Ja, hab ich gesehn. Ist auch im Brunner Thread im StrPr-UF angesprochen worden.
In meinem Hinterkopf klingelt irgendwas, dass irgendwer gesagt oder geschrieben hat, dass Busse ja auch Verrichtungsorte sind. Aber ich weiß nicht mehr, wo.
Am Wochenende jetzt bin ich ziemlich ausgelastet, aber vielleicht findet wer anderer auch noch Hinweise auf dieses Thema.
In der Novelle selbst finde ich dazu (bisher!! - Disclaimer!) nix.
Es könnte sein, dass die Neufassung des Par 17 Abs 5 lit a da hineinspielt, aber ich (!) seh im Moment (!) keinen Konnex zu den geschlossenen Lieferwagen innerhalb der erlaubten Zonen.
Edit:
Ich erinnere mich (nicht ohne ein Lächeln) an das Wohnwagenmädchen Mia, das ja seinen (komplett blickdichten) Verrichtungs-Wohnwagen auch außerhalb erlaubter Zonen (nämlich im Wohngebiet) abgestellt hatte. Anbahnung im öffentlichen Raum machte sie nicht (nur telefonisch etc, was erlaubt ist), und die Verrichtung war nicht einsehbar.
Vielleicht zielt die Neufassung des 17(5)a nur darauf?