Ich vermute jetzt mal, dass da paar Kleinigkeiten durcheinander gebracht werden?
Um den Job einer Prostituierten odnungsgemäss gemeldet nachzugehen ist die Volljährigkeit bzw das 18te Lebenjahr erforderlich!
Sex mit einer 16 jährigen hingegen erlaubt, auch wenn man dafür zahlt, dem Gestzt nach dann Prostituion vorliegt! In dem Fall kann bzw wird nur das Mädchen wegen illegaler Prostitution bestraft, aber der sogenannte Freier bleibt straffrei.
Das will man offensichtlich ändern, vermutlich um eine gewisse Jugend bzw Beschaffungsprostitution entgegen zu wirken.
Was die Zwangsprostitution betrifft, oft wissen die Freier schon, dass was nicht stimmt. Wie z.B. Spuren von Misshandlung, Räumlichkeiten die die Mädchen nicht verlassen dürfen, bzw vorhanden sein von Aufpasser die mehr als nötig aufpassen, mitunter den Mädchen auch gut zureden etc. es gibt einige Anzeichen, die auf derartiges schliessen lassen. Abgesehen von den Freiern denen es mitunter sogar bekannt ist, aber egal, weil Ihnen kann ja im Fall des Falles nichts passieren! Offensichtlich möchte man diesbezügliche eben das Gesetzt ändern, dass eben nicht nur das Umfeld bzw Verursacher die dafür verantwortlich sind zur Rechenschaft ziehen kann, sondern auch jene die in Ihrer Gier nach zumeist jungen frischen Mädchen, gerne über das Eine oder Andere hinwegschauen, kann Ihnen doch nix passieren!
Diesbezüglich finde ich ein derartige Gesetzesänderung, wenn auch im Nachbarstaat durchaus sinnvoll und gut!