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wievalt bist du, wenn ich fragen darf?Das bleibt so!
Warum sollte das Kind nicht die Zuneigung des Partners zu seiner Frau bereits im Mutterleib spüren? Das verstehe ich nicht!
Einen jungen Menschen bis zum Erwachsenwerden zu begleiten, bedarf natürlich mehr als "Einlull-Kuschel-Geschwafel."
Aber ein stolzer und fürsorglicher Ehemann kann doch dem Kind viel mehr geben, als du hier unterstells
Sollte sowas tatsächlich statt finden, gehört ihr alle miteinander dem Jugendamt gemeldet.
Aber wie immer: Behörden haben hier - zum Glück - nichts zu melden, welche Erwachsenen mit welchen anderen Erwachsenen was treiben, solange im Rahmen der Gesetze.
Es geht in diesem Thread durchgehend um das Wohl des Kindes, dass da von seinen Eltern bewusst in eine solche beschissene Situation gesetzt werden soll, und du schreibst "Behörden haben hier - zum Glück - nichts zu melden" ?
Sorry, kann dir nicht folgen.
Hi,
warum? Weil sich da wer eine künstliche Befruchtung nicht leisten will? Also das Jugendamt jedenfalls wird Dir den Vogel zeigen.
Das ganze wird juristisch problematisch werden, vermute ich mal, wenn der Ehemann nicht mehr Vater spielen will. Ansonsten ist das auch nicht anders, als die Frauen, die einen Mann "halten wollen" mit einer Schwangerschaft, oder Paare, die nicht gscheit verhüten oder ....
Du hast schon recht, dass das eine mehr als schräge Konstellation ist und zu befürchten ist, dass das Kind der Leidtragende sein wird, eventuell die Frau, die sowas mit sich machen lässt.
Aber es gibt sicher auch Männer, die auf die Demütigung stehen, und das Kind nach bestem Wissen und Gewissen ordentlich großziehen.
Aber wie immer: Behörden haben hier - zum Glück - nichts zu melden, welche Erwachsenen mit welchen anderen Erwachsenen was treiben, solange im Rahmen der Gesetze.
LG Tom
Hi,
also an sich sollte das rechtlich funktionieren wie eine Befruchtung per Samenbank, wo ja auch das Risiko besteht, dass der Ehemann, der nicht der leibliche Vater ist, nach der Geburt abspringt.
Sprich: Es wird ein Notariatsakt geschlossen, womit der Ehemann sich verpflichtet, nach der Geburt das Kind als sein eigenes anzuerkennen. Da kommt er dann nicht raus, selbst wenn ein DSN Test ergeben sollte, dass es nicht das seine ist.
Inwieweit in weiterer Folge auf den biologischen Vater zurückgegriffen werden kann, also z.B. wenn der Ehemann einen Unfall hat und tot ist, und dann über das Jugendamt der Staat für den Unterhalt des Kindes zumindest teilweise zu sorgen hat, also ob in so einem Fall das Jugendamt dann Unterhalt von dem biologischen Vater verlangt, wäre strittig.
Jedenfalls kommt so der Ehemann nicht um seine Sorgepflichten herum, so als wäre es sein leibliches Kind.
LG Tom
Von "gern" kann sich keiner was kaufen, wenns hart auf hart geht.Genau richtig, was du schreibst! Ich denke außerdem, dass bei einer bewussten und einvernehmlichen Fremdzeugung der Ehemann gerne seine Sorgepflichten erfüllt und gar nicht daran denkt, sich zu drücken.
Und wo sind bei all dem die Rechte des Kindes gewahrt? So einen Schwachsinn kann nur jemand verzapfen der kinderlos ist - der jegliche Verantwortung für andere Menschen im Leben scheut, weil er zu bequem und zu feige ist.Hi,
also an sich sollte das rechtlich funktionieren wie eine Befruchtung per Samenbank, wo ja auch das Risiko besteht, dass der Ehemann, der nicht der leibliche Vater ist, nach der Geburt abspringt.
Sprich: Es wird ein Notariatsakt geschlossen, womit der Ehemann sich verpflichtet, nach der Geburt das Kind als sein eigenes anzuerkennen. Da kommt er dann nicht raus, selbst wenn ein DSN Test ergeben sollte, dass es nicht das seine ist.
Inwieweit in weiterer Folge auf den biologischen Vater zurückgegriffen werden kann, also z.B. wenn der Ehemann einen Unfall hat und tot ist, und dann über das Jugendamt der Staat für den Unterhalt des Kindes zumindest teilweise zu sorgen hat, also ob in so einem Fall das Jugendamt dann Unterhalt von dem biologischen Vater verlangt, wäre strittig.
Jedenfalls kommt so der Ehemann nicht um seine Sorgepflichten herum, so als wäre es sein leibliches Kind.
LG Tom
ich weiss nicht wie es in at ist aber de gibts ne ziemlich kurze frist mit (ich bilde mir ein) zwei jahren, wenn du die vaterschaft anerkannt hast es egal ist ob du der leibliche vater bist.Hi,
warum? Weil sich da wer eine künstliche Befruchtung nicht leisten will? Also das Jugendamt jedenfalls wird Dir den Vogel zeigen.
Das ganze wird juristisch problematisch werden, vermute ich mal, wenn der Ehemann nicht mehr Vater spielen will. Ansonsten ist das auch nicht anders, als die Frauen, die einen Mann "halten wollen" mit einer Schwangerschaft, oder Paare, die nicht gscheit verhüten oder ....
Du hast schon recht, dass das eine mehr als schräge Konstellation ist und zu befürchten ist, dass das Kind der Leidtragende sein wird, eventuell die Frau, die sowas mit sich machen lässt.
Aber es gibt sicher auch Männer, die auf die Demütigung stehen, und das Kind nach bestem Wissen und Gewissen ordentlich großziehen.
Aber wie immer: Behörden haben hier - zum Glück - nichts zu melden, welche Erwachsenen mit welchen anderen Erwachsenen was treiben, solange im Rahmen der Gesetze.
LG Tom
Der Thread hat 251 Antworten auf eine ziemlich blöde Fragestellung, die alleine dem TE für seine moralisch fragwürdigen sexuellen Bedürfnisse dient. Ich stelle mir gerade vor, niemand hätte geantwortet und wir wären noch immer be #1 auf Seite 1.
Danke. Aus Deinem Mund ist eine Beleidigung für mich ein Lob.Die Fragestellung ist nicht blöd, aber dein Verweis auf "moralisch fragwürdige sexuelle Bedürfnisse" ist saublöd!
ich weiss nicht wie es in at ist aber de gibts ne ziemlich kurze frist mit (ich bilde mir ein) zwei jahren, wenn du die vaterschaft anerkannt hast es egal ist ob du der leibliche vater bist.
Danke. Aus Deinem Mund ist eine Beleidigung für mich ein Lob.
solange der vater diese vaterschaft anerkennt, was man automatisch annimmt. wenn er auf einen vaterschaftstest veranlasst und nachweisen kann das er nicht der vater ist, dann ist er es nicht. aber dafuer gibt es eine frist und ich bilde mir ein die ist zwei jahre.Ein in der Ehe gezeugtes Kind Kind hat in D immer den Ehemann zum Vater, selbst wenn es schwarz wäre!
solange der vater diese vaterschaft anerkennt, was man automatisch annimmt. wenn er auf einen vaterschaftstest veranlasst und nachweisen kann das er nicht der vater ist, dann ist er es nicht. aber dafuer gibt es eine frist und ich bilde mir ein die ist zwei jahre.