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Ich glaube, das Thema Besteuerung von Erbschaften kann man gewiss einmal vernünftig diskutieren. Wenn bspw. Sohn oder Tochter eines Unternehmerpaares in der elterlichen Firma arbeiten und dafür 2000 Euro bekommen, müssen sie diese voll versteuern und Sozialversicherung zahlen. Wenn sie nix arbeiten und 2000 Euro geschenkt bekommen, dann passiert abgabenrechtlich nix. Das ist schon eine ziemliche Schieflage.Es geht nicht um Neid, obwohl das vielleicht naheliegt.
Es geht darum dass die einen, die sich krumm und bucklig arbeiten, über Generationen nicht aus dem Prekariat rauskommen, während die anderen ohne dass sie Ähnliches leisten müsste, nie wesentlich abrutschen.
Du nennst es Neid, ich Egalitarismus.
Ich halte es daher durchaus für überlegenswert, dass man bei Erbschaft und Schenkung von liquidem Vermögen eine Steuer einhebt. Nicht sinnvoll halte ich das hingegen bei illiquidem Vermögen wie Immobilien oder Firmenanteilen. Hier ließe sich die Besteuerung aber mit einer ganz kleinen Änderung im EStG auf MMN faire Art und Weise gewährleisten: Sobald es zum Verkauf dieser Vermögenswerte kommt, werden ImmoESt oder Kursgewinn-KESt auf den gesamten Verkaufserlös fällig, da der Einkaufspreis für Erben und Beschenkte ja null war. Die derzeitige Regelung "Einkaufspreis = letzter entgeltlicher Erwerb" halte ich für eine nicht zu rechtfertigende Privilegierung (um das Lieblingswort vom @Mitglied #104058 zu verwenden
Das heißt, wer einen Betrieb, Immobilien, Firmenanteile o.ä. erbt und diese nie verkauft, zahlt auch nie Erbschaftssteuer, muss jedoch sowieso schon jetzt jeden Ertrag bzw. jede Ausschüttung daraus versteuern. Wer das Ererbte hingegen zu Geld macht, soll entsprechend zur Kasse gebeten werden, aber nicht in Form eines eigenen Gesetzes mit eigenen Beamten, sondern ganz einfach im Zuge der ImmoESt.
Ich bin Erbschaftssteuerplänen aber skeptisch gegenüber, weil sie MMN nur eine Einstiegsdroge für eine Vermögenssubstanzsteuer darstellen. Und die lehne ich vollkommen ab.
Das SPÖ-Konzept Erbschaftssteuer für Abschaffung Pflegeregress ist MMN auch komplett daneben, weil es bedeutet, dass Erben, die den Staat für die Pflege der Erblasser in Anspruch nehmen, entlastet, und Erben, die das nicht tun, belastet werden
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