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Gast
(Gelöschter Account)
Da liegt aber das Problem: Die einen müssen durch ein rechtsstaatliches Verfahren von den anderen geschieden werden.
Da ist nichts faul, die sind zunächst Asylwerber und keine Asylanten. Weder Scheinasylanten noch Asylmissbraucher. Dazu müsste ihnen das Asyl bereits gewährt worden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert, ist in A zur Zeit eher gering.
Da dies in unserem Rechtssystem nicht möglich ist .... zurück an den Start.
wenn du dann auch liest was geschrieben steht halt ich es für einen guten vorschlag - solltest das eine oder andere nicht verstehen ---> frag doch einfach - wär auf jeden fall besser als immer wieder halbwahrheiten und "verhetzende parolen" zu posten