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Gast
(Gelöschter Account)
Ich habe nicht alles gelesen aber was hat das mit dem Thema tu tun?Außerdem frage mich, in welcher Welt manche Richter leben und welchem wirren Interpretationsspielraum sie anheim fielen. Im KBGG steht unmissverständlich und eindeutig geschrieben, dass die Antragstellerin obsorgeberechtigt sein muss. Was ist daran so schwer zu verstehen? Trotzdem biegen es Gerichte immer wieder hin, dass auch bei Obsorgebrechtigung der Großmutter des Kindes ein Leistungsanspruch vorliegen kann. Anscheinend haperts da ein bisserl im Gehirn, denn klarer wie klar kann man es ja nicht niederschreiben.
Verstößt das Zeigen des Mittelfingers (gegenüber Ihren "Hatern" übrigens) auf Facebook etwa gegen Gesetze? Wenn ja, gegen welche?
Ein erhobener Mittelfinger stellt einen Strafbestand da? Meine Ausgabe des StGB ist nicht ganz neu, doch auch in dieser ist ein Mittelfinger etwas dürftig und so grundlegend waren die Reformen nicht.Hiermit ist der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt (den diesbezüglichen Paragraphen kannst Dir selber raussuchen), da Dritte davon Kenntnis erlangten.