O.k, dann steigen wir also ein in eine Grundsatzdiskussion, die ihrem Wesen nach hier schon o. T ist.
Punkt 1) (für fast alle Fälle anwendbar und daher fett!):
WER entscheidet, was "verwerfliches Verhalten" ist und WER, außer ein dazu legitimiertes Rechtsorgan, nimmt sich derart wichtig, darüber zu befinden, ob das Verhalten Anderer richtig ist oder falsch?
Punkt 2) Viele der hier angeführten "Aufreger" sind nichts Anderes als Phantasien. Das führt uns zur 2. Grundsatzfrage: können Vorstellungen/Träume (z.B. Vergewaltigungsphantasien) moralisch verwerflich sein, auch wenn dabei strafrechtlich relevante Tatbestände tangiert werden?
Meine Meinung dazu: NEIN! Denn, wenn wir von dem Grundsatz "die Gedanken sind frei" erstmal abrücken, dann landen wir Alle relativ schnell in der Klapse, und das staatlich legitimiert und durch den Rundstempel eines Gerichtsgutachters gesiegelt.
Diesen Gedanken zu Ende denkend, wären viele Romane, Filme aber auch Computer-Spiele sofort aus dem Verkehr zu ziehen und auch die so beliebte "Tatort" Reihe auf dem bemüht politisch korrekten Sender ARD würde man wohl vom Sendeplatz steichen müssen.
Tipp: Durchstreife nochmal aufmerksam diverse Threads zu diesen Themen und dann behaupte noch mal ernsthaft, dass hier, in diesem Forum, nicht die Morakeule geschwungen wird, von meist immer den selben Usern, übrigens!
l.G.
p.s. ergeht zur Erläuterung meiner Sichtweise c.c. auch an
@Mitglied #247512, denn Missverständnisse feiern hier ja gerne fröhliche Urständ