Hi,
Das lässt sich für jede einzelne Maßnahme sagen, aber nicht für den Vergleich vom Maßnahmenpaket gegen gar keine Maßnahme (später Verlauf vs. anfänglicher Verlauf der Epidemie).
sagst Du was um Deine Meinung zu vertreten und ignorierst Du absichtlich was man Dir sagt?
Es gab Maßnahmen um den 10.03., das Ausgangsverbot vom 17.03., Ende April die Maskenpflicht, und dann mehrere Öffnungsschritte, mit denen Maßnahmen zurückgenommen wurden, die Neueinführung der Masken in Banken, Bäckereien etc.etc. vom 24.07., und weitere Verschärfungen.
Und ich wiederhole: bis auf die Maßnahmen vom 10./11. März (uA. Veranstaltungsverbot) sowie die Ausgangssperre vom 17.03 hat sich
keine Änderung am Verlauf wiedergespiegelt!
Und ich wiederhole: wenn die Maßnahmen was gebracht hätten, z.B. die Sperre der Gastronomie, dann hätte man das Ende der Sperre der Gastronomie am 15.05. auch im Verlauf erkennen müssen (es hätte eine Steigerung der Fälle etc. geben müssen). Ebenso hätte man die neue Maskenpflicht vom 24.07. erkennen müssen, da hätte der Anstieg schwächer werden müssen.
Dein esoterischer Ansatz "insgesamt hat es was gebracht" ist ein bisserl lächerlich!
Wir leben in einem Rechtsstaat, und wenn am 21.09.2020 die Verpflichtung zum Tragen von Masken in allen gewerblichen Innenräumen (spezifiziert) besteht, dann muss diese eine Maßnahme für sich auch wirksam sein, sonst darf sie nicht verhängt werden. Und wenn man nach einigen Wochen drauf kommt, dass sie nichts gebracht hat, muss sie aufgehoben werden.
Nicht alle Eingriffe in die private Wohnung müssen im Wirkungsbereich des Hausrechts sein (also Polizeibeamte, welche die Wohnung durchsuchen) … siehe den oben zitierten Artikel
Das ist absoluter Blødsinn, geht es noch unsinniger? Du kannst auch eine Bombe auf das Haus werfen und es wäre nicht "im Wirkungsbereich des Hausrechts". Der Punkt ist, dass nicht rechtmäßig vorgeschrieben und kontrolliert werden darf, wer und was die Leute in ihren Wohnungen machen.
Die Diskussion hatten wir im März, als die Regierung erklärte, dass man das Haus nicht verlassen darf, außer um zur Arbeit zu kommen, einzukaufen, wen zu pflegen oder spazieren zu gehen. Korrekt wäre es demnach unrechtmäßig gewesen, auf die Straße zu gehen, um sich mit Freunden zu treffen. War nett gedacht aber illegal.
LG Tom