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Gast
(Gelöschter Account)
Nein, wenn sie persönlich an jemanden gerichtet sind (Stichwort PN, WhatsApp, SMS) hat es durchaus seine Berechtigung diese anzeigen und verfolgen zu können.Auf die die einfachste Lösung, nämlich, Hasspostings einfach zu ignorieren, ist noch niemand gekommen. Statt dessen werden sie instrumentalisiert.
Was dabei nicht passieren darf ist eine Umkehr der Beweislast.