Belästigung, Beleidigung weiblicher User

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Das hat Sonja erstens nicht so gesagt.
Und zweitens bist Du nicht die Sonja, und darum sage ich Dir mit großer Freude, dass es Dir ganz wurscht sein kann, wieviele und in welchem Grad sensible Frauen sich hier tummeln - es genügt, dass auch solche Frauen offensichtlich Interesse an Erotik und Sexualität aber nicht an eindeutigen Belästigungen haben.

Verstehe ich das richtig, daß Du grundsätzlich nichts gegen die Weiterleitung usw. hast?
Und die Belästigung, und dabei bleibe ich, kann grundsätzlich einmal nur die betroffene Frau feststellen. Niemand hat das Recht darauf, von anderen Menschen zu bestimmen, ob diese sich belästigt fühlen oder nicht.
Nur - ich hab' das ja schon gesagt - wenn es um Konsequenzen für diese Belästigungen geht, dann wird man schon objektivere Kriterien zu Grunde legen müssen. Aber unter zivilisierten Menschen sollte es unter Umständen ausreichen, wenn man den betroffenen User ersucht, an bestimmte Damen (von mir aus an die "Mimosen") eben keine eindeutigen Mails mehr zu schicken.
So schwer? :roll:


Mein lieber Steirerbuuuuaaaa, schon wieder triffst Du mit Deinen Argumentationen voll ins Schwarze! - Respekt - Ich hoffe als nächstes kommen die Wale dran, denn an der Front rettet die aussterbende Spezies "Frau" in diesem Forum hast Du Dich schon trefflich bewährt.
 
Ich will nicht, dass jemand in meinen Sachen schnüffelt.


macht auch keiner so lange sie privat sind --> wenn du beleidigend oder belästigend wirst ist das nicht mehr privat und hat es auch nicht zu sein
 
Nun, wenn du etwas nicht verstehst, dann kannst du ja nachfragen, und ich werde gerne antworten

hallochen sonja. dein posting gefaellt mir mehr als gut. denke, du hast ethik kapiert und du lebst sie auch. darauf kann man stolz sein!

nun, eine frage habe ich aber.

steht ethik ueber aktuellem recht oder hat sich ethik diesem unterzuordnen?:?:

und nebenbei, natuerlich hast du recht, dass laut geltendem recht es in oesterreich (nicht so in deutschland!?) STRAFBAR ist, pn weiterzuleiten!:mauer:
 
natuerlich hast du recht, dass laut geltendem recht es in oesterreich STRAFBAR ist, pn weiterzuleiten!:mauer:
Wer hat denn das erzählt? Und wo findet sich das im ABGB? :roll: Darf man denn dann wenigstens Beiträge melden oder müssen wir die Funktion auch entfernen?
 
natuerlich hast du recht, dass laut geltendem recht es in oesterreich (nicht so in deutschland!?) STRAFBAR ist, pn weiterzuleiten!:mauer:

ach--> und worauf begründest du diese meinung :?:

wenn du mir einen brief (eine pn) schickst so geht dieser brief diese pn mmn quasi in mein eigentum über und was ich damit tue obliegt alleine mir --> es mag nicht zum guten ton gehören intimes weiterzugeben --> aber darum geht es hier ja nicht sondern ganz im gegenteil nämlich "rechtlich bedenkliches ja auch verwerfliches" abzustellen

es geht mmn beim "briefgeheimnis" um den transport von a nach b und dass "währenddessen" kein fremder a) lesen darf und b) selbigen behalten darf beziehungsweise diesen "artfremd" verwenden darf
 
diskutiere niemals mit einem idioten, er zieht dich auf sein niveau herunter und schlägt dich mit seiner erfahrung;-)
 
diskutiere niemals mit einem idioten, er zieht dich auf sein niveau herunter und schlägt dich mit seiner erfahrung;-)
Ich weiß nicht, auf welchen von uns beiden Mods Du Deine Weisheit begründest, aber Du bewegst Dich zusehends auf sehr dünnes Eis.

Und Begründung für Deine getätigte Aussage isses auch keine!
 
diskutiere niemals mit einem idioten, er zieht dich auf sein niveau herunter und schlägt dich mit seiner erfahrung;-)
is natürlich auch eine antwort wenn man nimmer weiss woher man sein "wissen" bezogen hat :roll:
 
ich muss ja antworten als mod:)


und im übrigen was in einer signatur als "allgemeiner" durchaus launiger sager zu werten ist--> könnte als posting durchaus als beleidigung verstanden und müsste entsprechend geahndet werden

vorhang​
 
wer's genau wissen will (kurz und prägnant zusammengefasst):

Österreich
Das Briefgeheimnis verbietet Unbefugten das Öffnen und das Vorenthalten von Briefstücken. Es ist im § 118 Strafgesetzbuch geregelt.

Das heißt wenn ich einen Brief bekomme dann ist das MEIN BRIEF und ich kann damit im Prinzip machen was ICH will - solang ich keine Fotos ohne Einwilligung veröffentliche!
Was tut man wenn man per Post einen Drohbrief erhält oder belästigt wird? -> man geht DAMIT zur Polizei
Was tut man wenn man im Forum eine belästigende oder drohende PN erhält? -> man "geht" DAMIT zu einem Mod.

Denn man muss irgendwelche Anschuldigungen ja auch "beweisen" oder begründen können...

Verletzung des Briefgeheimnisses und Unterdrückung von Briefen

§ 118. (1) Wer einen nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten
verschlossenen Brief oder ein anderes solches Schriftstück öffnet,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis
zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer, um sich oder einem anderen
Unbefugten Kenntnis vom Inhalt eines nicht zu seiner Kenntnisnahme
bestimmten Schriftstücks zu verschaffen,
1. ein verschlossenes Behältnis, in dem sich ein solches
Schriftstück befindet, öffnet oder
2. ein technisches Mittel anwendet, um seinen Zweck ohne Öffnen des
Verschlusses des Schriftstücks oder des Behältnisses (Z. 1) zu
erreichen.
(3) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Brief oder ein anderes
Schriftstück (Abs. 1) vor Kenntnisnahme durch den Empfänger
unterschlägt oder sonst unterdrückt.
(4) Der Täter ist nur auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen.
Wird die Tat jedoch von einem Beamten in Ausübung seines Amtes oder
unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen
Gelegenheit begangen, so hat der öffentliche Ankläger den Täter mit
Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.
 
Na, da hammers ja! :daumen: Ich bin also mit Sissisfranzl und SMCouples Mike ein "Beamter in Ausübung meines Amtes"! Ein Forenbeamter! Ein freiwilliger, wie es unser Admin in unseren AGB ausdrückt!
 
§ 118 StGB ist hier aber nicht einschlägig. Vielmehr käme § 77 (1) UrhG zur Anwendung:

"Briefe, Tagebücher und ähnliche vertrauliche
Aufzeichnungen dürfen weder öffentlich vorgelesen noch auf eine
andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des
Verfassers oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung
gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt
würden."

"Käme" deshalb, weil durch Beleidigungen in persönlichen Nachrichten der Verfasser nicht mehr schützenswert ist.
Insofern kann sich der Beleidiger nicht mehr auf seine "berechtigten Interessen" berufen.
 
@ christoph1980

:daumen: sog i jo :mrgreen:

ja ich hab mir gedacht wenn ich den Gesetzestext hier reinschreibe (dafür gibt's eh ka Copyright oder so? Aja, die Gesetze gehören eh dem Volk :mrgreen: ) dann gibt's endlich ka Diskussion mehr bezüglich Briefgeheimnis.

Und für alle die es noch ned verstanden haben: im Gesetz steht nirgends dass ich einen an mich gerichteten Brief nicht herzeigen dürfte ;) so long...
 
ja ich hab mir gedacht wenn ich den Gesetzestext hier reinschreibe

ist ok obwohl sonst die regel gilt keine rechtsberatung im forum

aber hier --> quasi in eigener sache lass ich,s mal so stehen

danke :daumen:
 
§ 118 StGB ist hier aber nicht einschlägig. Vielmehr käme § 77 UrhG zur Anwendung. "Käme" deshalb, weil durch Beleidigungen in persönlichen Nachrichten der Verfasser nicht mehr schützenswert ist.
Insofern kann sich der Beleidiger nicht mehr auf seine "berechtigten Interessen" berufen.

Ja schon...aber es ging ja in der Diskussion immer wieder um das "Briefgeheimnis" - und genau das wollte ich damit beenden!
 
Hui, wir sind beide so schnell, dass sich unsere Meldungen überschlagen. :)
Ja freilich meinst DU das Briefgeheimnis, ich meine aber den Briefschutz nach dem Urheberrechtsgesetz, und der verbietet öffentliches Zurschaustellen von erhaltenen Briefen. Aber nur dann, wenn der Verfasser schützenswert ist, und das ist er bei Beleidigungen meiner Meinung nach nicht.
 
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