Heute im Kurier: ER 13 - SIE 40 wird sie verurteilt ?

wir müssen in einer demokratie immer die gesetze auf ihren sinn hinterfragen und natürlich müssen wir prüfen, ob es sich nicht wirklich um bösartige Dinge handelt, wie von einem Poster angesprochen. Wenn das aber einfach eine ungewöhmliche Liebe ist - Leute - wer soll das akzeptieren, wenn nicht wir in einem Sexforum ?????
 
Ich bin schuldig!

Mit 21 hatte ich eine Bekannte (13!) heimgebracht und dafür hat sie ihm mir geblasen (wirklich nur fürs heimbringen).

Richtig? Falsch? Gesetzeswidrig?

Zum damaligen Zeitpunkt wußte ich nicht wie alt sie ist (..schützt nicht vor Strafe, stimmt) - hätt ich einen Ausweis verlangen sollen?

"Du, bevor Du mit Deinen Kopf runter gehts - zeig mal einen Ausweis" - sorry daran hätt ich sicher nicht gedacht (und es war von meiner Seite keinerlei Absicht dahinter).
Ich war vielleicht ein Spätzünder (und bekomm immer noch nicht alles mit) aber das Mädl mit 13 war reifer als ich. Und ich war 21.

Frage: habe ich sie Missbraucht?

Ich habe selbst zwei Mädchen 5 und 2 Jahre.
Bin ich für die zwei verantwortlich? Vor dem Gesetzgeber: ja

In Wirklichkeit ist es ihr Leben. Wenn sie die Erfahrungen mit Drogen, Sex, Alkohol machen wollen - ich kann sie beraten und helfen - ich kann sie nicht steueren. Ich kann sie nicht bedrohen um eine Reaktion zu erzwingen. Ich kann sie vor der "schlimmen garstigen Welt" nicht aussperren - das wäre in meinen Augen Mißbrauch. Das wird allerdings gesetzlich toleriert.

Das Schwierigste beim Eltern sein ist loslassen: je früher du drauf kommst, das die sowieso machen was sie wollen - desto früher kannst besser damit umgehen.

Einige im Thread äußern sich mit Gewalt gegen die Mutter. Im aktuellen Fall würde das den Jungen von seinen Eltern distanzieren. Diese Mutter steht dazu. Kann eine Liebelei sein die vorbeigeht oder endet als "Harold & Maude". Es ist nicht Aufgabe der Eltern den Weg der Kinder zu bestimmen! Oder vielleicht die Freunde/Freundinnen auszusuchen!

Wenn Du keine Mauer bist, kann Dein Kind sich nicht den Kopf einrennen!

so long
betternosex
 
in this case...
aber was, wenn der Junge einer Frau zum Opfer gefallen wäre die es nicht so gut gemeint hätte, eine die der Psyche des Jungen mehr geschadet hätte.
einer Frau die es auf einen 13-Jährigen abgesehen hat, kann man eine gewisse Abnormität ja nicht abstreiten, was wenn diese dann auch noch böswillig ist.
sollte man das Risiko trotzdem eingehen und das Schicksal eines Kindes, jugendlichem Leichtsinn und reifer Dummheit in die hände legen.:fragezeichen::roll:
ich sage entschieden : NEIN
Kinder weg von den Händen und Hände weg von den Kindern.
gesetz ist gesetz, da sollte es auch keine Schlupflöcher geben, die Frau muss eine Strafe bekommen.:nono:

Auch wenn der Jugendliche (es geht hier nämlich nicht um ein Kind) dadurch Schaden nimmt, weil bei einer Bestrafung des Menschen, dem er eng verbunden ist, die sexuelle Handlung als etwas Böses festgestellt wird.

Wundert Euch nicht, wenn er später gewalttätig werden sollte.

Der letzte Satz erinnert mich fatal an das "kreuziget ihn", ohne Rücksicht auf das Besondere des Einzelfalls. Es geht nämlich hier in dieser Diskussion nicht um eine Beurteilung, ob das Gesetz allgemein richtig oder falsch ist, sondern ob es in diesem um eine verurteilenswerte Tat handelt oder nicht. Und nicht vergessen: Für eine Beurteilung kennen wir alle bei weitem nicht genug von dem Fall und seinen Hintergründen,....
 
In der Meldung ging es ja nicht um sexuellen Mißbrauch.
Und das Gericht wird möglicherweise auch nicht diesen tatbestand würdigen
Der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs wurde ganz eindeutig verwirklicht.
Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.​

Nach dem Gesetz können Unmündige nicht wirksam einer sexuellen Handlung zustimmen, daher ist es automatisch sexueller Missbrauch, wenn ein(e) Ältere(r) mit ihnen Sex hat.

Zum damaligen Zeitpunkt wußte ich nicht wie alt sie ist (..schützt nicht vor Strafe, stimmt)
Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe, ein Tatsachenirrtum schon.
 
und es geht nicht um die beurteilung der frau - wie kann man sich in einen 13-jährigen verlieben - etc....
es geht um die intention des gesetzgebers - also des gesellschaftlichen konsens - kinder vor übergriffen zu schützen. (den wir aber immer wieder hinterfragen müssen!!)
Ich behaupte es entspricht nicht der intention des gesetzgebers, dass eine frau verurteilt wird, die sich in einen jungen verliebt (aus welchen gründen immer - vlt. hat sie sein schwanz aufgegeilt oder er hat so schön fromm gebetet, was weiss ich...) und er sich in sie - und die dann mit ihm schläft - ja und was ist denn ??
 
Der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs wurde ganz eindeutig verwirklicht.
Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.​

Nach dem Gesetz können Unmündige nicht wirksam einer sexuellen Handlung zustimmen, daher ist es automatisch sexueller Missbrauch, wenn ein(e) Ältere(r) mit ihnen Sex hat.

Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe, ein Tatsachenirrtum schon.

Danke. Wußte ich nicht.
Noch eine Frage: Wie sieht es aus, wenn die Erziehungsberechtigte zustimmt?
Ist die Strafe auch bedingt möglich?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Akzeptieren ja,aber nicht gutheissen.
Abgesehen davon,dass es wenige Monate später von Rechtswegen nicht mehr geahndet werden könnte,bleibt es für mich pädophil.
Und selbst wenn er 15 wär,mutet es mich seltsam an,dass ne reife(und damit mein ich auch den Geist) Frau sich in einen pupertären Jugendlichen verliebt.
Und da kannst du noch so jubeln,wie schön es sei,dass er nicht mehr wichsen muss.
 
Akzeptieren ja,aber nicht gutheissen.
Abgesehen davon,dass es wenige Monate später von Rechtswegen nicht mehr geahndet werden könnte,bleibt es für mich pädophil.
Und selbst wenn er 15 wär,mutet es mich seltsam an,dass ne reife(und damit mein ich auch den Geist) Frau sich in einen pupertären Jugendlichen verliebt.
Und da kannst du noch so jubeln,wie schön es sei,dass er nicht mehr wichsen muss.

:bussal: Danke
 
wir müssen in einer demokratie immer die gesetze auf ihren sinn hinterfragen und natürlich müssen wir prüfen, ob es sich nicht wirklich um bösartige Dinge handelt

Das ist richtig, doch sollte die Überprüfung nach allen Richtungen hin offen sein. Seit Sarrel and Masters (1982) gibt es Literatur, die zeigt, dass Frauen, genauso wie Männer, sexuelle Straftaten begehen; inzwischen ist die Literatur ziemlich umfangreich: Literaturübersicht.

Es ist daher jedenfalls der konkrete Fall zu prüfen, und hier kommen gleich zwei Komponenten zusammen, die zunächst gegen die Frau sprechen: A) das Alter des Buben und B) eine Frau, die als Trainerin gegenüber dem Buben eine Autoritätsperson ist. Wenn nun der Anwalt der Frau meint, die Frau wäre straffrei gewesen, wenn sie nur gewartet hätte, bis der Bub 14 ist, so wäre auch bei einem 14/15/16-jährigem Buben nicht auszuschließen, dass die Sexualität für den Buben unerwünscht war, dass er nur als Sexualobjekt missbraucht wurde, er das aber nicht zugeben kann, weil er sich sonst in seinem Umfeld lächerlich macht (ganz anders wären die Reaktionen bei einem Mädchen). Jedenfalls bräuchte er psychologische Betreuung - auch wegen der Verhandlung.

Ein Problem - und daher ebenfalls zu prüfen - ist auch die zu enge Definition der Sexualstraftaten, die dazu führt, dass die Gesellschaft blind ist für viele Formen von sexueller Gewalt. Täterinnen gehen nämlich zumeist nicht mit körperlicher Gewalt vor (es gibt aber auch genügend Fälle von Sadistinnen), sondern eher mit psychologischer Manipulation (pädophilen Männern wird diese Strategie nicht mildernd ausgelegt). Dieses Problem wird auch in der Literatur diskutiert, etwa bei:
Peter B. Anderson und Jane S. Savage: "Social, Legal, and Institutional Context of Heterosexual Aggression by College Women", Trauma Violence Abuse, 6/2005, S 130-140.
This review concerns women’s heterosexual aggression. [...] Primary findings: women engage in the full range of sexually aggressive behaviors attributed to men; the language of many legal codes place women’s heterosexually aggressive behaviors below the threshold for rape even when it involves physical force or the use of a weapon; many men, similar to many women, do not report receiving sexual aggression and may not define themselves as victims; regardless of reporting status or self-perception, some men do suffer physical and psychological symptoms as a result of receiving sexual aggression from women; and women’s heterosexual aggression may be more socially acceptable than men’s.​

Auch in Österreich ist durch Täuschung, Manipulation, Druck, Drohung oder Alkohol/Drogen herbeigeführter unerwünschter Sex keine Vergewaltigung. Einem Mann, Jugendlichen oder Kind wird sogar unterstellt, aufgrund seiner Erektion Sex genossen zu haben, während er tatsächlich als Opfer sexueller Gewalt aufgrund von Gefühlen der Scham, fehlenden Kontrolle über die Situation, usw. die gleichen psychologischen Probleme hat, wie Frauen, die mit brutaler Gewalt vergewaltigt wurden ... aus meiner Sicht ein im Hinblick auf die Menschenrechte der Opfer untragbarer Zustand (diskutiert an anderer Stelle im Forum anhand von Fällen aus Israel und Italien, wo Frauen Opfer von Männern waren).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das aber einfach eine ungewöhmliche Liebe ist - Leute - wer soll das akzeptieren, wenn nicht wir in einem Sexforum ?????

Das ist mit Abstand das dümmste Argument, dass ich in diesem Thread gelesen habe.
Ich glaube du verkennst dieses Forum, oder besser ausgedrückt, einen Teil der User hier.

Amore
 
....Die Frage ist, wenn sich ein Dreizehnjähriger und eine Vierzigjährige zueinander hingezogen fühlen und eine sexuelle Beziehung eingehen, kann das für beide eine schöne Erfahrung sein oder entsteht dadurch jemandem schwerer Schaden?
Ist so eine Beziehung automatisch ein Missbrauch von Seiten des/der Älteren, oder haben beide ihr Vergnügen daran, das man ihnen nicht nehmen sollte?.....

:hmm: für mich ist das Problem an der Sache: der 13-jährige kann die ganze Tragweite der Situation nicht abschätzen.. von der 40-jährigen wäre das aber schon zu erwarten. Sich auf einen 13-jährigen einzulassen, zeugt in meinen Augen nicht von grossem Verantwortungsbewusstsein der Trainerin (das Abhängigkeits/Autoritätsverhältnis ist dann noch mal ein eigenes Kapitel)
Ich erwarte von einer Frau mit 40, dass sie ihre Triebe so weit beherrscht, sich nicht an Kindern zu vergreifen... und egal, wie der Junge aussieht, wie reif er ist - er ist ein Kind, der die Tragweite des Ganzen sicher noch nicht ganz erfasst. Die Rolle der Eltern in dem Ganzen würde mich sehr interessieren...

Ich hab mich grad gefragt, was ich wohl getan hätte, wenn meinem Kind so etwas passiert wäre... aber meine Tochter hat sich nie für ältere Männer interessiert... Annäherungen von diesen fand sie immer abartig..

Was ich spannend finde: fragt sich eigentlich keiner, wer das Ganze auffliegen hat lassen bzw. angezeigt hat?
 
Ist die Strafe auch bedingt möglich?
StGB §43 (1) Wird ein Rechtsbrecher zu einer zwei Jahre nicht übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe verurteilt, so hat ihm das Gericht die Strafe unter Bestimmung einer Probezeit von mindestens einem und höchstens drei Jahren bedingt nachzusehen, wenn anzunehmen ist, daß die bloße Androhung der Vollziehung allein oder in Verbindung mit anderen Maßnahmen genügen werde, um ihn von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten.

Oder, einfach gesagt: wenn die Strafe gering genug ausfällt, dann wird sie bedingt verhängt werden, sofern nicht jemand auf die Idee kommt, dass Widerholungsgefahr gegeben ist.
 
Soll ich mit ihr Kaffee trinken und erzählen was sie meinem Kind noch beibringen kann? !

Einen DEUTSCHEN Kaffe!? :shock:..du wirst ja immer brutaler!! :mrgreen:

Ich find Deinen abfälligen Ton gegenüber Kindern sehr daneben!

Sorry, sollte nicht abfällig rüberkommen.:oops:
"G´schrapp" ist auch eher ein liebevoller Wiener Ausdruck. Abfällig wäre "Bankert" oder "Frotz".

Aber ernsthaft: Eine Frage an dich und auch
@ La Femme und an die Vigilanten:

Bei diesen Fällen ist die Reaktion meist:"Wenn der/die dies mit meinem Kind macht, dann würde ich :kopfab: :hau: :mg:...."

Soweit so schlecht.
Warum denkt aber niemand an das andere Szenario: "Wenn mein Kind (mit30/40 Jahren) eine:down: 13-jährige:down: verführt und dessen Eltern meinem Kind daraufhin :kopfab: :hau: :mg:......"

Ich weiß: eine provokante Frage. Aber mir geht sie jedesmal durch den Kopf, wenn ich solche Aussagen höre/lese.




: .....wer das Ganze auffliegen hat lassen bzw. angezeigt hat?

Soweit ich mich erinnere, als der Fall vor ein paar Monaten aufgeflogen ist, waren es die Eltern eines anderen Verinsmitgliedes, die die Sache publik gemacht haben.
 
Wenn das aber einfach eine ungewöhmliche Liebe ist

Pädophile Männer lieben ihre Opfer auch - oft sind es ja ihre eigenen Kinder. Auch F aus St. Pölten hat seine Kellerkinder auf ungewöhnliche Art geliebt (sonst hätte er nicht die Spitalsbehandlung zugelassen, die zu seiner Verhaftung geführt hat). Darüberhinaus wird der Fall in den Medien vor allem aus der Sicht der Frau aufbereitet (rühriger Anwalt) ... die als Angeklagte natürlich alles mögliche behaupten kann.

Ob der 13-jährige durch das Verhalten der Frau geschädigt wurde, wird wahrscheinlich Gutachter erfordern. Selbst im Fall, dass er mit Sex einverstanden war (was wegen seiner Unreife nicht als echte Zustimmung gelten kann), so kann er in der sozialen Entwicklung gestört sein: Sein Ruf unter gleichaltrigen Mädchen wird sicher darunter leiden, wenn er von ihnen Erwachsenensex erwartet, den er nun gewohnt ist - womöglich gleich CIM, wie hier suggeriert wurde.

Soweit ich mich erinnere, als der Fall vor ein paar Monaten aufgeflogen ist, waren es die Eltern eines anderen Verinsmitgliedes, die die Sache publik gemacht haben.

Das ist zum Beispiel ein Indiz, dass der Bub sozial auffällig geworden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Lycisca - da kann man nicht von Liebe sprechen.
Liebe ist selbstlos - das mit Liebe zu vergleichen ist totaler Quatsch.

'Er liebt sie' ist genauso quatsch denn er weiss anscheinend gar nicht was das ist.
Ich will auch über den Scheiss nicht diskutieren - das ist krank.

Was ist mit deinen Menschenrechten? Warum forderst Du die hier nicht ein?
 
Ob der 13-jährige durch das Verhalten der Frau geschädigt wurde, wird wahrscheinlich Gutachter erfordern. Selbst im Fall, dass er mit Sex einverstanden war (was wegen seiner Unreife nicht als echte Zustimmung gelten kann), so kann er in der sozialen Entwicklung gestört sein: Sein Ruf unter gleichaltrigen Mädchen wird sicher darunter leiden, wenn er von ihnen Erwachsenensex erwartet, den er nun gewohnt ist - womöglich gleich CIM, wie hier suggeriert wurde.
Naja, wenn ihm von der Dame CIM beibgebracht wurde, das hätte er früher oder später auch Pornos gesehen und eventuell in die Tat umsetzen wollen. Und noch so einiges mehr...
 
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Naja, wenn ihm von der Dame CIM beibgebracht wurde, das hätte er früher oder später auch Pornos gesehen und eventuell in die Tat umsetzen wollen. Und noch so einiges mehr...

naja - also mit 13 ? möglich is alles. Allerdings solltet ihr vorsichtig bei diesem Thema sein .
Ich hatte so einen 'Onkel' und da war ich 7 oder 8 - also bitte !

Redet nicht so einen Schmarrn daher .
 
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