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Gast
(Gelöschter Account)
und Du glaubst, es läßt sich in der Hitze des Gefechts jedesmal minutiös eine genaue Grenze zwischen erforderlicher Gewaltabwehr / Gegenwehr / Selbstverteidigung ziehen?
Ist doch ganz einfach und wurde schon zigtausendmal so angewendet, im Zweifel für den Angeklagten. Ist eindeutig erkennbar, dass sich ein Polizist "so richtig auslebt" wie in dem Fall als mehrere Polizisten auf einen wehrlos am Boden liegenden Radfahrer weiter einschlugen (ist schon länger her, war auch bei keiner Demo wurde aber von Passanten gefilmt) müssen die ihre gerechte Strafe bekommen. Bei Demos würde ich den Polizisten auch großzügigere Grenzen als sonst zubilligen. Gibts Zweifel daran dass sich der Polizist daneben benommen hat, dann Freispruch, allerdings würde ich dann je nach Sachlage den betroffenen Polizisten von Einsätzen bei Demos freistellen.
Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht wie die Sicherheit jedes Menschen, ist diese Sicherheit duch eine Demo nicht gegeben verfällt auch dieses Grundrecht.
Die Sicherheit ist doch nur durch die Straftaten einiger Chaoten/Verbrecher nicht gegeben, warum sollte man deswegen anderen das Grundrecht auf die Demo einschränken? Würde es nicht reichen die Straffälligen unschädlich zu machen? Das wäre eigentlich die Aufgabe des Staates. Nur weil der in diesem Fall seinen Aufgaben nicht entsprechend nachkam kann man nicht das Grundrecht anderer einschränken.
In Hamburg waren laut einem Polizeigewerkschaftler über 98% der Demonstranten friedlich. Die Politiker und die Polizei muss eben ermitteln was schief lief und was zukünftig besser gemacht werden muss.