Craftbeerwirt muss zittern

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Außerdem frage mich, in welcher Welt manche Richter leben und welchem wirren Interpretationsspielraum sie anheim fielen. Im KBGG steht unmissverständlich und eindeutig geschrieben, dass die Antragstellerin obsorgeberechtigt sein muss. Was ist daran so schwer zu verstehen? Trotzdem biegen es Gerichte immer wieder hin, dass auch bei Obsorgebrechtigung der Großmutter des Kindes ein Leistungsanspruch vorliegen kann. Anscheinend haperts da ein bisserl im Gehirn, denn klarer wie klar kann man es ja nicht niederschreiben.
Ich habe nicht alles gelesen aber was hat das mit dem Thema tu tun?
Verstößt das Zeigen des Mittelfingers (gegenüber Ihren "Hatern" übrigens) auf Facebook etwa gegen Gesetze? Wenn ja, gegen welche?
Hiermit ist der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt (den diesbezüglichen Paragraphen kannst Dir selber raussuchen), da Dritte davon Kenntnis erlangten.
Ein erhobener Mittelfinger stellt einen Strafbestand da? Meine Ausgabe des StGB ist nicht ganz neu, doch auch in dieser ist ein Mittelfinger etwas dürftig und so grundlegend waren die Reformen nicht.
 
Ein erhobener Mittelfinger stellt einen Strafbestand da? Meine Ausgabe des StGB ist nicht ganz neu, doch auch in dieser ist ein Mittelfinger etwas dürftig und so grundlegend waren die Reformen nicht.

Du bist diesbezüglich wahrscheinlich ein größerer Experte als meine Wenigkeit, doch sofern mir in Erinnerung blieb, gibt es einen eklatanten Unterschied zwischen der Beleidigung in Deutschland und in Österreich. In Deutschland reicht es schon für eine Anklage aus, wenn du jemandem den Mittelfinger zeigst. In Österreich hingegen muss das eine dritte Person gesehen haben - also ein Außenstehender.

(2) Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können.

Nichtsdestotrotz hat die Maurer ab dem Zeitpunkt mit dem Bierwirten keine Ruhe mehr und ich möchte nicht unbedingt in ihrer Haut stecken.
 
Hiermit ist der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt (den diesbezüglichen Paragraphen kannst Dir selber raussuchen), da Dritte davon Kenntnis erlangten.
Nein. Der Mittelfinger richtete sich nicht an (eine) bestimmte Person(en).

Außerdem frage mich, in welcher Welt manche Richter leben und welchem wirren Interpretationsspielraum sie anheim fielen. Im KBGG steht unmissverständlich und eindeutig geschrieben, dass die Antragstellerin obsorgeberechtigt sein muss. Was ist daran so schwer zu verstehen? Trotzdem biegen es Gerichte immer wieder hin, dass auch bei Obsorgebrechtigung der Großmutter des Kindes ein Leistungsanspruch vorliegen kann.
Ich bin überzeugt, die künftige Familienministerin Maurer wird alle Unklarheiten beseitigen :D
 
Ich bin kein guter Befürworter für die Maurer, da ich sie schon allein vom Aussehen her für lesbisch halte und für eine Feministin einschätze. Sie würde eine gute Figur für eine OÄin abgeben. Was ÖÄin heißt? Natürlich Oberärztin, da man ja nicht OA von OÄ unterscheiden kann... Am Krankenhaus Floridsdorf prangt dieser Titel einer Ärztin mit dem unnötigen "in" dran. Armleuchter...

Mit ihrem Crowdfunding wird sie sich schon aus der Misere rausgerissen haben, die Sigrid Maurer. Ich empfehle ihr ja nach wie vor noch den Maurer Hauptplatz in Liesing als Dependance. Dort kann sie am wenigsten Schaden anrichten und höchstens mit mir im 56A fahren.

Das KH Floridsdorf ist seit 27. Mai geschlossen.
 
Damit ist sie natürlich eine Bedrohung für gewisse Weltbilder und muss einfach ein Feindbild sein... Wo kommen wir denn da sonst noch hin...
also meine Meinung zur Maurer (ob lesbisch oder nicht, mir völlig egal) ist, daß es sich bei ihr um den Prototyp einer Tiroler Sturschädlerin handelt. Überall anecken und mit dem Kopf durch die Wand, koste was es wolle. Aktionen setzen, ohne vorher darüber nachzudenken.
Aber okay, als Politikerin wird sie sich wohl weiterhin in der Oppositionsrolle finden, und das paßt für sie dann eh so.
 
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