Exhibitionistische Stieftochter

wie du schreibst, hab leider das Schildchen nicht beigefügt, macht ja nichts
Ich brauche kein Schild.
Hätte ich die Aussage nicht verstanden, klickte ich wohl nicht auf "Gefällt mir".
Der Spruch lautet in Gänze: Alles Schlampen, ausser Mutti!
Da jeder eine Mutter hat, gibt's halt nicht so viele Schlampen.
 
Es gibt aber eh eine gute Möglichkeit dem exhibitionistischen Zeigen von Lippen, Haaren und Beinen der Frauen vorzubeugen.
Da wurde eigens was dazu erfunden.


Anhang anzeigen 7468285
Das meinige ist leider gerade in der Reinigung.
Da ich dringend mit dem Hund vor die Tür muss, schminke ich mich schnell ab und kämme mich nicht.
Das muss erst einmal als Notlösung herhalten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Mitglied #417699 ich glaub, dass ich erst jetzt verstanden hab, was Du da lesen willst
Also dann auf zum zweitenVersuch: "ich würd mich ganz vorsichtig anschleichen, dann meinen großen, knüppelharten, prallen, heißen Schwanz rausholen und ihn mit beiden Händen (für eine ist er ja zu groß) so lang wichsen bis die Ficksahne 3m weit fliegt"
Habs mir während des Schreibens nochmals durch den Kopf gehen lassen, ich bleib beim NEIN
Weil Du nicht 3 Meter weit spritzen kannst? :hmm:
 
Ihr diskutiert da über rechtliche konsequenzen ...also für mich ist die fragestellung vom threadersteller klar: er HAT seine stieftochter beim ficken im garten beobachtet und hätte jetzt gern die absolution, dass sein stalken harmlos war-zumal er ja nicht der einzige zuseher war. Niergendwo steht, dass das mädel eine schutzbefohlene minderjährige ist. Es steht auch niergendwo, dass sie oder er oder sie irgendetwas gegen den willen andrer beteiligter gemacht hätte/n. Ein garten ist eine mehr oder weniger private zone-solangs nicht der englische garten oder der park zwischen den wiener museen ist. Wer über den zaun sieht....jo mei....ich hätt auch meinem exmann beim ficken der nachbarin zugesehn wenn ers getan hätt.. .und wenn ich meine kinder dabei überrascht hätte, hätt ich es mit einem schmunzeln registriert-mich aber nicht wichsend hinter der hecke versteckt
 
Ihr diskutiert da über rechtliche konsequenzen ...also für mich ist die fragestellung vom threadersteller klar: er HAT seine stieftochter beim ficken im garten beobachtet und hätte jetzt gern die absolution, dass sein stalken harmlos war-zumal er ja nicht der einzige zuseher war. Niergendwo steht, dass das mädel eine schutzbefohlene minderjährige ist. Es steht auch niergendwo, dass sie oder er oder sie irgendetwas gegen den willen andrer beteiligter gemacht hätte/n. Ein garten ist eine mehr oder weniger private zone-solangs nicht der englische garten oder der park zwischen den wiener museen ist. Wer über den zaun sieht....jo mei....ich hätt auch meinem exmann beim ficken der nachbarin zugesehn wenn ers getan hätt.. .und wenn ich meine kinder dabei überrascht hätte, hätt ich es mit einem schmunzeln registriert-mich aber nicht wichsend hinter der hecke versteckt

laaaangweilig :hahaha:

mir gfoin de Dokus besser :lalala::lalala:

aber du hast schon recht.... das Mädel ü18, Stieftochter somit ned Blutsverwandt.
Der einzige Punkt wäre Betrug, aber darüber wird sich hier bestimmt niemand aufregen, außer die treuesten aller Seelen an Partnern hier :ironie:
 
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