Dienstleistungen Diverses Backgrounddiskussionen über das Gewerbe

der Zivi begleitet Dich für eine vorher festgelegte Summe, bis Du die Genehmigung hast . Das ist im Vertrag festgelegt
Du zitierst hier aber den Fall eines sehr großzügigen Zivi, oder eines sehr teuren. Denn auf eine vorher festgelegte Pauschalsumme lassen sich die meisten nicht mehr ein. Bzw. nur dann, wenn diese Summe so hoch ist, daß unvorhergesehene Eventualitäten mit-abgedeckt sind (bzw. das Nicht-Eintreten dieser Eventualitäten einen schönen Zusatzgewinn für den Zivi abwirft).
Denn nie kann mit Sicherheit im voraus gesagt werden, wieviele bzw. welche Verfahrensschritte notwendig werden könnten (z.B. durch Sekkierereien seitens der Behörden - und da schließt sich der Kreis zu meinem Lieblingsthema wieder) , welche z.T. ganz ordentliche Mehrarbeit für den Zivi bedeuten. Und daher wird er kaum so generös sein, sich auf eine Pauschalsumme einzulassen. Zumindest kenne ich einige Fälle, wo dies NICHT der Fall war.
 
Du zitierst hier aber den Fall eines sehr großzügigen Zivi,
Nein Elico ;) es gibt nur sehr wenige vom Mag zugelassene Zivi s , wenns ums WPG geht, die Verträge sind einheitlich. Der Preis richtet sich nach den QM des Lokals.
welche z.T. ganz ordentliche Mehrarbeit für den Zivi bedeuten. Und daher
Welche denn ? Er kommt einmal für die Aufnahme, dann gehst zur Besprechung mit ihm, er bringt alls in die Schriftform, wenn ihr alles fertig habt, reicht er ein, ist bei der Abnahme dabei, weil er steht frei nach HIPP - mit seinem Namen, er verteidigt seine Einreichung vor dem Mag, nicht der Betreiber, dann Genehmigung ja oder nein, fertig.
 
zuerst Genehmigung vom Vermieter, dann Zivi, der begleitet Dich bis zur oder auch nach der Bewilligung, alles was er einreicht bleibt liegen, bis Du an der Reihe bist, da gibt es nix, was vorher in irgendeiner Form vom Mag. genehmigt wird, auch kein Vorhaben, die zeigst es lediglich an
NUR der Zivi kann Dir sagen, was geht und was nicht.
O.k., Du schreibst also vom "vereinfachten Bauverfahren", das meist zur Anwendung kommt, wenn nur im Innenraum was verändert wird. Ganz stimmt das aber auch nicht mit dem Ziviltechniker. Er muss bei einem geringfügigen Bauvorhaben gegenüber dem Magistrat bestätigen, dass alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind. Entscheidungsbefugt ist aber immer noch die Behörde selbst. Sie kann das Vorhaben binnen 3 Monaten ab Anzeige untersagen.

Und ganz falsch liegt @Mitglied #112394 auch wieder nicht. Wenn das vereinfachte Bauverfahren nicht zur Anwendung kommt, dann muss sehr wohl schon vor Beginn der Bauarbeiten eine Bewilligung vorliegen. Das ist dann aber noch keine Genehmigung nach dem Prostitutionsgesetz, sondern nur nach der Bauordnung.

JA und das bekommst auch sofort bei Begehung mitgeteilt, ob ja oder nein.
Alles klar. Das Missverständnis, das @Mitglied #112394 aufgezeigt hat, besteht wohl darin, dass zwar vorab eine Baubewilligung erteilt wurde, aber keine Kenntnisnahme nach Prostitutionsgesetz. Die ist offenbar erst nach erfolgtem Umbau möglich.
Dass die beiden Verfahren zeitlich auseinanderlaufen, kann für Betreiber tatsächlich ungut enden - es kann sein, dass ein Umbau gemäß Bauordnung gesetzeskonform ist, aber nicht nach WPG.
Im Gewerberecht werden Bau- und gewerberechtliches Verfahren deshalb bspw. in vielen Bundesländern zusammengeführt (idealerweise noch kombiniert mit Wasserrecht, Naturschutzrecht, etc.), damit kriegt der Bewilligungswerber alle Genehmigungen gleichzeitig, und zwar vor Beginn allfälliger Bauarbeiten.

Ob Dir das neu ist,ist egal ;) der Zivi begleitet Dich für eine vorher festgelegte Summe, bis Du die Genehmigung hast . Das ist im Vertrag festgelegt.
D.h. wenn Du die Genehmigung nicht kriegst, geht der Zivilingenieur leer aus? Das ist aber ein sehr kundenfreundlicher Vertrag ;).
 
wenn Du die Genehmigung nicht kriegst, geht der Zivilingenieur leer aus? Das ist aber ein sehr kundenfreundlicher Vertrag ;).
Ich habe es jetzt schon X mal geschrieben, nur wenige Zivis sind vom Mag. fürs WPG zugelassen, der Preis richtet sich QM und ist eine Gesamtsumme, die Verträge sind einheitlich, bezahlt wird nachher, warum sollte er dafür sorgen, das Du keine Genehmigung bekommst ? Er bestreitet die Begehung mit dem Mag. unter seinem Namen, nicht der Betreiber.
Dass die beiden Verfahren zeitlich auseinanderlaufen, kann für Betreiber tatsächlich ungut enden - es kann sein, dass ein Umbau gemäß Bauordnung gesetzeskonform ist, aber nicht nach WPG.
Sollte es wirklich zu einem totalen Umbau, also rausreissen von Wänden kommen usw , wird der Zivi erst nach Erlaubnis einreichen, er wäre ja blöde, wenn er das vorher macht.
Nochmal, wenn ma sich nicht vorher informiert, wie das geht, also keinerlei Verantwortung zeigt, die meisten Bestimmungen sind nemlich zum Schutz der Mädels !!! sollte ma es lassen ein Bordell eröffnen zu wollen.
 
Ich habe es jetzt schon X mal geschrieben, nur wenige Zivis sind vom Mag. fürs WPG zugelassen, der Preis richtet sich QM und ist eine Gesamtsumme, die Verträge sind einheitlich, bezahlt wird nachher, warum sollte er dafür sorgen, das Du keine Genehmigung bekommst ? Er bestreitet die Begehung mit dem Mag. unter seinem Namen, nicht der Betreiber.
Es geht nicht darum, dass er dafür sorgt, dass sein Auftraggeber keine Genehmigung bekommt, sondern dass die Genehmigung trotz aller redlichen Bemühungen des Ingenieurs von der Behörde versagt wird. Das kann ja durchaus vorkommen, und es ist auch schon bei größeren Vorhaben als Bordellen passiert, dass die Behörde anderer Ansicht ist als der vom Bewilligungswerber beauftragte Zivilingenieur.
Ich vermute, mit der begrenzten Zulassung von Ingenieuren für das WPG will die Behörde vorab das Risiko minimieren, dass solche Fälle vorkommen.

Sollte es wirklich zu einem totalen Umbau, also rausreissen von Wänden kommen usw , wird der Zivi erst nach Erlaubnis einreichen, er wäre ja blöde, wenn er das vorher macht.
Was heißt "nach Erlaubnis einreichen"? Das ordentliche Bauverfahren beginnt ja mit dem Einreichen des Antrags und der Unterlagen, dann wird geprüft, mündliche Verhandlung, dann im Idealfall Baubewilligung. Was soll er nach erfolgter Bewilligung noch einreichen?
 
Das ordentliche Bauverfahren beginnt ja mit dem Einreichen des Antrags und der Unterlagen, dann wird geprüft, mündliche Verhandlung, dann im Idealfall Baubewilligung. Was soll er nach erfolgter Bewilligung noch einreichen?
Ist das Absicht oder verstehst es wirklich nicht ?
Die Bewilligung des Umbaus hat doch nichts mit dem Zivi zu tun :cool: solltest Du wirklich soviel umbauen müssen, das Du ein Bauverfahren brauchst, dann wartet er und Du, bis dieser Antrag genehmigt ist, DANN kannst mit dem bauen beginnen, er macht seine Unterlagen fertig, nachdem er sich überzeugt hat, das Du machst, wies sein soll, er reicht ein, warten aufs Mag. WPG, Begehung, fertig, jetzt wartest noch auf die Schriftform ( vorher darfst nicht arbeiten ) holst die Unterlagen persönlich ab, fertig.
aller redlichen Bemühungen des Ingenieurs von der Behörde versagt wird.
Gibt es nicht, wenn es so ist, wie Du eben schreibst, er reicht nichts ein, wo er nicht schon vorher weis, das es abgenommen wird.

Ich habe 11 Wochen von Einreichung bis Begehung gewartet, heute geht es schneller.
 
@Mitglied #155646
Nein, weder noch.
Um den Bauplan kümmert sich der vorgeschriebene Baumeister, wird mit eingereicht, gibt es keine vorab positiv verlaufen,
um die Auflagen lt. WPG der vorgeschriebene Zivieltechniker, beides wird eingereicht vom Zivieltechniker, selbst kannst das nicht, bezahlt wird der Zivi NACH Genehmigung.
Es gibt keine Benützungsbewilligung, entweder Du bekommst eine Genehmigung oder nicht.

Schau, ma weis das alles, BEVOR ma anfängt, wenns für jeden Ausnahmen machen würden, geht gar nix mehr.
Das ist alles einfach nur falsch
1) es gibt keinen "vorgeschriebenen" Baumeister, du musst einen Bauführer haben der die Gewerbeberechtigung Baumeister unbeschränkt bzw. beschränkt hat, den kannst dir selber aussuchen.
2) müssen sämtliche Unterlagen vom Bauwerber unterfertigt werden, man kann also sagen, dass sowohl das Ansuchen um Baubewilligung als auch die Fertigstellungsmeldung vom Bauwerber zu erstellen ist. Im Normalfall gibt einem das natürlich der Baumeister/Ziviltechniker zum unterschreiben und man gibt es einfach ab.

Die Aussage betreffend "nur der Zivi sagt was Sache ist" ist auch grundfalsch, du kannst jedes Gesetz einhalten und alle Bestätigungen haben und dann schreibt dir in Österreich irgendeine Behörde irgendeinen Schwachsinn vor der rechtlich nirgends begründet ist. Man passt das aber im Normalfall dann aber einfach an bevor man zig Monate mit der Behörde hin und herschreibt.

Dass man die Bescheide abholen MUSS ist auch falsch, bei mir kommen die immer eingeschrieben mit der Post, hab sowas noch nie abgeholt.

Dass es nur wenige von der MA zugelassene Ziviltechniker gibt ist auch vollkommen falsch, jeder Ziviltechniker kann das machen, es ist im WPG nicht beschränkt, viele machen es halt einfach nicht.

Dass die Baubewilligung nichts mit dem Ziviltechniker zu tun hat ist auch falsch, beim Ansuchen um BAUBEWILLIGUNG ist in Wien die Bestätigung eines Ziviltechnikers beizulegen.

Das steht in Wien sogar alles auf den entsprechenden Formularen drauf, da muss man kaum ein Gesetz lesen, also verbreite bitte nicht so viel offensichtlichen Schwachsinn.
 
Ist das Absicht oder verstehst es wirklich nicht ?
Die Bewilligung des Umbaus hat doch nichts mit dem Zivi zu tun :cool: solltest Du wirklich soviel umbauen müssen, das Du ein Bauverfahren brauchst, dann wartet er und Du, bis dieser Antrag genehmigt ist, DANN kannst mit dem bauen beginnen, er macht seine Unterlagen fertig, nachdem er sich überzeugt hat, das Du machst, wies sein soll, er reicht ein, warten aufs Mag. WPG, Begehung, fertig, jetzt wartest noch auf die Schriftform ( vorher darfst nicht arbeiten ) holst die Unterlagen persönlich ab, fertig.
Nein, ist keine Absicht, aber mit Verlaub, Du hast Dich vorher ein bissl missverständlich ausgedrückt, drum habe ich nachgefragt. Der obige Absatz macht die Sache wesentlich klarer.

Gibt es nicht, wenn es so ist, wie Du eben schreibst, er reicht nichts ein, wo er nicht schon vorher weis, das es abgenommen wird.
Du hast großes Vertrauen in die Zunft der Zivilingenieure ;). Wissen tut man alles erst, wenn alle Bewilligungen da sind. Die Behörde mag in den meisten Fällen die Ansichten des Ingenieurs teilen, sicher ist es aber keinesfalls. Sonst bräuchte man die Behörde ja nicht ;).
 
Dass man die Bescheide abholen MUSS ist auch falsch, bei mir kommen die immer eingeschrieben mit der Post, hab sowas noch nie abgeholt.
Echt ? Wieviele Bordelle hast Du denn bewilligen lassen ?
ssage betreffend "nur der Zivi sagt was Sache ist" ist auch grundfalsch, du kannst jedes Gesetz einhalten und alle Bestätigungen haben und dann schreibt dir in Österreich irgendeine Behörde irgendeinen Schwachsinn vor der rechtlich nirgends begründet ist
Du brauchst in Wien für die Bewilligung eines Prostilokals keine Bestätigungen und es gibt auch nicht irgendwelche Behörden für das WPG ,sondern nur eine.
"vorgeschriebenen"
Damit meinte ich, es ist vorgeschrieben, also beruhige Dich bitte ;)
müssen sämtliche Unterlagen vom Bauwerber unterfertigt werden
Beim genehmigen eines Prostilokals nicht und nur um diese Genehmigung ging es im Moment.
Im Normalfall gibt einem das natürlich der Baumeister/Ziviltechniker zum unterschreiben und man gibt es einfach ab.
Aber nicht beim genehmigen eines Prostilokals in Wien ;)

also verbreite bitte nicht so viel offensichtlichen Schwachsinn.

Ganz ruhig bleiben, reg Dich nicht unnötig auf, ok ?
 
@Mitglied #155646
Nein, ist keine Absicht, aber mit Verlaub, Du hast Dich vorher ein bissl missverständlich ausgedrückt, drum habe ich nachgefragt. Der obige Absatz macht die Sache wesentlich klarer.
ok, kein Problem ;) wir kennen uns ja schon lange, manchmal red ich etwas schief.
Wissen tut man alles erst, wenn alle Bewilligungen da sind.
Wie gesagt, es gibt nur die eine, sagen tuns Dir das bei der Begehung,
Sonst bräuchte man die Behörde ja nicht
Naja ohne die geht es ja nicht ;) nur dieses Mag. stellt die Genehmigungen aus .
 
Dass die Baubewilligung nichts mit dem Ziviltechniker zu tun hat ist auch falsch, beim Ansuchen um BAUBEWILLIGUNG ist in Wien die Bestätigung eines Ziviltechnikers beizulegen.
Du hast sicher in Vielem Recht, aber das obige stimmt nicht ganz. Die Bestätigung des Ziviltechnikers über die Rechtskonformität des Bauverhabens braucht man in Wien nur im vereinfachten Verfahren, im ordentlichen Verfahren (also wo Du eine Baubewilligung brauchst) ist eine solche nicht notwendig.

Wie gesagt, es gibt nur die eine, sagen tuns Dir das bei der Begehung,
Naja, wenn gleichzeitig was umgebaut wird, gibt es zwei Verfahren, nämlich Bau- und WPG-Verfahren. Und dass hier etwas auseinanderlaufen kann, ist schon möglich, d.h. man kann durchaus eine Baubewilligung kriegen, und nach erfolgtem Umbau die WPG-Genehmigung versagt werden. Auch ein Zivilingenieur ist nicht unfehlbar. Daher kann es schon so gelaufen sein wie von Enrico beschrieben - ob es wirklich so war oder nur ein G'schichtl des Betreibers, das werden wir schwer nachprüfen können ;).

ok, kein Problem ;) wir kennen uns ja schon lange,
Und das ist gut so :bussal:
 
Naja, wenn gleichzeitig was umgebaut wird, gibt es zwei Verfahren, nämlich Bau- und WPG-Verfahren
Mag sein, Du kennst ja eines meiner Studios persönlich, Bilder von vorher -nachher sind auch für jeden zugänglich, also leere 160 QM, die Wände wurden eingesetzt, Bäder gebaut, Heizung eingebaut usw, der Baumeister/Leiter oder wie auch immer das hier genannt wird, war zweimal schaun im original, einmal hat er die Pläne des Zivis angeschaut, hat einen Zettel unterschrieben(kann ich Dir gerne zeigen) hat 650,- kassiert und erledigt. 36,- irgendwas (auch das kann ich Dir zeigen) hab ich an irgedeine Bauabteilung per Erlag gezahlt.
Und dass hier etwas auseinanderlaufen kann, ist schon möglich, d.h. man kann durchaus eine Baubewilligung kriegen, und nach erfolgtem Umbau die WPG-Genehmigung versagt werden. Auch ein Zivilingenieur ist nicht unfehlbar.
Da müsste er aber schon sehr sehr doof sein, der Herr Ziviltechniker ;)
 
Du brauchst in Wien für die Bewilligung eines Prostilokals keine Bestätigungen und es gibt auch nicht irgendwelche Behörden für das WPG ,sondern nur eine.
Für das WPG gibt es nur eine Behörde, aber wenn du einen Betrieb führst unterliegst du z.B.: auch dem Arbeitnehmerschutzgesetz usw., da können nacher die verschiedensten Leute kommen die dir dann auf die Nerven gehen. Es hängt auch immer davon ab, was du mit dem Lokal genau machen willst. Wenn du z.B: auch etwas in die Richtung Saunaclub machen willst, brauchst du z.B.: auch eine Betriebsanlagengenehmigung, da ist dann auch das magistratische Bezirksamt zuständig.

Aber nicht beim genehmigen eines Prostilokals in Wien ;)
Auf jedem Antrag musst DU am Ende unterschreiben, sonst könnte ja jedermann irgendwelche Dinge für dich beantragen... Du kannst dem Ziviltechniker und dem Baumeister natürlich auch eine Vollmacht unterschreiben... Dass die Ziviltechniker bei sowas einheitliche Preise haben ist genau so ein Märchen wie das mit den zugelassenen Ziviltechnikern für WPG (hat dir das vielleicht dein Ziviltechniker erzählt?), ich kann verlangen was ich will, die Preise variieren auch sehr stark.

@Mitglied #8554
Ziviltechniker brauchst du in Wien bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben immer von Anfang an, siehe §127 und §128 Wiener Bauordnung. Bei einem bewilligungspflichtigen Vorhaben musst du den Ziviltechniker benennen und er muss bestätigen dass er damit einverstanden ist, danach bei der Fertigstellung muss er die bewilligungsgemäßge Ausführung bestätigen.

Nun werde ich mich aber von der Diskussion fernhalten, da hier offensichtlich ausschließlich Ziviltechniker und Baumeister unterwegs sind die ohnehin alles besser wissen...
 
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du kannst jedes Gesetz einhalten und alle Bestätigungen haben und dann schreibt dir in Österreich irgendeine Behörde irgendeinen Schwachsinn vor der rechtlich nirgends begründet ist. Man passt das aber im Normalfall dann aber einfach an bevor man zig Monate mit der Behörde hin und herschreibt.
und genau das ist unter anderem das, was ich an diesem Behördenstaat so arg finde. Irgendwem in irgendeinem Amt gefällt Deine Nase nicht, und Du bist definitiv auf der Verliererseite. Meistens zumindest.
 
Mag sein, Du kennst ja eines meiner Studios persönlich, Bilder von vorher -nachher sind auch für jeden zugänglich, also leere 160 QM, die Wände wurden eingesetzt, Bäder gebaut, Heizung eingebaut usw, der Baumeister/Leiter oder wie auch immer das hier genannt wird, war zweimal schaun im original, einmal hat er die Pläne des Zivis angeschaut, hat einen Zettel unterschrieben(kann ich Dir gerne zeigen) hat 650,- kassiert und erledigt. 36,- irgendwas (auch das kann ich Dir zeigen) hab ich an irgedeine Bauabteilung per Erlag gezahlt.
Bei Dir ist alles glatt verlaufen, sei froh :), aber das muss eben nicht so sein. @Mitglied #86823 hat nicht Unrecht, es kann passieren, dass eine Behörde mit einer Auflage kommt, mit der weder Du gerechnet hast, noch Dein Ziviltechniker.

Da müsste er aber schon sehr sehr doof sein, der Herr Ziviltechniker ;)
Ich war schon bei mehreren Bauverhandlungen dabei, und es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass der behördliche Sachverständige andere Ansichten hatte als der Ingenieur des Bauwerbers. So selbstverständlich ist das alles nicht. Und es wird umso unsicherer, je mehr Gesetzesmaterien betroffen sind, z.B. Gewerbe-, Wasser-, Naturschutz-, Forstrecht usw. Meist kann man sich auf einige Detailänderungen einigen, aber es kann auch gegen den Bewilligungswerber ausgehen. Für Gewerbetreibende ist dann immerhin nützlich, wenn es eine Verfahrenskonzentration gibt und alle Bescheide mehr oder weniger gleichzeitig ausgestellt werden.

Ziviltechniker brauchst du in Wien bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben immer von Anfang an, siehe §127 und §128 Wiener Bauordnung. Bei einem bewilligungspflichtigen Vorhaben musst du den Ziviltechniker benennen und er muss bestätigen dass er damit einverstanden ist, danach bei der Fertigstellung muss er die bewilligungsgemäßge Ausführung bestätigen.
Bei einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben brauchst Du den Zivilechniker vorab lt. Deinem Paragraphen nur, wenn eine "statische Vorbemessung" notwendig ist. Bzgl. der Fertigstellungsanzeige hast Du Recht, aber darum ging es in meiner Anmerkung nicht.
 
Du brauchst ja kein Studio dazuschreiben, aber wenigstens um was es genau ging vielleicht ? ;)
möchte das aber vorher mit der Betreiberin abklären. Denn schon daraus könnten die RBs vermutlich beim Mitlesen Rückschlüsse ziehen, die dem Studio in der Folge u.U. in irgendeiner Form zum Nachteil gereichen. Du verstehst, was ich sagen will?
 
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