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Dein Problem .......Ich soll mich an Maßnahmen halten, die ich persönlich nicht nachvollziehen kann
Da der VfGH die Entscheidungsgrundlage teilweise als nicht erkennbar eingestuft hat
Deine Behauptung hält einem Faktencheck nicht stand.
Die Einwände, die der Verfassungsgerichtshof im Oktober gegen die Bestimmungen anführte, sind außerdem nur formaler Natur gewesen und stellen nicht die Maßnahmen als solche infrage