Heute im Kurier: ER 13 - SIE 40 wird sie verurteilt ?

Vermutlich "wo die Liebe hinfällt" oder "gegen Liebe ist kein Kraut gewachsen". Wobei ich der lieben Ordnung halber feststellen möchte das, wenn mich mal die Anwandlung überkäme, das ich mich in eine dreizehnjährige verlieben könnte, ich freiwillig einen Psychiater aufsuchen würde.

...na ich hoff des is ned ganz sein ernst....????

Da bin ich ganz bei Dir lieber Tom - i würd mich auch freiwillig aufs coucherl legen...;)
 
Ich versteh nur BAHNHOF!!!!

WAS BITTE willst Du mir damit sagen????? :fragezeichen:

du willst KEINE Unterschiede zwischen Buben und Mädchen machen aber Unterschiede ab welchem Altersunterschied es nicht ok ist eine Beziehung/Sex zu haben.
Und das ist mir zu generell. Es sind nicht alle Menschen (einschließlich Kinder) gleich.Wenn man die Geschichte verstehen will, muß man auf das Individualverhalten der Personen Rücksicht nehmen.
 
du willst KEINE Unterschiede zwischen Buben und Mädchen machen aber Unterschiede ab welchem Altersunterschied es nicht ok ist eine Beziehung/Sex zu haben.
Und das ist mir zu generell. Es sind nicht alle Menschen (einschließlich Kinder) gleich.Wenn man die Geschichte verstehen will, muß man auf das Individualverhalten der Personen Rücksicht nehmen.

...und des nächste mal ists dann ein 10Jähriger mit ner 36Jährigen????? - WEU is jo WURSCHT...wo die Liebe hinfällt....

Also für DICH völlig OK - wenn dein Sohnemann im zarten Alter von 13Jahren - mit ner 40Jährigen nach Hause kommt??????????????

Der Altersunterschied und der Geschlechterunterschied, ist wieder ein Unterschied...Genau!

Du kannst es ja gerne versuchen zu verstehen.....

I wüs goar ned verstehn!!!!! Interessiert mi ned, was die Alte an der Klatsche hat! Dem Bub kann man eh keinen Vorwurf machen....und die Eltern von Ihm gehören gleich mit inspiziert..

Du, das weiss ich auch, das nicht alle gleich sind....und trotzdem hat alles seine Grenzen - das ist eine für MICH!
 
...und des nächste mal ists dann ein 10Jähriger mit ner 36Jährigen????? - WEU is jo WURSCHT...wo die Liebe hinfällt....

Also für DICH völlig OK - wenn dein Sohnemann im zarten Alter von 13Jahren - mit ner 40Jährigen nach Hause kommt??????????????

Der Altersunterschied und der Geschlechterunterschied, ist wieder ein Unterschied...Genau!

Du kannst es ja gerne versuchen zu verstehen.....

I wüs goar ned verstehn!!!!! Interessiert mi ned, was die Alte an der Klatsche hat! Dem Bub kann man eh keinen Vorwurf machen....und die Eltern von Ihm gehören gleich mit inspiziert..

Du, das weiss ich auch, das nicht alle gleich sind....und trotzdem hat alles seine Grenzen - das ist eine für MICH!
Du sprichst mir aus der Seele denn das die Frau ein problem hat liegt auf der Hand alles hat seine Grenzen! Wenn das mein Sohn wär würd ich auf die Barrikaden steigen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! LIEBE??????????? Blödsinn !!!!!!!! Nicht mit dem Altersunterschied , die frau braucht an Doktor!!!!!!!!
 
Wobei ich der lieben Ordnung halber feststellen möchte das, wenn mich mal die Anwandlung überkäme, das ich mich in eine dreizehnjährige verlieben könnte, ich freiwillig einen Psychiater aufsuchen würde.
Da wären wir bei der Frage, ob alles, was nicht normal ist, krank ist.
Wenn jemand Neigungen hat, die mit gesellschaftlichen Konventionen und Normen in Konflikt stehen, liegt das Problem dann bei ihm oder bei den gesellschaftlichen Konventionen und Normen?
 
du willst KEINE Unterschiede zwischen Buben und Mädchen machen aber Unterschiede ab welchem Altersunterschied es nicht ok ist eine Beziehung/Sex zu haben.
Und das ist mir zu generell. Es sind nicht alle Menschen (einschließlich Kinder) gleich.Wenn man die Geschichte verstehen will, muß man auf das Individualverhalten der Personen Rücksicht nehmen.

OMG jetzt fehlt nur noch die Konstellation 13 und 70, weils ja wurscht ist.
 
Wenn jemand Neigungen hat, die mit gesellschaftlichen Konventionen und Normen in Konflikt stehen, liegt das Problem dann bei ihm oder bei den gesellschaftlichen Konventionen und Normen?

mit diesem totschlagargument kannst du aber in letzter konsequenz jede gesellschaftliche konvention über den haufen werfen - insofern musst du dir die frage stellen lassen, inwieweit du anarchie für wünschenswert hältst.

p.s. ...was natürlich - im umkehrschluss - nicht heissen muss, dass man gesellschaftliche konventionen in ihrer sinnhaftigkeit nicht ebenso hinterfragen darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da wären wir bei der Frage, ob alles, was nicht normal ist, krank ist.
Wenn jemand Neigungen hat, die mit gesellschaftlichen Konventionen und Normen in Konflikt stehen, liegt das Problem dann bei ihm oder bei den gesellschaftlichen Konventionen und Normen?

Nein! Und ich mag das Wort NORMAL auch ned! Prinzipiell!

ABER.....Menschenverstand!!!! Den mag ich....und Hausverstand...mag ich auch....gerne bin ich Tolerant....lebe auch nicht der "Norm" entsprechend - bin eher ein Freigeist...

UND TROTZDEM - DAS IST MIR ZUUUUUUUUUU ABGEFAHREN!

Von mir aus wenn er 13 ist und sie 18! - aber sicher nicht mit einem Altersunterschied von 27!!! Jahren - in diesem Alter!

NE! PUNKT!

Krank? Weil nicht normal?! - Nein! sicher nicht immer und alles....aber in diesem Fall, denk ich das sie nicht ganz auf betriebstemperatur läuft ;)
 
mit diesem totschlagargument kannst du aber in letzter konsequenz jede gesellschaftliche konvention über den haufen werfen - insofern musst du dir die frage stellen lassen, inwieweit du anarchie für sinnhaft bzw. wünschenswert hältst.

p.s. ...was natürlich - im umkehrschluss - nicht heissen muss, dass man gesellschaftliche konventionen nicht ebenso hinterfragen darf.

:daumen:
 
OMG jetzt fehlt nur noch die Konstellation 13 und 70, weils ja wurscht ist.

Ob ein 13-Jährier eine 70-jährige (sexuell) attraktiv findet? Wenn doch: Was soll er machen? Warten bis er 14 ist? Dann ist es ja vom Gesetz her, erlaubt. Ob es dann wurscht ist....?
Zu deiner Beruhigung: Ich finde die Vorstellung von einem 13-jährigen und einer 70-jährigen auch nicht gerade anturnend.
Ich finde es auch nicht anturnend, wenn sich zwei Männer küssen, trotzdem sind mir Schwule.....wurscht.
 
Ich finde die Kontroverse hier spannend. Natürlich ist das "Grenzalter" von 14 willkürlich gewählt. Wahrscheinlich nach Rücksprache mit allerlei Experten. Und natürlich kann es nicht für jeden Menschen gleich sinnvoll sein. Aber es ist eben so wie bei allen anderen Gesetzen, sie sind einzuhalten.
Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch wird in den letzten Jahren sehr sensibel betrachtet, und ich meine: Zu Recht. Da gab es einmal den Fall eines Kinderporno-Rings in der Steiermark, die wurden erwischt und der Haupttäter bekam gerade einmal fünf Jahre - die damalige Höchststrafe. Es ist schon richtig, dass das Strafmaß erhöht wurde, aus meiner Sicht sollte es in schweren Fällen, wo organisierte Kriminalität am Werk ist, sogar noch mehr als 10 Jahre Strafe geben.

Diese Fall will aber trotzdem nicht ganz in das gängige Tatbild passen. Man mag subjektiv am Verstand der Beteiligten zweifen, wie es viele hier bei der Dame tun, trotzdem ist es im Bereich des Möglichen, dass hier beiderseits echte Gefühle dabei sind und keine/r den/die andere/n missbraucht oder ausgenützt hat. Wie schon lateks666 schrieb: Man kann so einiges abstoßend oder antörnend finden, es liegt immer im Auge des Betrachters.

Die bedingte Strafe ist aus meiner Sicht in Ordnung, ob es wirklich gleich 22 Monate sein müssen, ist halt die Frage. Zuletzt gab es einen Prozess mit einer Räuberbande, nur der Rädelsführer bekam unbedingt, die Mittäter bloß ein paar Monate bedingt.
Aber selbst bei einem Monat bedingt wäre die Frau rechtlich als Pädophile gebrandmarkt, mit allen gesellschaftlichen und beruflichen Konsequenzen; wahrscheinlich wird sogar das Jugendamt jetzt öfter vorbeischauen, ob sie ihre Tochter eh gut behandelt, usw. Ob man das gerecht findet oder nicht, liegt wiederum im Auge des Betrachters.

Ich sehe es nach wie vor zwiespältig.
Jedenfalls wünsche ich dem Burschen das Beste, egal wie diese Beste für ihn aussehen mag. Und auch der Dame wünsche ich nicht unbedingt was Böses.
 
.... Daher meine Vermutung, dass Frauen, die so junge Burschen lieben, eher dünn gesät sind. Ältere Frauen, die junge Erwachsene oder Fast-Erwachsene lieben, und umgekehrt, gibt es aber in beachtlicher Zahl.
.... dürfen über diese die Schöffen auch mitentscheiden? Die Frau ist ohnehin mit jeder Strafhöhe schwer gestraft. Sie gilt dann offiziell als Kinderschänderin und darf bspw. nicht mehr als Nachwuchstrainerin arbeiten.

Wie gesagt, ich glaube nicht, daß es wenige Frauen gibt - es sind nur ganz massive Tabus, die eben nicht leicht zu brechen sind. Tabus haben eine soziale Funktion. Man sollte sich also gut überlegen, welches Tabu man bricht und was die Folgen sind. Manchmal wird es notwendig sein - in anderen Fälle ist es vielleicht klug es nicht zu brechen. Unser wirklich modernes Recht auf dem Gebiet führt mich jedenfalls zur Grundhaltung, daß es in diesem Fall besser ist, es nicht zu brechen und "not"phalls" einige Monate zu warten. Das ist nicht schlimm und kann sogar eine positive Entwicklung fördern.

Daß Menschen bei manchen Themen sehr heftig reagieren ist immer dann der Fall, wenn sie tief im Innersten getroffen sind (Schuldgefühle, Unaufgearbeitete Erfahrungen, Verlustängste, Erinnerung an selbst erlebten Schmerz,.... oft nur weil sich etwas als Projektionsmöglichkeit eignet - wer weiß das schon........)

Schöffen stimmen auch über die Strafhöhe ab, Geschworene nicht - hier gibt es Schöffen.
Soeben lese ich 22 Monate bedingt auf 3 Jahre - also ich denke, wenn das rechtsgültig wird, ist es nicht unangemessen. Ich würde es nicht anfechten, denn wie Du sagst: Die Rechtslage ist eindeutig und läßt nichts unter einem Jahr zu. Ich hätte übrigens nicht vermutet, daß die gesamte Strafe bedingt ausgesprochen wird.

Und daß sie nicht als Jugendtrainerin arbeiten kann, ist ja schon jetzt so - und zwar rein praktisch. Das war doch klar, egal wie das Verfahren ausgeht.

mal ne Frage zwischendurch für ne kleine piefke - "bedingt" gleich "auf Bewährung"? Oder was ganz anderes?
Wenn's auf Bewährung bedeutet, wären die Auflagen in den 22 Monaten bzw. 3 Jahren ganz interessant, also darf sie sich dem Jungen noch nähern, darf sie weiter trainieren usw.
Ansonsten intressante Diskussion, das Verhalten der Frau ist für mich net nachvollziehbar, aber mehr will dazu auch net sagen.

Sie darf 3 Jahre lang keine Straftat (das sind nicht Verwaltungsdelikte, sondern schwere Sachen) begehen, sonst lebt die Strafe auf und wird zusätzlich zu der andern vollzogen - außer das würde nachgesehen.
Sie ist aber vorbestraft, auch wenn sie (solange sie sich bewährt) nicht ins Gefängnis muß, und kann diese sogenannte Vorstrafe (= die Notiz im Strafregister) erst nach einer Frist auf Antrag löschen lassen.
Solange wird im sogenannten polizeilichen Führungszeugnis, das man für Anstellungen und Aufträge der öffentlichen Händ ebraucht immer die Vortsrafe erkennbar sein.

Tolle Familie...
Der Bub lebt mit seiner Geliebten und deren 15 jährigen Tochter in der Mansarden-Wohnung des Hauses seiner Mutter.
Was wohl das Mädel über seinen neuen "Stiefvater" denkt???

Jaja - im Vatikan gäbs das nicht!

BURSCH?? Gar keiner! Männer werden für mich erst so frühestens ab 35zig interessant ;)...

Na dann paß auf, daß wir das nächste Mal nicht das Thema Leichenschändung diskutieren! :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du sprichst mir aus der Seele denn das die Frau ein problem hat liegt auf der Hand alles hat seine Grenzen! Wenn das mein Sohn wär würd ich auf die Barrikaden steigen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! LIEBE??????????? Blödsinn !!!!!!!! Nicht mit dem Altersunterschied , die frau braucht an Doktor!!!!!!!!

...Na und wie klingt das für Euch?:
"Mutterliebe??????????????????????????????? Blödsinn !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ich will es gar nicht verstehen. Die Mütter haben ein Problem. Alles hat seine Grenzen und dafür gilt: Nicht vor dem Tod der Mutter."
 
Schöffen stimmen auch über die Strafhöhe ab, Geschworene nicht - hier gibt es Schöffen.

Hm? Natürlich entscheiden die Geschworenen mit den Berufsrichtern über die Strafhöhe. Über die Schuldfrage sogar allein.

Sie ist aber vorbestraft, auch wenn sie (solange sie sich bewährt) nicht ins Gefängnis muß, und kann diese sogenannte Vorstrafe (= die Notiz im Strafregister) erst nach einer Frist auf Antrag löschen lassen.

Die Tilgung erfolgt automatisch. In diesem Fall nach 10 Jahren.
 
...Na und wie klingt das für Euch?:
"Mutterliebe??????????????????????????????? Blödsinn !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ich will es gar nicht verstehen. Die Mütter haben ein Problem. Alles hat seine Grenzen und dafür gilt: Nicht vor dem Tod der Mutter."

Grmpf, was sind das für Eltern die bei der Konstellation hurra schreien und Kind alles erlauben!

Bist Du Vater?
 
Soeben lese ich 22 Monate bedingt auf 3 Jahre - also ich denke, wenn das rechtsgültig wird, ist es nicht unangemessen. Ich würde es nicht anfechten, denn wie Du sagst: Die Rechtslage ist eindeutig und läßt nichts unter einem Jahr zu. Ich hätte übrigens nicht vermutet, daß die gesamte Strafe bedingt ausgesprochen wird
StGB §43 (1) sagt:
Wird ein Rechtsbrecher zu einer zwei Jahre nicht übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe verurteilt, so hat ihm das Gericht die Strafe unter Bestimmung einer Probezeit von mindestens einem und höchstens drei Jahren bedingt nachzusehen, wenn anzunehmen ist, daß die bloße Androhung der Vollziehung allein oder in Verbindung mit anderen Maßnahmen genügen werde, um ihn von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten, und es nicht der Vollstreckung der Strafe bedarf, um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken

Von daher gab es in dem Fall gar keine andere Möglichkeit, als die gesamte Strafe bedingt nachzusehen. Nur falls diese Voraussetzungen nicht vorliegen oder eine frühere Verurteilung vorhanden ist, kommt eine teilweise Nachsicht in Frage.
 
Die generalpräventive Wirkung ("... bedarf, um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken") ist ein weites Feld, und wäre auch und gerade hier wohl gut zu argumentieren gewesen.
 
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