Gewollte Fremdschwängerung

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So ich tu mein bestes für den SCHWACHSINN,
sterilisiert proboer ichs monatelang🤣🤣
 
Warum sollte das Kind nicht die Zuneigung des Partners zu seiner Frau bereits im Mutterleib spüren? Das verstehe ich nicht!
Einen jungen Menschen bis zum Erwachsenwerden zu begleiten, bedarf natürlich mehr als "Einlull-Kuschel-Geschwafel."
Aber ein stolzer und fürsorglicher Ehemann kann doch dem Kind viel mehr geben, als du hier unterstells

Sülz weiter.
Ein Branding als sexuelle Spielart, soll sein, versteh ich nicht, egal.

Ein Kind hingegen.....nö.....red doch mit jemanden drüber der eine Ahnung hat.
Los, pack Dir Deine Eier in die Hose und die vom anderen auch, geht´s zu einem anerkannten Psychologen und stellt´s Euch.
Geh doch auf irgendein Jugendamt, red dort mit den Leuten, wie o.k. das für sie ist.

Was willst eigentlich?

Was eierst in einem Sexforum herum, wenn das eh alles so legitim ist.

Stolz sein, Liebe bliblablo, das ist doch selbstverständlich.
Wer das extra erwähnen muss und das als etwas Besonderes ansieht, hat schon was an der Klatsche.

Integrität, Verantwortung, Disziplin UND die Fähigkeit die eigenen Bedürfnisse denen eines anderen unterzuordnen, das kannst Du nicht.
Hier beschrieben und erwiesenermaßen.

Hör auf die Leut mit Deinen abartigen Ansinnen anzupöbeln.
Tu es dort wo es hingehört.
Ca. 100 Euro/Stund, Adressliste kannst von mir haben. ;)
Die können Dir vielleicht erklären, was für die meisten erwachsenen Menschen auf der Hand liegt.
Das Gewimmer und Gesudere noch dazu um sowas, ist ja echt unerträglich.
 
Hi,

Sollte sowas tatsächlich statt finden, gehört ihr alle miteinander dem Jugendamt gemeldet.

warum? Weil sich da wer eine künstliche Befruchtung nicht leisten will? Also das Jugendamt jedenfalls wird Dir den Vogel zeigen.

Das ganze wird juristisch problematisch werden, vermute ich mal, wenn der Ehemann nicht mehr Vater spielen will. Ansonsten ist das auch nicht anders, als die Frauen, die einen Mann "halten wollen" mit einer Schwangerschaft, oder Paare, die nicht gscheit verhüten oder ....

Du hast schon recht, dass das eine mehr als schräge Konstellation ist und zu befürchten ist, dass das Kind der Leidtragende sein wird, eventuell die Frau, die sowas mit sich machen lässt.

Aber es gibt sicher auch Männer, die auf die Demütigung stehen, und das Kind nach bestem Wissen und Gewissen ordentlich großziehen.

Aber wie immer: Behörden haben hier - zum Glück - nichts zu melden, welche Erwachsenen mit welchen anderen Erwachsenen was treiben, solange im Rahmen der Gesetze.

LG Tom
 
Aber wie immer: Behörden haben hier - zum Glück - nichts zu melden, welche Erwachsenen mit welchen anderen Erwachsenen was treiben, solange im Rahmen der Gesetze.

Es geht in diesem Thread durchgehend um das Wohl des Kindes, dass da von seinen Eltern bewusst in eine solche beschissene Situation gesetzt werden soll, und du schreibst "Behörden haben hier - zum Glück - nichts zu melden" ?

Sorry, kann dir nicht folgen.
 
Hi,

Es geht in diesem Thread durchgehend um das Wohl des Kindes, dass da von seinen Eltern bewusst in eine solche beschissene Situation gesetzt werden soll, und du schreibst "Behörden haben hier - zum Glück - nichts zu melden" ?

Sorry, kann dir nicht folgen.

hier wurde danach gerufen, das dem Jugendamt zu melden. So es Deiner Aufmerksamkeit entgangen sein sollte, ich habe es extra zitiert.

Mein Englischprofessor hat immer gesagt "Kinder merkt Euch eines: von 10 Leuten sind 11 deppert.". Recht hat er.

Was künftige Eltern tun, auch wenn es dem Ungeborenen schadet, ist ihre Sache. Ob sie Träger von Erbkrankheiten sind, ob sie rauchen, Alkoholiker sind, drogensüchtig, .... oder eben so eine Familienkonstruktion starten: der Staat, die Behörden haben sich nicht einzumischen.

Das letzte mal, dass sich Hierzulande - Inzest einmal ausgenommen - die Behörden ins freiwillige Kinderzeugen von Erwachsenen eingemischt haben, ging es um Kinder zwischen Juden und Ariern.

Auch die in China praktizierte Ein-Kind-Politik wird Hierzulande massiv kritisiert, weil der Staat darf ja nicht ....


Wir haben ein Menschenrecht auf Privatsphäre und ein Menschenrecht auf Familie (Art. 8 EMRK). Das darf nicht aufgegeben werden.


Was bitteschön soll das hier ins Spiel gebrachte Jugendamt tun können? Es ist das einfach nur hirnlos!

Was bitteschön soll das Jugendamt machen? Da geht einer zum Jugendamt und sagt "Die Ophira hat mich hergeschickt, ich möchte gerne, dass ein Fremder meine Frau schwängert, sie möchte das auch gerne, der andere auch.", was bitte soll das Jugendamt sagen? "Nein, sie dürfen ihre Frau nicht von wem anderen schwängern lassen!"?

Ist doch absoluter Blödsinn.

Ich finde zwar die Idee fetzendeppert, aber wer wäre ich, dass ich jemandem in seine Sexualität dreinrede.

Natürlich müsste man das juristisch gut analysieren und absichern, eine denkbare Möglichkeit wäre z.B. dass der Ehemann das Kind frühestmöglich adoptiert, in dem Fall, dass er der Zeugung zugestimmt hat, dürfte er auch nicht mehr von der Adoption zurücktreten können.

Es muss auch Regelungen geben, was bei einer künstlichen Befruchtung mit Samen aus der Samenbank passiert, auch da muss der spätere Vater, der nicht der Erzeuger ist, schon vorab juristisch gebunden sein, kann ja nicht sein, dass der nach der Geburt dann sagt "Ich will doch nicht" und die Mutter bleibt mit einem Kind ohne Vater sitzen.

Man wird das sicherlich juristisch lösen können. Aber der Staat oder eine Behörde hat da - bitte bitte - nichts mitzureden!

LG Tom
 
Hi,



warum? Weil sich da wer eine künstliche Befruchtung nicht leisten will? Also das Jugendamt jedenfalls wird Dir den Vogel zeigen.

Das ganze wird juristisch problematisch werden, vermute ich mal, wenn der Ehemann nicht mehr Vater spielen will. Ansonsten ist das auch nicht anders, als die Frauen, die einen Mann "halten wollen" mit einer Schwangerschaft, oder Paare, die nicht gscheit verhüten oder ....

Du hast schon recht, dass das eine mehr als schräge Konstellation ist und zu befürchten ist, dass das Kind der Leidtragende sein wird, eventuell die Frau, die sowas mit sich machen lässt.

Aber es gibt sicher auch Männer, die auf die Demütigung stehen, und das Kind nach bestem Wissen und Gewissen ordentlich großziehen.

Aber wie immer: Behörden haben hier - zum Glück - nichts zu melden, welche Erwachsenen mit welchen anderen Erwachsenen was treiben, solange im Rahmen der Gesetze.

LG Tom

Warum sollte das Jugendamt einem hier den Vogel zeigen? Muss ein Mann wirklich auf Demütigungen stehen, um das Kind seiner Ehefrau nach bestem Wissen und Gewissen ordentlich großziehen? Ich seh das anders...
 
Hi,

also an sich sollte das rechtlich funktionieren wie eine Befruchtung per Samenbank, wo ja auch das Risiko besteht, dass der Ehemann, der nicht der leibliche Vater ist, nach der Geburt abspringt.

Sprich: Es wird ein Notariatsakt geschlossen, womit der Ehemann sich verpflichtet, nach der Geburt das Kind als sein eigenes anzuerkennen. Da kommt er dann nicht raus, selbst wenn ein DSN Test ergeben sollte, dass es nicht das seine ist.

Inwieweit in weiterer Folge auf den biologischen Vater zurückgegriffen werden kann, also z.B. wenn der Ehemann einen Unfall hat und tot ist, und dann über das Jugendamt der Staat für den Unterhalt des Kindes zumindest teilweise zu sorgen hat, also ob in so einem Fall das Jugendamt dann Unterhalt von dem biologischen Vater verlangt, wäre strittig.

Jedenfalls kommt so der Ehemann nicht um seine Sorgepflichten herum, so als wäre es sein leibliches Kind.

LG Tom
 
Hi,

also an sich sollte das rechtlich funktionieren wie eine Befruchtung per Samenbank, wo ja auch das Risiko besteht, dass der Ehemann, der nicht der leibliche Vater ist, nach der Geburt abspringt.

Sprich: Es wird ein Notariatsakt geschlossen, womit der Ehemann sich verpflichtet, nach der Geburt das Kind als sein eigenes anzuerkennen. Da kommt er dann nicht raus, selbst wenn ein DSN Test ergeben sollte, dass es nicht das seine ist.

Inwieweit in weiterer Folge auf den biologischen Vater zurückgegriffen werden kann, also z.B. wenn der Ehemann einen Unfall hat und tot ist, und dann über das Jugendamt der Staat für den Unterhalt des Kindes zumindest teilweise zu sorgen hat, also ob in so einem Fall das Jugendamt dann Unterhalt von dem biologischen Vater verlangt, wäre strittig.

Jedenfalls kommt so der Ehemann nicht um seine Sorgepflichten herum, so als wäre es sein leibliches Kind.

LG Tom

Genau richtig, was du schreibst! Ich denke außerdem, dass bei einer bewussten und einvernehmlichen Fremdzeugung der Ehemann gerne seine Sorgepflichten erfüllt und gar nicht daran denkt, sich zu drücken.
 
Hi,

also an sich sollte das rechtlich funktionieren wie eine Befruchtung per Samenbank, wo ja auch das Risiko besteht, dass der Ehemann, der nicht der leibliche Vater ist, nach der Geburt abspringt.

Sprich: Es wird ein Notariatsakt geschlossen, womit der Ehemann sich verpflichtet, nach der Geburt das Kind als sein eigenes anzuerkennen. Da kommt er dann nicht raus, selbst wenn ein DSN Test ergeben sollte, dass es nicht das seine ist.

Inwieweit in weiterer Folge auf den biologischen Vater zurückgegriffen werden kann, also z.B. wenn der Ehemann einen Unfall hat und tot ist, und dann über das Jugendamt der Staat für den Unterhalt des Kindes zumindest teilweise zu sorgen hat, also ob in so einem Fall das Jugendamt dann Unterhalt von dem biologischen Vater verlangt, wäre strittig.

Jedenfalls kommt so der Ehemann nicht um seine Sorgepflichten herum, so als wäre es sein leibliches Kind.

LG Tom
Und wo sind bei all dem die Rechte des Kindes gewahrt? So einen Schwachsinn kann nur jemand verzapfen der kinderlos ist - der jegliche Verantwortung für andere Menschen im Leben scheut, weil er zu bequem und zu feige ist.
 
Der Thread hat 251 Antworten auf eine ziemlich blöde Fragestellung, die alleine dem TE für seine moralisch fragwürdigen sexuellen Bedürfnisse dient. Ich stelle mir gerade vor, niemand hätte geantwortet und wir wären noch immer be #1 auf Seite 1.
 
Hi,



warum? Weil sich da wer eine künstliche Befruchtung nicht leisten will? Also das Jugendamt jedenfalls wird Dir den Vogel zeigen.

Das ganze wird juristisch problematisch werden, vermute ich mal, wenn der Ehemann nicht mehr Vater spielen will. Ansonsten ist das auch nicht anders, als die Frauen, die einen Mann "halten wollen" mit einer Schwangerschaft, oder Paare, die nicht gscheit verhüten oder ....

Du hast schon recht, dass das eine mehr als schräge Konstellation ist und zu befürchten ist, dass das Kind der Leidtragende sein wird, eventuell die Frau, die sowas mit sich machen lässt.

Aber es gibt sicher auch Männer, die auf die Demütigung stehen, und das Kind nach bestem Wissen und Gewissen ordentlich großziehen.

Aber wie immer: Behörden haben hier - zum Glück - nichts zu melden, welche Erwachsenen mit welchen anderen Erwachsenen was treiben, solange im Rahmen der Gesetze.

LG Tom
ich weiss nicht wie es in at ist aber de gibts ne ziemlich kurze frist mit (ich bilde mir ein) zwei jahren, wenn du die vaterschaft anerkannt hast es egal ist ob du der leibliche vater bist.
 
Der Thread hat 251 Antworten auf eine ziemlich blöde Fragestellung, die alleine dem TE für seine moralisch fragwürdigen sexuellen Bedürfnisse dient. Ich stelle mir gerade vor, niemand hätte geantwortet und wir wären noch immer be #1 auf Seite 1.

Die Fragestellung ist nicht blöd, aber dein Verweis auf "moralisch fragwürdige sexuelle Bedürfnisse" ist saublöd!
 
ich weiss nicht wie es in at ist aber de gibts ne ziemlich kurze frist mit (ich bilde mir ein) zwei jahren, wenn du die vaterschaft anerkannt hast es egal ist ob du der leibliche vater bist.

Ein in der Ehe gezeugtes Kind Kind hat in D immer den Ehemann zum Vater, selbst wenn es schwarz wäre!
 
Ein in der Ehe gezeugtes Kind Kind hat in D immer den Ehemann zum Vater, selbst wenn es schwarz wäre!
solange der vater diese vaterschaft anerkennt, was man automatisch annimmt. wenn er auf einen vaterschaftstest veranlasst und nachweisen kann das er nicht der vater ist, dann ist er es nicht. aber dafuer gibt es eine frist und ich bilde mir ein die ist zwei jahre.
 
solange der vater diese vaterschaft anerkennt, was man automatisch annimmt. wenn er auf einen vaterschaftstest veranlasst und nachweisen kann das er nicht der vater ist, dann ist er es nicht. aber dafuer gibt es eine frist und ich bilde mir ein die ist zwei jahre.

Das mit den zwei Jahren könnte sein, aber der stolze Co-Vater eines fremdgeschwängerten Kindes würde doch niemals einen Test veranlassen!
 
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