Craftbeerwirt muss zittern

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Aber ok, das Vokabular wird ein anderes sein... ;)
Wer weiß, wer weß ..... die Zeiten, wo dort ein Bundespräsi zur Schule gegangen ist, die sind längst vorbei. Zur Fichtnergasse komm ich ja eher kaum, aber öfter Wenzgasse (Find hier immer einen Parkplatz). Dort sind es inzwischen nicht mehr die braven Mäderln, die zu Unterrichsschluss heraus strömen. Denn erstens ist die Wenz auch längst "gemischt" und zweitens sind es überwiegend die Mädchen, die gleich nach Verlassen des Schulgebäudes zur Zigarette greifen. Da hätt der @Mitglied #328725 was zum Schimpfen.
 
Würde die Maurer Innenministerin werden, täte ich nach Somalia auswandern.
 
Ich finde die Maurer ganz ok ;)

Ach...

Als bekannte Politikerin sollte man sich zuerst Gedanken darüber machen, bevor man auf Facebook gegen geltende Gesetzte verstößt.

Beim Cap von der SPÖ hat es niemals solche Probleme gegeben. Der hat sei Goschn in amüsanter Art und Weise der gegnerischen Partei anghängt und gut wars.
 
Vollkommen wurscht. Die is super.

Naja, als super würde ich sie jetzt nicht unbedingt titulieren. Harald Lesch is super und danach kommt lang nix mehr. :mrgreen:

Externe Inhalte von YouTube
Dieser Beitrag beinhaltet externe Inhalte von YouTube. YouTube könnte Cookies auf deinem Computer setzen bzw. dein Surfverhalten protokollieren. Mehr Informationen zu Cookies und externen Inhalten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Möchtest du die externen Inhalte laden?
 
in diesem Fall hat wohl ihr Tiroler Sturschädl voll durchgeschlagen - mit dem Kopf durch die Wand, koste was es wolle :cool:

Ich bin kein guter Befürworter für die Maurer, da ich sie schon allein vom Aussehen her für lesbisch halte und für eine Feministin einschätze. Sie würde eine gute Figur für eine OÄin abgeben. Was ÖÄin heißt? Natürlich Oberärztin, da man ja nicht OA von OÄ unterscheiden kann... Am Krankenhaus Floridsdorf prangt dieser Titel einer Ärztin mit dem unnötigen "in" dran. Armleuchter...

Mit ihrem Crowdfunding wird sie sich schon aus der Misere rausgerissen haben, die Sigrid Maurer. Ich empfehle ihr ja nach wie vor noch den Maurer Hauptplatz in Liesing als Dependance. Dort kann sie am wenigsten Schaden anrichten und höchstens mit mir im 56A fahren.
 
Würde die Maurer Innenministerin werden, täte ich nach Somalia auswandern.
Dem Vernehmen nach wird sie eh Familienministerin :D.

Als bekannte Politikerin sollte man sich zuerst Gedanken darüber machen, bevor man auf Facebook gegen geltende Gesetzte verstößt.
Hat sie das?

in diesem Fall hat wohl ihr Tiroler Sturschädl voll durchgeschlagen - mit dem Kopf durch die Wand, koste was es wolle :cool:
Net bös sein, aber der Sturschädl, der mit dem Kopf durch die Wand will, ist hier ja wohl eindeutig der Biertandler. Ob er gebürtiger Tiroler ist, ist mir aber nicht bekannt ;)
 

Des diafat so gwesn sei. Jedenfalls kann ich die Maurer nicht leiden, wie man unschwer erkennen kann. ;)

Von einer Parlamentarierin erwarte ich mir jedenfalls etwas Anderes, als dass sie uns auf Facebook mit einem Sektglas in der Hand den Mittelfinger zeigt und im Parlament wie der Seethaler Zettel unter die Leute streut.
 
Des diafat so gwesn sei. Jedenfalls kann ich die Maurer nicht leiden, wie man unschwer erkennen kann. ;)

Von einer Parlamentarierin erwarte ich mir jedenfalls etwas Anderes, als dass sie uns auf Facebook mit einem Sektglas in der Hand den Mittelfinger zeigt und im Parlament wie der Seethaler Zettel unter die Leute streut.
Verstößt das Zeigen des Mittelfingers (gegenüber Ihren "Hatern" übrigens) auf Facebook etwa gegen Gesetze? Wenn ja, gegen welche?
 
Verstößt das Zeigen des Mittelfingers (gegenüber Ihren "Hatern" übrigens) auf Facebook etwa gegen Gesetze? Wenn ja, gegen welche?

Hiermit ist der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt (den diesbezüglichen Paragraphen kannst Dir selber raussuchen), da Dritte davon Kenntnis erlangten.
 
Außerdem frage mich, in welcher Welt manche Richter leben und welchem wirren Interpretationsspielraum sie anheim fielen. Im KBGG steht unmissverständlich und eindeutig geschrieben, dass die Antragstellerin obsorgeberechtigt sein muss. Was ist daran so schwer zu verstehen? Trotzdem biegen es Gerichte immer wieder hin, dass auch bei Obsorgebrechtigung der Großmutter des Kindes ein Leistungsanspruch vorliegen kann. Anscheinend haperts da ein bisserl im Gehirn, denn klarer wie klar kann man es ja nicht niederschreiben.

Der Maurer wünsche ich jedenfalls, dass sie keinen politischen Posten mehr kriegt und lieber im Seitenscheitelverein Fuß fasst. Außerdem sollte sie die Beistrichsetzung nochmals üben, wenn man sich ihre Beiträge im Internet so anschaut.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben