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Also jede(r) der eine rechtgültigen Aufenthaltstitel besitzt muss österreichern gleich gestellt werden, ein laufendes Verfahren gilt nicht.das habe ich doch anders im kopf - irrtum natürlich nicht ausgeschlossen!
jeder asylwerber ist berechtigt legal prostitution anzumelden - die kritik ging eher in die richtung, dass es mitunter die einzige legale erwerbstätigkeit ist!
Bin aber kein Anwalt und denke man muss anerkannt sein. Bei den ukrainischen Frauen denk ich, dass Sie ja als kriegsflüchtlinge anerkannt sind. Drum wundert es mich, dass Sie den grünen Deckel nicht bekommen, aber noch keine Ukrainerin, welche angefragt hat, konnte einen vorweisen...sehr schade