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So einfach ist das wiederum auch nicht:Das nicht, aber es verlangt nur eine Bleibe und einen Gang auf´s örtliche Meldeamt!
Hauptwohnsitz
Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz
Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.
Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:
Aufenthaltsdauer
Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)
Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.