.... Daher meine Vermutung, dass Frauen, die so junge Burschen lieben, eher dünn gesät sind. Ältere Frauen, die junge Erwachsene oder Fast-Erwachsene lieben, und umgekehrt, gibt es aber in beachtlicher Zahl.
.... dürfen über diese die Schöffen auch mitentscheiden? Die Frau ist ohnehin mit jeder Strafhöhe schwer gestraft. Sie gilt dann offiziell als Kinderschänderin und darf bspw. nicht mehr als Nachwuchstrainerin arbeiten.
Wie gesagt, ich glaube nicht, daß es wenige Frauen gibt - es sind nur ganz massive Tabus, die eben nicht leicht zu brechen sind. Tabus haben eine soziale Funktion. Man sollte sich also gut überlegen, welches Tabu man bricht und was die Folgen sind. Manchmal wird es notwendig sein - in anderen Fälle ist es vielleicht klug es nicht zu brechen. Unser wirklich modernes Recht auf dem Gebiet führt mich jedenfalls zur Grundhaltung, daß es in diesem Fall besser ist, es nicht zu brechen und "not"phalls" einige Monate zu warten. Das ist nicht schlimm und kann sogar eine positive Entwicklung fördern.
Daß Menschen bei manchen Themen sehr heftig reagieren ist immer dann der Fall, wenn sie tief im Innersten getroffen sind (Schuldgefühle, Unaufgearbeitete Erfahrungen, Verlustängste, Erinnerung an selbst erlebten Schmerz,.... oft nur weil sich etwas als Projektionsmöglichkeit eignet - wer weiß das schon........)
Schöffen stimmen auch über die Strafhöhe ab, Geschworene nicht - hier gibt es Schöffen.
Soeben lese ich 22 Monate bedingt auf 3 Jahre - also ich denke, wenn das rechtsgültig wird, ist es nicht unangemessen. Ich würde es nicht anfechten, denn wie Du sagst: Die Rechtslage ist eindeutig und läßt nichts unter einem Jahr zu. Ich hätte übrigens nicht vermutet, daß die gesamte Strafe bedingt ausgesprochen wird.
Und daß sie nicht als Jugendtrainerin arbeiten kann, ist ja schon jetzt so - und zwar rein praktisch. Das war doch klar, egal wie das Verfahren ausgeht.
mal ne Frage zwischendurch für ne kleine piefke - "bedingt" gleich "auf Bewährung"? Oder was ganz anderes?
Wenn's auf Bewährung bedeutet, wären die Auflagen in den 22 Monaten bzw. 3 Jahren ganz interessant, also darf sie sich dem Jungen noch nähern, darf sie weiter trainieren usw.
Ansonsten intressante Diskussion, das Verhalten der Frau ist für mich net nachvollziehbar, aber mehr will dazu auch net sagen.
Sie darf 3 Jahre lang keine Straftat (das sind nicht Verwaltungsdelikte, sondern schwere Sachen) begehen, sonst lebt die Strafe auf und wird zusätzlich zu der andern vollzogen - außer das würde nachgesehen.
Sie ist aber vorbestraft, auch wenn sie (solange sie sich bewährt) nicht ins Gefängnis muß, und kann diese sogenannte Vorstrafe (= die Notiz im Strafregister) erst nach einer Frist auf Antrag löschen lassen.
Solange wird im sogenannten polizeilichen Führungszeugnis, das man für Anstellungen und Aufträge der öffentlichen Händ ebraucht immer die Vortsrafe erkennbar sein.
Tolle Familie...
Der Bub lebt mit seiner Geliebten und deren 15 jährigen Tochter in der Mansarden-Wohnung des Hauses seiner Mutter.
Was wohl das Mädel über seinen neuen "Stiefvater" denkt???
Jaja - im Vatikan gäbs das nicht!
BURSCH?? Gar keiner! Männer werden für mich erst so frühestens ab 35zig interessant
...
Na dann paß auf, daß wir das nächste Mal nicht das Thema Leichenschändung diskutieren!