Gesetz zur Prostitution

Diesen Gesetzesanstoß (ist ja noch nicht durch) find ich sehr vernünftig. Wobei sich da die Frage stellt wie wird da kontrolliert? Bei einer Anzeige eines Freiers (falls sich überhaupt einer das zutraut) wer prüft das wie nach ob die Hure wirklich dazu gezwungen wird? Klar bei minderjährigen Mädchen ist es einfacher zu überprüfen ob sie schon volljährig sind....aber was ist mit den Zwangsprostituierten?
 
Wie unterscheidest eine 17 Jährige von einer 18 Jährigen? Wenn's keinen Ausweis hat....

Es gäbe eine ziemlich einfache Möglichkeit. Jede registrierte Prostituierte muss den Ausweis haben. Falls man den Ausweis so gestallten würde, dass die wahre Identität des Mädchens nicht erkennbar wäre (z.B. nur ein Foto und ein amtsbekanntes Alias), dann kann man die Kunden zwingen, den Ausweis zu verlangen. Mädchen ohne Ausweis = minderjährige oder illegale = kein Sex oder strafbar.
 
Es gäbe eine ziemlich einfache Möglichkeit. Jede registrierte Prostituierte muss den Ausweis haben. Falls man den Ausweis so gestallten würde, dass die wahre Identität des Mädchens nicht erkennbar wäre (z.B. nur ein Foto und ein amtsbekanntes Alias), dann kann man die Kunden zwingen, den Ausweis zu verlangen. Mädchen ohne Ausweis = minderjährige oder illegale = kein Sex oder strafbar.
Sorry, überzeugt mich nicht.
wer minderjährige Mädels gegen ihren Willen anschaffen schickt schreckt auch vor Urkundenfälschung nicht zurück und so ein Ausweis is in wenigen Minuten gefälscht.
Zu mindestens so gefälscht, dass man von einem Kunden nicht verlangen könnte ihn als Fälschung zu erkennen.
 
. . . dann kann man die Kunden zwingen, den Ausweis zu verlangen.
Und wie zwingst die Kunden dazu? :roll: Ich würde mal (vielleicht von mir ausgehend) behaupten wollen, dass ein vernünftiger Kunde sich im Zweifelsfall den "Deckel" eh zeigen lässt. ;) Und bei Nichtvorzeigenkönnens eher einen Rückzieher macht.


Mädchen ohne Ausweis = minderjährige oder illegale = kein Sex oder strafbar.
Kein Sex wirst nicht durchbringen können. Wer würde denn das kontrollieren? Bzw. anders kontrollieren, als es jetzt eh schon kontrolliert wird?

Wie geschrieben, der vernünftige Kunde . . .
 
mit sechzehn erreicht man bei uns vom gesetz die völlige sexuelle selbstbestimmung. (man darf sich übrigens auch pornos ansehen).

Und warum steht dann auf allen einschlägigen Filmen "strengstes Jugendverbot"? (Abgesehen von der unsinnigen Formulierung, denn worin unterscheidet sich ein "Verbot" von einem "strengsten Verbot")

wenn eine 16jährige also meint ihren körper zu verkaufen dann würde ich sie grundsätzlich nicht dafür bestrafen.

Sie sollte auch nicht bestraft werden! (Eine 16-jährige, die auf den Strich geht, ist ohnehin schon gestraft genug und eher das Opfer). Aber das ist noch lang kein Grund, das diesbezügliche Altersgrenze herunterzusetzen. Zwischen sexueller Selbstbestimmung eines jungen Menschen und der Ausübung erwerbsmäßiger Prostitution besteht schon noch ein gewaltiger Unterschied. Insofern ist es auch mehr als gerechtfertigt, Minderjährige zu schützen, ggf. auch vor sich selbst (für den unwahrscheinlichen Fall, dass sie es tatsächlich freiwillig macht).
 
Und warum steht dann auf allen einschlägigen Filmen "strengstes Jugendverbot"? (Abgesehen von der unsinnigen Formulierung, denn worin unterscheidet sich ein "Verbot" von einem "strengsten Verbot")

gibt´s das überhaupt noch? ich dachte, da steht FSK drauf? Muss mal schaun
 
Und warum steht dann auf allen einschlägigen Filmen "strengstes Jugendverbot"? (Abgesehen von der unsinnigen Formulierung, denn worin unterscheidet sich ein "Verbot" von einem "strengsten Verbot")

In österreich gabs nur "Jugendverbot", d.h. ab 16 Jahren. Dann, als Videotheken aufkamen wurden deutsche und österr. Richtlinien ziemlich konfus miteinander vermischt, das war dann so dass pornos in Kinos ab 16 Jahren liefen, in Videotheken aber erst ab 18 verliehen wurden... Grundsätzlich gilt aber nach wie vor das österr. Pornographiegesetz mit der Altersgrenze von 16 Jahren - nur scheint das heutzutage niemanden mehr zu interessieren - darum ist ja dieses forum witzigerweise auch erst ab 18 Jahren zugänglich....
 
Sie sollte auch nicht bestraft werden! (Eine 16-jährige, die auf den Strich geht, ist ohnehin schon gestraft genug und eher das Opfer). Aber das ist noch lang kein Grund, das diesbezügliche Altersgrenze herunterzusetzen. .

Siehst du, genau das ist der Widerspruch. Sie ist strafmündig, kann also die gleiche strafe ausfassen wie eine 18jährige, wenn sie auf den Strich geht (Deckel kriegt sie ja keinen), soll aber gleichzeitig davor geschützt werden wie eine 12jährige.

p.s. die Altersgrenze wurde HERAUFgesetzt, sie lag vorher bei 14 jahren....
 
Na da überrascht mich ja Einiges.
Ich hätte viel darauf verwettet, dass sowohl in Österreich als auch in Deutschland sowohl für Pornos als auch Prostitution ausschließlich 18 Jahre gilt.
Also, dass Pornos in Kinos ab 16 sind, hätte ich nicht geglaubt - wenn ich das damals gewusst hätte :mrgreen:
Wenn jetzt Prostitution grundsätzlich ab 16 erlaubt ist (ob das jetzt gut oder schlecht ist, ist ein anderes Thema), wundert es mich, dass niemand zumindest damit wirbt.
Ich bin vor kurzem auf die Schweiz gestoßen, wo das ja wohl definitiv so ist. Und dort gibt es einzelne Studios, die im Internet mit 17jährigen Prostituierten werben.
Ob das jetzt Fakes sind, ist natürlich auch eine andere Frage, aber die behaupten das zumindest offen.
Vergleichbares habe ich A oder D noch nicht gesehen.
 
Ich wär ja eigentlich für ein Schutzalter von 18 Jahren. Andererseits, wenn eine 16-jährige wählen darf, dann heißt das für mich, dass sie sogar schon reif genug ist, um (indirekt) über die Gesetzgebung eines Staates mitzubestimmen. Zumindest wird das von der Gesellschaft angenommen. Auf der anderen Seite schränkt man dann ihr Recht ein, sexuelle Dienstleistungen anzubieten?
Nochmal, ich bin für 18 Jahre, aber ich finde es eben widersprüchlich, auf der einen Seite Mindestalter immer herunter- und auf der anderen Seite heraufzusetzen. Oder werden Jugendliche sexuell immer unreifer aber politisch immer reifer? Wage ich mal zu bezweifeln.

lg
Peter
 
Nochmal, ich bin für 18 Jahre, aber ich finde es eben widersprüchlich, auf der einen Seite Mindestalter immer herunter- und auf der anderen Seite heraufzusetzen. Oder werden Jugendliche sexuell immer unreifer aber politisch immer reifer? Wage ich mal zu bezweifeln.

Den Nagel auf den Kopf getroffen! :daumen:
 
Ich vermute jetzt mal, dass da paar Kleinigkeiten durcheinander gebracht werden?

Um den Job einer Prostituierten odnungsgemäss gemeldet nachzugehen ist die Volljährigkeit bzw das 18te Lebenjahr erforderlich!
Sex mit einer 16 jährigen hingegen erlaubt, auch wenn man dafür zahlt, dem Gestzt nach dann Prostituion vorliegt! In dem Fall kann bzw wird nur das Mädchen wegen illegaler Prostitution bestraft, aber der sogenannte Freier bleibt straffrei.
Das will man offensichtlich ändern, vermutlich um eine gewisse Jugend bzw Beschaffungsprostitution entgegen zu wirken.

Was die Zwangsprostitution betrifft, oft wissen die Freier schon, dass was nicht stimmt. Wie z.B. Spuren von Misshandlung, Räumlichkeiten die die Mädchen nicht verlassen dürfen, bzw vorhanden sein von Aufpasser die mehr als nötig aufpassen, mitunter den Mädchen auch gut zureden etc. es gibt einige Anzeichen, die auf derartiges schliessen lassen. Abgesehen von den Freiern denen es mitunter sogar bekannt ist, aber egal, weil Ihnen kann ja im Fall des Falles nichts passieren! Offensichtlich möchte man diesbezügliche eben das Gesetzt ändern, dass eben nicht nur das Umfeld bzw Verursacher die dafür verantwortlich sind zur Rechenschaft ziehen kann, sondern auch jene die in Ihrer Gier nach zumeist jungen frischen Mädchen, gerne über das Eine oder Andere hinwegschauen, kann Ihnen doch nix passieren!

Diesbezüglich finde ich ein derartige Gesetzesänderung, wenn auch im Nachbarstaat durchaus sinnvoll und gut!
 
In der Tat werden hier wohl mehr, als ein paar Kleinigkeiten durcheinander geschmissen. Nachdem, was ich in Wikipedia zum Schutzalter gelesen habe, liegt Badwolf auch daneben. Mag sein, dass eine unter 18-jährige Prostituierte in Österreich in irgendeiner Form eine Ordnungswidrigkeit oder ähnliches begeht. Aber ihr Freier begeht eine Straftat und kann bis zu drei Jahren bekommen. §207b Absatz 3 des österreichischen StGB ist ziemlich eindeutig:
§ 207b Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

(3) Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

StGB, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht & Kriminologie, Uni Salzburg


In Deutschland und der Schweiz ist das (noch) anders geregelt. Dort ist es nicht strafbar 16- und 17-jährige für Sex zu bezahlen. Michael_71, es ist überhaupt nicht verwunderlich, dass in Deutschland niemand mit minderjährigen Prostituierten wirbt. Denn keine Agentur und kein Bordellbetreiber etc. darf unter 18-jährige vermitteln bzw. in seinem Betrieb anschaffen lassen. In Deutschland kann es Prostitution von Minderjährigen deshalb eigentlich nur auf dem Straßenstrich geben. In der Schweiz scheint die Rechtslage oder genauer die Rechtpraxis anders zu sein, zu mindest was Agenturen betrifft. Deshalb werden auf den Webseiten mancher Schweizer Agenturen auch 16-jährigen angeboten, soweit die Altersangaben überhaupt stimmen.

In Deutschland soll das Schutzalter vor Prostitution jetzt wie in Österreich auf 18 angehoben werden. Es gibt eine entsprechende EU-Richtlinie, die vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Gesetzesänderung wurde schon vor einem halben Jahr vom Justizministerium auf den Weg gebracht. Die deutsche Familienministerin von der Leyen schmückt sich hier mit alten und fremden Federn (und kaum ein Journalist merkt es). :mrgreen:

Gruß Satyros
 
In der Tat werden hier wohl mehr, als ein paar Kleinigkeiten durcheinander geschmissen.....
..... liegt Badwolf auch daneben.....
servus Satyros
..jaja die Kleinigkeiten, nur liege jetzt ich oder Du daneben?
Da Du mich namentlich angeführt hast, muss ich Dir jetzt antworten bzw auf die Kleinigkeit aufmerksam machen, dass das Thema eine "deutsche" Gesetzesänderung war und ist und ich mich darauf in meinem Kommentar bezogen habe!
Wie Du richtigerweise anführst, ist die gesetzliche Lage in Österrreich ander wie in Deutschland. Da es sich aber um eine Gestzesänderung in Deutschland handelt, ist der von Dir angeführte bzw zitierte Auszug des § 207b des österr STGB nicht gültig bzw relevant! ;)

Habe nebenbei am Ende meines Kommentars ja zusätzlich noch angeführt, dass ich es sinnvoll erachte, obwohl es sich um eine Gesetzesänderung eines "Nachbarstaat" handelt, diese Kleinigkeit erachte ich jetzt als Fehler, ich hätte es wohl besser als Deutschland definiert!
m.f.G. BadWolf
 
Sorry, das war mein Missverständnis!

Ich hatte angenommen, Du sprichst von Österreich. Vermutlich lag es daran, dass Du von “ordnungsgemäß gemeldet“ geschrieben hast. Daraus habe ich wohl geschlossen, dass es sich auf den Deckel bezieht und somit um Österreich geht. In Deutschland müssen sich Prostituierte meines Wissens nirgendwo anmelden (bzw. beim Finanzamt müssen sie nicht Prostituierte als Beruf angeben). So etwas wie den Deckel gibt es in Deutschland schon lange nicht mehr. Es wurde bei uns Bockschein genannt.

Gruß Satyros
 
to Satyros
..kein Problem, Missverständnisse kommen vor und sind dazu da um ausgeräumt zu werden. :D

Nur nebenbei, wenn es Dich interessiert, weil Du unter Anderem auch Bordell ansprichst.
Da kommt in Österreich bezüglich unter 18 Jahre erst gar nicht sowas wie das Prostitutionsgesetz zu tragen sondern der Jugendschutz!
So ist in Österreich generell der Aufenthalt von Personen unter 18 Jahren in Bordellen oder bordellähnlichen Betrieben bzw in Räumen, in denen Prostitution angebahnt oder ausgeübt wird verboten.
Diese Bestimmung ist in allen österr. Bundesländern weitgehend einheitlich. Nur das Bundesland Vorarlberg definiert es etwas ungenauer mit Jugendlichen bzw mit Räumlichkeiten die eine Gefahr für die Entwicklung der Person darstellen könnten.
Liegt vielleicht daran weil im Vorarlberg die Prostitution generell untersagt/verboten ist?
m.f.G.
 
zurück zu der geplanten gesetzesänderung in D:

hier noch eimal der link zu SPON, den rick77 dankenswerterweise angeben hatte.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...462040,00.html

hat das jemand wirklich gelesen, was die deutsche ministerin da gesagt hat? lest es selber nach: ich musste jedenfalls heftig schlucken, als sie merkmale für zwangsprostitution aufzählte, bei denen der freier die polizei verständigen müsse: blaue flecken, mangelnde deutschkenntnisse.........bin ich ein übermisstrauischer mensch oder will die ministerin da jeden freier per deutschtest zum büttel der ausländerbehörde machen?
 
zurück zu der geplanten gesetzesänderung in D:
: blaue flecken, mangelnde deutschkenntnisse........?

blaue flecken - JA, zumindest sollten da die alarmglocken schrillen!
aber mangelnde deutschkenntnisse?? (bei vielleicht perfekten englischkenntnissen..) - das ist eindeutig diskriminierung, sowas aus dem mund einer ministerin ist eigentlich unfassbar....
 
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