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Najo, wenn ich mir meine damalige Verwarnung mit eingehender einwöchiger Sperre so nochmals ansehe, dann würde ich dies nicht unbedingt unterschreiben wollen
Nau!!
Wenn ich mir meine seinerzeitige Verwarnung wegen "Aufforderung zur Sodomie" in Erinnerung rufe .........
D'rum hab' ich ja geschrieben ....... grundsätzlich!