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Nein, nicht unbedingt aber einIst das die Definition?
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Nein, nicht unbedingt aber einIst das die Definition?
Was sie uns laufend „beweist“.Dann verstehst du BDSM absolut nicht.
Auch wieder wahr. Ich lerne aber auch nicht darausWas sie uns laufend „beweist“.
Es gibt da schon große Unterschiede. Die (für mich) extremen Formen 24/7 , kann ich auch nicht nachvollziehen. Aber leben und leben lassen.Ich habe für Unterwerfung, Sklave oder Sklavin zu sein überhaupt kein Verständnis.
Genauso einen Menschen zu dominieren und als Sklaven - vielleicht sogar als willenlosen - zu behandeln, ist für mich unverständlich ! Was muss in solchenMenschen innerlich vorgehen, die das wünschen?
Erklärung/ Aufklärung erbeten.
Und was kannst du schon nachvollziehen?Es gibt da schon große Unterschiede. Die (für mich) extremen Formen 24/7 , kann ich auch nicht nachvollziehen. Aber leben und leben lassen.
Richtige Antwort.Als freiwilliges Unterwerfen verstehe ich , wenn ein Mann heiratet
Ich kann mir nicht vorstellen, dass 24/7 willenloses Sklaventum nicht gegen Gesetze verstößt. Auch wenn es der freien Zustimmung des betroffenen SklavenIn gibt. Möglicherweise/höchstwahrscheinlich auch kurzfristiges Sklaventum.Es gibt da schon große Unterschiede. Die (für mich) extremen Formen 24/7 , kann ich auch nicht nachvollziehen. Aber leben und leben lassen.
Gegen welches Gesetz denn?Ich kann mir nicht vorstellen, dass 24/7 willenloses Sklaventum nicht gegen Gesetze verstößt. Auch wenn es der freien Zustimmung des betroffenen SklavenIn gibt. Möglicherweise/höchstwahrscheinlich auch kurzfristiges Sklaventum.
Gibt es dazu fundierte Meinungen???
Solange, wie meine Vorrednerin calendula schon bemerkt hat, alles freiwillig passiert, ist sogar die Körperverletzung, auch wenn sie schwerwiegender sein soll, von der Strafverfolgung ausgenommen, und das schon seit mehr als 20 Jahren. Da wurde BDSM vollständig entkriminalisiert...Ich kann mir nicht vorstellen, dass 24/7 willenloses Sklaventum nicht gegen Gesetze verstößt. Auch wenn es der freien Zustimmung des betroffenen SklavenIn gibt. Möglicherweise/höchstwahrscheinlich auch kurzfristiges Sklaventum.
Gibt es dazu fundierte Meinungen???
Wenn du auf Wunsch zB jemanden tötest widerspricht das dennoch dem Gesetz.Gegen welches Gesetz denn?
Es ist ja trotzdem alles dabei freiwillig.
Töten geht ja auch weit über jede Grenze hinaus...Wenn du auf Wunsch zB jemanden tötest widerspricht das dennoch dem Gesetz.
Siehe Kannibale von Rotenburg
Armin Meiwes – Wikipedia
de.m.wikipedia.org
Es ging mir darum, herauszuarbeiten, dass auch Freiwilligkeit Grenzen hat und das Gesetz greift.Töten geht ja auch weit über jede Grenze hinaus...
Das hat mit BDSM schon gar nichts mehr zu tun.
Aber Grenzen werden doch bei BDSM vorher vereinbart.Es ging mir darum, herauszuarbeiten, dass auch Freiwilligkeit Grenzen hat und das Gesetz greift.
Ich kann mich auch freiwillig im Auto nicht angurten und werde trotzdem bestraft.
Sorry, ich habe meinen Beitrag nachträglich editiert was vielleicht Antwort gibt.Aber Grenzen werden doch bei BDSM vorher vereinbart.
Gute gute FrageSorry, ich habe meinen Beitrag nachträglich editiert was vielleicht Antwort gibt.
Ist jeder der etwas freiwillig tut auch in der Lage richtig in seinem eigenen Sinne zu entscheiden ?
(Ich habe mir hier selbst noch nicht wirklich ein klares Urtel gebildet)
Ich finde die Frage eigenartig. Es wird unterstellt, dass jemand, der sich unterwirft, sich hingibt, geistig minderbemittelt ist. Also das Urteil würde ich mir nicht anmaßen...Gute gute Frage
Nein, das tu ich keineswegs denn ich habe gefragt, ob JEDER der das tut auch in der Lage ist.Ich finde die Frage eigenartig. Es wird unterstellt, dass jemand, der sich unterwirft, sich hingibt, geistig minderbemittelt ist. Also das Urteil würde ich mir nicht anmaßen...