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Ja leider ist das der normallfall!gg lieber wär mir,es würden nur solche kommen die nicht pinkeln wollen.gg dann wär vieles einfacher dort.lg andy
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hi bin morgen gegen 19 uhr u/3 zieglergasse oder neubaugasse, wer hat lust auch hinzukommen und ........
Warst damals schon auf der Welt?Aehnlich auf donauinsel und entlastungsgerinne.
Wundert mich auch garnicht. So nahe war Oesterreich der nazizeit noch nie seit 1938, ueberhaupt in der stadt der "gschissanen". Und damals war das ja ueblich. Wird zeit, dass da mal die EU und eventuell andere mal wieder ordentlich in diese brut reinkrachen!
es gibt nun angeblich eine neue Art der Polizeikontrolle. ... Angeblich soll es auch vorkommen, dass die Polizei in Zivil am Pissoir anbahnt bzw. einem dazu verleitet und wenn nur der steife Schwanz gezeigt wird, dann reicht es schon. Wenn das tatsächlich stimmen sollte, dass die auch bereits anbahnen und einem dazu verleiten, ist das ja wirklich arg....
hat hier auch schon jemand diese neue Art kennengelernt? - passiert ist dieser Vorfall in einem bekannten U3-Pissoir.
"Latrinengerüchte"
nannte man früher sowas... was da gestreut wird...
Ich stelle mir das schon so vor: ich gehe abends am Konstantinhügel oder wo auch immer und eine Person fragt mich ob ich mir nicht einen blasen lassen möchte. Willige ein und gehe mit ihm hinter den Busch und dann wenn ich meine Hose hinunterziehe, dann stellt er sich als Zivi vor und führt mich ab zu seinem Kollegen der irgendwo im Auto in der nähe sitzt und ich muss aufs Revier mit und bekomme eine Anzeige.....ich finde das wirklich nicht mehr ganz ausgeschlossen und wo wir uns wieder hinbewegen.....und vor allem der Skandal ist wenn tatsächlich die Zivis das Recht haben so etwas zu tun!
Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung
1. an ihr oder
2. vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen,
belästigt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche Handlung vornimmt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Polizei macht oder machen darf. Wenn er dich fragt, ob ihr beide als mündige Erwachsene eine einvernehmliche, sexuelle Handlung durchzieht, durch die kein anderer belästigt wird (was nachts sowieso schwer wird ;-) dürfte er das eigentlich nicht anzeigen.
Darf die Polizei nur bei 3 Fällen: