleierte Touristin bestraft wird. Oder gilt für die das Gesetz dann nicht?
 
...aha... :cool: drum gehst mit Short und T-Shirt in de Oper :rolleyes: und auf einem Ball gehst mit der Badehosn :lalala:
Deine "lustigen" Beiträge sind leider immer daneben. Wir reden nicht über das "Bundesoperngesetz" oder das "Bundesballgesetz".
Und ich kann sehr wohl auf Oper und Ball verzichten, nicht aber auf das generelle Nutzen des öffentlichen Raums.
 
...naujo mei Herzerl :lalala:

Bekleidungsvorschriften sind ein Thema aus dem letzten Jahrtausend....und ...
Und ich kann sehr wohl auf Oper und Ball verzichten, nicht aber auf das generelle Nutzen des öffentlichen Raums.
.... passt :cool: ... daunn geh hoit mit da Unterhosn im öffentlichen Raum .... :lalala:

.... und einen schönen Tag noch ihr zwei süßen :lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
was sich aber noch nicht wirklich bis zu den radlern durchgesprochen haben dürfte. letztens ein ganz wagemutiger am gürtel ... :kopfklatsch:

Das ist nicht nur eine weit verbreitete Meinung von Radfahrern, dass man als Radfahrer grundsätzlich gegen die Einbahn fahren darf.
Radfahrer dürfen nur gegen die Einbahn fahren, wenn dies durch das Zusatzschild "Ausgenommen Radfahrer" angezeigt wird und wenn die Einbahnstraße eine Wohnstraße ist.
Der Gürtel ist übrigens keine Einbahn, sondern eine Richtungsfahrbahn. Da darf man grundsätzlich nicht gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung fahren, ausgenommen Einsatzfahrzeuge.
Zu den maßgeblichen Regeln im Straßenverkehr gehört aber "Eine Einbahn ist eine Einbahn ist eine Einbahn".
Nein...bei Einbahnen sieht die Straßenverkehrsordnung im §7 Abs.5 durch Verordnung Ausnahmen vor: In der Praxis sind das meistens z.B. Radfahrer, Schienenfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßendienstes, Müllsammelfahzeuge oder auch Linienbusse...
..ah und als Radfahrer brauch i des net
Im Sinne der StVO ist ein Fahrrad ein Fahrzeug....ja klar...
Im Fall von @Mitglied #261616 hatte der Radfahrer keinen Vorrang als Linkskommender....er hatte auch MrNj Vorrang nicht verletzt, da dieser durch sein Anhalten ja auf seinen Vorrang verzichtete, aber offenbar hatte er sich nicht versichert .z. B. durch Blickkontakt, dass MrNj auch tatsächlich auf den Vorrang gegenüber ihn, den Radfahrer, verzichtet hatte..
 
Mal was anderes:
Verwunderung über Postenbesetzungen der Grazer FPÖ (Standard)

(...)Gänzlich unbekannt, und zwar sowohl in der Polit- als auch in der Kulturszene, war bisher ein Kunsterzieher eines Grazer Gymnasiums namens Claudio Eustacchio. Er heißt nicht zufällig wie der FPÖ-Chef, er ist sein Bruder und wird in nicht weniger als drei Aufsichtsräten der Stadt sitzen(...)
Wer hat noch gleich anderen Postengeschachere vorgeworfen?! Ich kann mich partout nicht mehr erinnern.
Die nächste Koalition wird interessant werden :(
 
wenn ich an einer Kreuzung (wie vom Fingerl geschildert) anhalten muss, dann verzichte ich auf meinen Vorrang ???
(8) Der Lenker eines Fahrzeuges darf auf seinen Vorrang verzichten, wobei ein solcher Verzicht dem Wartepflichtigen deutlich erkennbar zu machen ist. Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang. Der Wartepflichtige darf nicht annehmen, daß ein Vorrangberechtigter auf seinen Vorrang verzichten werde, und er darf insbesondere auch nicht annehmen, daß bei Vorrangverzicht eines Vorrangberechtigten ein anderer Vorrangberechtigter gleichfalls auf seinen Vorrang verzichten werde, es sei denn, dem Wartepflichtigen ist der Vorrangverzicht von Vorrangberechtigten zweifelsfrei erkennbar.
 
Und zum dienstschluss noch einen radler.
Josef(42),lkw lenker biegt ohne schulterblick ab...
 
So ein Gesetz ist auch eine reine Alibiaktion, möglicherweise zum Schaden Österreichs.
Hier stimme ich zu, da es nur wenige wirklich vollverschleierte Frauen in Ö gibt, zu 99 % sind es gut zahlende Touristen, wirft es kein gutes Licht, hat böse Auswirkungen auf den Tourismus und für viele Geschäfte, die Frauen müssten sich dann alles ins Hotel liefern lassen - wobei die Frage bleibt, wie kommen sie ins Hotel.

Heute beim Morgenkaffee in einem liebl. kleinen Kaffeehaus

" na endlich, endlich dürfen die nimmer so rumllaufen " " endlich müssen die hier weg" " endlich macht die Reg. was gegen die " usw
auf meine Frage, wer denn die sind ? "na die millionen Flüchtlinge und Ausländer, die sich hier bei uns durchfressen "

Typisch Österreich ?
 
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