Heute im Kurier: ER 13 - SIE 40 wird sie verurteilt ?

Und hättest du ne dreizehnjährige Tochter, die dir verkündet, das sie freiwillig 'nen 40jährigen abgeschleppt hat, gäb's 'nen Schulterklopfer und es wir Zeit ihr die Pille zu besorgen.
Natürlich ist das eine eigenartige Form der Beziehung und man würde sich als Elternteil schwer damit tun und Bedenken haben.
Aber die Frage ist doch: Ist es etwas eindeutig Schlechtes oder Verwerfliches, das verboten sein und streng bestraft werden soll? Oder kann man die beiden miteinander glücklich werden lassen, auch wenn ihre Beziehung allgemein auf Unverständnis und Befremden stößt?
 
Mein liebster Taxler,
mein Herr Sohn ist grad 13 und ich glaub kaum daß das für IHN richtig wär.
Und wen mein 2 Jahre jüngeres Töchterlein auf solche Ideen kommen würd...
ich glaub nicht daß ich da ein gutes Gefühl dabei hätt.... oder zuschauen kann.

Meine Güte je mehr ich mir das an realen Beispielen ausmale umso unglaublicher wirds.
Lg Rodney
 
Ich meine, dass man da ganz genau prüfen muss, inwieweit die Frau ihre Überlegenheit und die Abhängigkeit des BUrschen ausgenützt hat. Sollte sich aber herausstellen, dass wirklich alles freiwillig und oune Zwang geschah, dann hoffe ich auf einen Freispruch.

Nein, das ist in diesem Fall nicht zu prüfen, völlig wurscht. § 206. (1) Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Und aus.

Der Anwalt der Frau sagt(Zitat Zeitng): Wenn sie die paar MOnate bis zum 14. Geburtstag gewartet hätten, gäbe es heut keinen Prozeß!

Das stimmt nicht, weil es noch den § 207b gibt (der greift bis 16). Hier wäre dann allerdings zu überprüfen ob die geschlechtliche Handlung " unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie [einer] altersbedingten Überlegenheit" statt gefunden hat. In diesem Fall strafbar.

Und schließlich, zum Drüberstreuen noch § 212: Wer ... mit einer minderjährigen Person, die seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht untersteht, unter Ausnützung seiner Stellung usw usf. (minderjährig = U 18).

auch ein paar monate später dürfte es nur mit einverständnis der eltern

Nein, die Eltern haben da nichts mitzureden.

ist es ab 14 schon legal?

Prinzipiell ja.


wenn 2 kinder mit 14 beginnen ihre sexualität zu erforschen...ist ok. aber das ist sicher was anderes, als das was zwischen einer 40 jährigen und einem 13 jährigen kind abläuft.

Es wird Dich freuen zu hören dass der Gesetzgeber im Prinzip genauso denkt.
 
Ich finde die Frau hat nichts verbrochen - sie ist nur ihren Gefühlen erlegen und sich in einen Jungen verliebt. Der Junge in sie und sie haben miteinander geschlafen. Ohne Zwang, ohne zutexten, wie das hier schon genannt wurde. Sowas sollte nicht verboten sein.

Ist es aber. Heißt Missbrauch Minderjähriger und ist ein Verbrechen.
 
Zum damaligen Zeitpunkt wußte ich nicht wie alt sie ist (..schützt nicht vor Strafe, stimmt) - hätt ich einen Ausweis verlangen sollen?

Klar schützt das. Der Missbrauch Unmündiger kann nur mit zumindest bedingtem Vorsatz erfolgen. Wenn Du nicht wusstest, keinen Grund zur Annahme hattest, dass sie noch nicht 14 ist: kein Problem.
 
Dann ist die Erziehungsberechtigte Mittäterin.

Das finde ich interesant. Gibt es eine Strafbarkeit wg. §§ 206ff durch Unteralssung überhaupt? Was, wenn ich es nicht gestatte, aber weiß, dass mein unm. Kind sexuelle Beziehungen mit einem/einer Älteren unterhält? Bin ich verpflichtet, den Sexualpartner meines Kindes anzuzeigen? Wohl nicht.

Mein Denkfehler: Dauerdelikt, daher wohl § 286.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich ist das eine eigenartige Form der Beziehung und man würde sich als Elternteil schwer damit tun und Bedenken haben.
Aber die Frage ist doch: Ist es etwas eindeutig Schlechtes oder Verwerfliches, das verboten sein und streng bestraft werden soll? Oder kann man die beiden miteinander glücklich werden lassen, auch wenn ihre Beziehung allgemein auf Unverständnis und Befremden stößt?

Diese Frage ist schwer zu beantworten den der eine ist mit 10 ein anderer erst mit 30 reif für so eine Beziehung ist. Der Gesetzgeber ist aber zu der Überzeugung gekommen das die meisten mit 14 damit in der Lage sind.
Es ging mir aber darum wie es die Gesellschaft sieht wenn einmal der Junge minderjährig ist und einmal das Mädchen. Da wird dann immer gesagt dass der Junge das doch eh wollte und froh sein durfte das er das machen durfte und das Mädchen wird immer als Opfer wahrgenommen.
 
Gibt es eine Strafbarkeit wg. §§ 206ff durch Unteralssung überhaupt? Was, wenn ich es nicht gestatte, aber weiß, dass mein unm. Kind sexuelle Beziehungen mit einem/einer Älteren unterhält? Bin ich verpflichtet, den Sexualpartner meines Kindes anzuzeigen? Wohl nicht
StGB, §286 (1). Aber:

Mein Denkfehler: Dauerdelikt, daher wohl § 286.
Ah, da steht es ja eh. Jetzt könnte man allenfalls noch im Einzelfall mit:

(2) Der Täter ist nach Abs. 1 nicht zu bestrafen, wenn er
1. die Verhinderung oder Benachrichtigung nicht leicht und ohne sich oder einen Angehörigen der Gefahr eines beträchtlichen Nachteils auszusetzen, bewirken konnte


...argumentieren, könnte aber ein bisserl schwierig sein. Zudem gibt es ja auch noch die Aufsichtspflicht als Erziehungsberechtigter:

StGB, §199: Wer die ihm auf Grund eines Gesetzes obliegende Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung einer minderjährigen Person gröblich vernachlässigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, deren Verwahrlosung bewirkt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen

Müsste man sich ansehen, was die Judikatur zum Thema "Verwahrlosung" hergibt (online: nix), aber eventuell ist der Gesetzgeber ja der Meinung, dass man als Erziehungsberechtigter seine Kinder vor Dingen mit strafrechtlicher Relevanz (und sei es nur für den anderen) bewahren sollte.
 
Mann, ich hab eine viertel Stunde überlegt,wie ich es ausdrücken kann, dass DU dich NICHT als Vigelant bezeichnet fühlst! Hat wohl nicht geklappt! :grantig:

Am Anfang des Freds steht etwas mit "Radieschen von unten betrachten", "Eier abschneiden" etc. Diese Pesonen sollten sich angesprochen fühlen.

Hättest statt solange zu überlegen halt gesondert antworten sollen ;)


bin zu faul um es zu googln... was isn das?

Du Ai!!! Falls du es noch nicht nachgesehen hast:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vigilantismus
 
mein Herr Sohn ist grad 13 und ich glaub kaum daß das für IHN richtig wär.

Das glaub ich dir auf's Wort. Nur, was Eltern glauben und Kinder wollen bzw. tun sind erfahrungsgemäß immer zwei verschiedene Paar Schuhe. Und natürlich, es gibt solche und solche 13jährige. Manche sind am Level von 16, 17 jährigen und manche spielen noch mit'n Lego im Kinderzimmer. Bei ersteren hätt die Beste eh kan Meter g'habt und bei zweiteren - who cares?

Geht mir genauso. :roll:

Schau liebe Mylene. Ihr Mütter Viele Mütter haben halt - grad bei Söhnen - es Glucken Gen in sich. Draufsitzen auf den Kücken bis zum geht nicht mehr und wird der Sprössling dann irgendwann Flüge, kommt grosses Wehklagen samt einen "mein Leben hat seinen Sinn verloren", nur weil er sich sein eigenes Nest baut. Dann wird noch fest weiterbemuttert in der Singlewohnung, bis dann irgendwann es unfassbare geschieht. Die erste fixe Nebenbuhlerin tritt in Sohnemann's Leben. Dann nämlich gebiert das Glucken Gen einen besonders bösartigen Mutanten, nämlich das Schwiegermutter Gen :shock: Das greift sofort - abgesehen mal davon, das es den Bartwuchs bei Frauen anregt - manipulierend in des Besitzzentrum des Gehirns ein. Dort gaukelt es Muttern den alleinigen Besitzanspruch auf Sohnemann vor, während's in diversen Gehirnunterarchiven rührselige Bilder hervorkramt, auf denen Muttern Sohnemann noch an der Brust nuckeln lässt und selig vor sich hingrinsend eine Träne der Rührung rausdrückt. Damit hat nun das Glucken Gen einen treuen Weggefährten mit dem's gemeinsam, sobald 'ne potentielle Schwiegertochter auftaucht selbige bekämpen kann. Hoffe damit ist nun ein für allemal geklärt, warum Schwiegermütter halt ned anders können, als so zu sein wie's halt sind ... :cool:

:hmm: was hat das aber jetzt eigentlich mit'n Thema zu tun ... :fragezeichen: Ahjo, also: Abgesehen mal davon, das eine 40jährige einen gröberen Knall haben muss, wenn sie sich in einen Vierzehnjährigen verliebt. Hätte der Knabe mit seinen knappen 14 mit 'ner 12jährigen gebumst, wär der Skandal schon um eine Nummer kleiner gewesen. Und damit wären wir schon bei Rodney seinem Beispiel. Auch unter den 12jährigen gibt's solche und solche. Die eine spielt noch mit der Barbie und die andere bläst und fickt im Jugenheim. Und ganz ehrlich, wenn's unter Gleichaltrigen geschieht find ich's detto ned besonders tragisch.

Was ich generell meine: Wenn 40jährige (egal ob Frau oder Mann) sich in 13jährige verlieben (was ich persönlich zwar ned verstehe wie sowas gehen kann), haben sie m.M.n. die Pflicht, sich so weit unter Kontrolle zu haben, das die Finger von ihnen lassen
 
Na Servas, Tom! Du traust dich was!
Bringst sämtliche Schwiegermütter gegen dich auf! :lol:
Muß aber zugeben, dass deine Schilderungen mir irgendwie bekannt vorkommen.

Wenn 40jährige (egal ob Frau oder Mann) sich in 13jährige verlieben (was ich persönlich zwar ned verstehe wie sowas gehen kann), .............

..und was ich nicht verstehe: warum muß das unbedingt vom Alter abhängen,wem man sympathisch, nett und (ver)liebenswert findet?
Ob die Beste einen Knall hat? Weiß nicht. Ich kenn sie nicht. Ungewöhnlich ist es.....dass sie es getan hat!
Wir wissen nicht, ob sich die Geschichte entwickelt/ergeben hat, oder ob es ein perfider Plan von ihr war einen ihrer Schützlinge zu vernaschen. War es für sie der besondere Kick, dass er erst 13 ist, oder war er ihr einfach nur als Mensch wichtig? Womöglich weiß sie es selbst nicht.
Und ich glaube je mehr man den Burschen einredet wie pfuigack es war, was die Trainerin mit ihm gemacht hat, desto eher bekommt ER einen Knall!
 
..und was ich nicht verstehe: warum muß das unbedingt vom Alter abhängen,wem man sympathisch, nett und (ver)liebenswert findet?

Muss es nicht. Aber es gibt ein Mindestalter vor dessen Erreichen man eben wie auch immer gearteten Gefühlen jdf nicht physisch nachgeben darf.

Ungewöhnlich ist es.....dass sie es getan hat!

Ungewöhnlich? Ein Verbechen.
 
Ja das is die Handballtrainerin aus Wiener Neustadt, hat meine Ex gehabt ; )

Schaut gar nicht mal so schlecht aus, als wenn ich der Bub wäre, hätt ich mich gefreut ^^
 
Ich meine, dass man da ganz genau prüfen muss, inwieweit die Frau ihre Überlegenheit und die Abhängigkeit des BUrschen ausgenützt hat. Sollte sich aber herausstellen, dass wirklich alles freiwillig und oune Zwang geschah, dann hoffe ich auf einen Freispruch.

Ausserdem hat's dem Jungen bestimmt gefallen - und er ist österreichweit wahrscheinlich der einzige 13-jährige der's sexuell schon drauf hat....:nono:

sorry, aber das ist schwachsinn!

es gibt nun mal das schutzalter bis 14 und da ist es unerheblich ob es mit oder ohne zwang geschehen ist. jetzt kann man natürlich diskutieren, ob das schutzalter mit 14 passt oder nicht, aber es hat schon seinen sinn, dass es eines gibt. was geschieht sonst als nächstes - "aber herr richter, der bub war 11 und hat schon mal einen samenerguss gehabt, ergo war er geschlechtsreif und somit für sexuelle handlungen von der natur aus vorgesehen. was kann meine 69 jährige mandantin dafür, dass sie das prinzip der mutter natur befolgt hat". Ich will es mir gar nicht vorstellen und daher hoffe ich, dass der gesetzgeber auch die notwendige konsequenz zeigt und sich an die gesetzt hält, so sich der fall auch so zugetragen hat, wie es in den medien berichtet wurde.

ein zweiter punkt der mich aufregt ist bei der diskussion, dass immer wieder die meinung rüberkommt, ein "alter" mann mit einem jungen Mädchen - eh klar - der gehört weggesperrt, der geile bock, eine "alte" frau mit einem jungen buben - super, der kleine hat was erlebt, was seine altersgenossen alle noch nicht kennen. soll doch froh sein. das kann doch nicht euer ernst sein! wo fängt die gleichbehandlung an, bitte! achja, da ist ja der unterschied, weil der junge wollte, was bei den mädchen ja nicht der fall ist. das ist bullshit. wäre die sache genau umgekehrt, und das mädchen würde beteuern, dass es das ja wollte und sooooo verliebt in den mann ist, die volksmeinung würde ihn genauso verurteilen wie die gerichte.

ich bin selbst mutter, von zwei mädchen zwar (und eine davon ist erwachsen und gsd sehr selbständig) aber ich würde es genausowenig tolerieren, wenn ich einen jungen hätte, dass ihm sowas "passiert". in meiner verantwortung als mutter würde ich auch die konsequenz ziehen und der guten frau was erzählen, bevor ich sie anzeige, denke ich mal jetzt für mich.

und zu josie: du verteidigst in diesem fall die 40-jährige, obwohl sie offensichtlich gegen die gesetze verstoßen hat. das ist deine sache, vielleicht denkst du aber anders, wenn du in einigen jahren selbst mutter bist und damit viel näher am geschehen. und eines kann ich mir jetzt nicht verkneifen - kann es sein dass du sie verteidigst weil du selbst manchmal den hang hast, verbotenes zu tun:

Registriert seit 29.08.2006
Ort Südl. NÖ.
Alter 20

obwohl ich persönlich das absolut tolerieren kann!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ungewöhnlich? Ein Verbechen.

Ein gewöhnliches Verbrechen?
Im juristischen Sinn:möglich.
Für mich ist es ein Verbrechen, wenn jemand zu Schaden kommt.
Ist dem Buben dadurch ein Schaden entstanden? Man weiß es nicht.
 
Ist dem Buben dadurch ein Schaden entstanden? Man weiß es nicht.

Soetwas verankert sich im Sexualverhalten - wie mans nimmt.
Schaden ? Wenn wir in einem Sex-Staat leben dann sollte das alles kein Problem sein - dem ist aber nicht so.
 
Ich find es schade das hier Eltern die Sorge tragen und die auch äußern gleich als Glucken und untolerante Menschen hingestellt werden. Ich glaube da wird man doch gewaltig unterschätzt. Fakt ist das im Rahmen des ersten Sexualkundeunterrichts, ich mit Sohn 1 das aufziehen eines Kondoms geübt habe.

Fakt ist das er auch beizeiten ein solches von mir in seine Geldbörse gesteckt bekommt und er sich regelmäßig von mir anhören darf das Ding auch zu benutzen. Wir pflegen zu Hause ein offenes Verhältnis, Fragen werden beantwortet. Dafür bin ich mir nicht zu schamhaft, dazu sollte man als Eltern da sein. Ich wär froh gewesen wenn meine Eltern mir einiges erklärt hätten.

Und es tut mir leid ich find es nicht normal wenn ein 40jähriger Mensch seine Erfüllung bei einem 13jährigen findet. Ich denke das man mit 13 auch ratzfatz überfordert sein kann, weil man noch in der Entwicklung steckt, körperlich und geistig. Und ja mir würds die Kinnlade runterhauen wenn zb. Analverkehr schon für 13jährige das Mustgo schlechthin ist.
 
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