Heute im Kurier: ER 13 - SIE 40 wird sie verurteilt ?

:haha:

ich habs dennoch...als sehr "romantisch" empfunden, wie der 14jährige bub...sie beim verlassen des gerichts...am arm genommen hat, und durch den spalier der fotografen gegangen ist.....
 
Die generalpräventive Wirkung [...] wäre auch und gerade hier wohl gut zu argumentieren gewesen.
Hm. Auch angesichts der etwas speziellen Umstände es Falles (i.e. Opfer und Täterin sind weiterhin zusammen und leben gemeinsam im Haushalt der Mutter des ehemals Minderjährigen)? Das ist ja nun nicht gerade das übliche Muster, das sich jemand zum Vorbild nehmen könnte.
 
Also eure ganzen Psycho-Einwände hätten dann 5 Monate später keine (rechtliche) Berechtigung mehr - und ein paar Mnate vorher - ach wie schrecklich - eine Verbrecherin - sie hat den Jungen abspritzen lassen oh mein Gott..........................

Eine Frage nur.....

Hast Du selber Kinder? Also wenn das meinem jetzt gerade 13 jährigen Junior passieren würde dann hätte die Dame ein grosses Problem.....
So woe Du schreibst bist Du warscheinlich ohne Kinder und kannst damit nicht wirklich mitreden wenn es darum geht soetwas durchstehen zu müssen..

Greetinx Manowar
 
Da wären wir bei der Frage, ob alles, was nicht normal ist, krank ist.

Wohl kaum, denn dann wäre vieles krank was nicht irgend einer gesellschaftlichen Norm entspricht. Daher spreche ich mit dem Besuch beim Psychiater auch nur für mich selbst und meinem jetzigen Empfinden. Denke ich an die Zeit zurück, in der die Tochter meiner Ex 13 war und an ihre gleichaltrigen Freundinnen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, das ich mich in so ein Kind hätte verlieben können. Umgekehrt, wenn ich mich in eine 13jährige verliebe, könnte sich die Frage stellen, ob ich das dann nicht als normal emfinden würde ... :hmm: :fragezeichen:

Wenn jemand Neigungen hat, die mit gesellschaftlichen Konventionen und Normen in Konflikt stehen, liegt das Problem dann bei ihm oder bei den gesellschaftlichen Konventionen und Normen?

Wenn die Neigungen niemand anderen schaden, würde ich mal meinen, das Problem liegt bei der Gesellschaft welche diese Norm aufstellt. Kommt jemand anderer zu Schaden liegt das Problem m.M.n an dessen Neigung und die Gesellschaft ist im Recht.

Im gegenständlichen Fall und wenn die Informationen stimmen, das der 13 glücklich verliebt ist, sehe ich eher das Problem in der Norm. Denn wenn jemand glücklich verliebt ist, was der Bursche ja sein soll, dann kann ihm diese Verliebtheit/Liebe m.E. weder akut noch nachträglich schaden. Und das Argument des Vaters, sie hat dem Burschen das Erlebnis des ersten mal's mit einer Gleichaltrigen weggenommen. Ich denke dass das schöne Erleben des ersten mal's nicht altersabhängig ist, wenn beide ineinander verliebt sind. Nichts desto trotz kann ich mir nicht vorstellen, das ich mich in eine 13jährige verlieben könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich will mir nicht anmaßen, dazu eine Stellungnahme abzugeben ob es richtig oder falsch ist.
als 13/14jähriger hatte ich auch fantasien und da spielte das alter oder gesetzliche vorgaben welche keine rolle. das er den mut hatte seine große liebe zu überzeugen............ für ihn war es sicher ein unvergessliches erlebnis.
als elternteil kommen natürlich bedenken und ängste auf und versuchen alles um das eigene KIND zu schützen. und das ist gut so!
aus meiner sicht wäre nur zu klären, ob es ein zwang ober abhängigkeitsverhältnis gab.
 
für ihn ists sicher geil, die willige muschi zu lecken... hätte ich auch gerne mit 13 gemacht.
 
Das Urteil ist da - und ich bin froh, dass die beiden ihre Beziehung weiter leben können, denn - SIE muss nicht in den Knast.
Inwieweit dem Buben das ganze Aufhebens um die Sache herum geschadet hat, darum kümmert sich jetzt niemand mehr..................!
Auch kümmert sich keiner mehr darum ob sie weiter miteinander Sex haben - der Bursche ist ja jetzt bereits oberhalb von 14
Selbstzweck erfüllt - Familie österreichweit bekannt - na hoffentlich geht es gut!

Urteil: 22 Monate bedingt. (noe.orf.at)
 
@ SlowFox, @ Silver-Moon:
Ich weiß, daß die Generalpräventive Wirkung von Gerichten sogar dann behauptet wurde, wenn es gar keine Außenwirkung des Strafvollzugs gab.
Kennst Du zB den Gedichtkleber? Der wurde mit Begründung der generalpräventiven Wirkung (und nicht nur mit der Begründung einer Wiederholungsgefahr) zu einer unbedingten Strafe verurteilt. Außer seiner Freundin und mir war niemand im Saal, in die Zeitungen kam die Meldung auch nicht.
 
Eine Frage nur.....
Hast Du selber Kinder? Also wenn das meinem jetzt gerade 13 jährigen Junior passieren würde dann hätte die Dame ein grosses Problem.....
So woe Du schreibst bist Du warscheinlich ohne Kinder und kannst damit nicht wirklich mitreden wenn es darum geht soetwas durchstehen zu müssen..
Greetinx Manowar

Kinder sind kein persönliches Eigentum, auch die Sklaverei ist abgeschafft und die Demokratie ist seit Jahren eingezogen.
Du wirst Dich damit abfinden müssen, daß auch Kinderlose bei den Gesetzen mitwirken, die Kinder betreffen. Schlimm für jemanden, der offenbar eine Grundhaltung hat, wie Du.
Im konkreten Fall hat der Stiefvater der Dame ein großes Problem bereitet, wie Du es formulierst, und bewirkt, daß sein Junior nicht mehr mit ihm redet. Nun hat der, der große Probleme gemacht hat, selbst große Probleme.
Er wird sich vielleicht einmal trösten mit dem bewußtsein es nur gut gemeint zu haben und wird vielleicht noch später darauf kommen, daß "Nur gut gemeint" dasselbe ist wie "Nur schlecht gemacht".
 
also alles nur theorie

das wichtigste ist : wie hat es begonnen, wer machte den ersten Schritt.
und geht es beiden gut damit?

wollen es beide so?

erst die antworten auf solche fragen können ein Urteil ergeben....
 
Hm nur so ein Gedanke:
Wenns zwischen den beiden wirklich um Liebe geht hätten sie es dann nicht schaffen müssen bis zu seinem 14. Geburtstag zu warten?
(Mal angenommen diese Juristische Grenze war bekannt...)

Das Urteil geht für mich so in Ordnung, die Verwerfungen in diesem Beziehungsgeflecht sind halt ned ohne:
Ein Stiefvater der das ganze ins Rollen bringt. (uu grad deshalb weil die Ex nix dagegen hat)
Eine Mutter die der schwierigen Beziehung zustimmt. (uu grad weil der Ex dagegen ist)
Weitere Kinder die mit dem ganzen Mitlaufen (müssen).
Meine Güte der ganze Haufen gehört zur Therapie...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich finde es so arg, dass man die Dame auf RTL mit vollem Gesicht zeigt!

Scheint sie aber nicht sonderlich zu stören...für's Foto auf der 1er der Krone lächelte sie dem Fotografen auch in die Kamera.
Beim Seitenaufmacher in der Chronik im Kurier ist auf dem Bild außer ihr auch die Mutter des Jungen zu sehen...
Mag jetzt boshaft klingen...aber, mich würde es nicht wundern, wenn in absehbarer Zeit die Affäre der beiden auch in Buchform nachzulesen wäre.
 
Ah! Das mit der Krone hab ich nicht mitbekommen, nur die üblichen Fernsehbilder.

und irgendwie halt ich es da schon mit dem rodneyalmovodar, meines Erachtens gehört da wirklich alle in eine Therapie
 
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