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Selbst wenn: Das kann mir mein Demonstrationsrecht nicht nehmen.
Soisses!
Und nicht nur das; denn selbst wenn es gewalttätige Demonstranten gibt, ist das noch lang kein Grund, keine Entschuldigung, oder sogar das Recht, daß ein Polizist andere Demonstranten mißhandelt.
In Wirklichkeit darf der Polizist nämlich auch Randalierer nicht mißhandeln, sondern gerade einmal die Gewalt einsetzen, die notwendig ist um den Randalierer an weiteren Gewaltakten zu hindern und um ihn zu verhaften. Aber mißhandeln darf er denn auch nicht.