M
Gast
(Gelöschter Account)
Soweit ich weiß, darf ich - wenn ich in meiner Wohnung bin und außer mir kein Unbefugter - mit der Waffe mehr oder weniger machen, was ich will. Also sie auch geladen am Nachtkastl liegen haben. Oder am Tisch oder wo auch immer.
Die Waffe ist vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, is klar. Soll heißen, die Möglichkeit zur sicheren Verwahrung muss gegeben sein (Waffenschrank, Tresor..). Und selbstverständlich müssen die Waffen auch da rein, wenn ich selbst NICHT anwesend bin. (In meiner Wohnung.)
Da gibts zigtausend Erlässe, hab leider grad keinen passenden zur Hand, aber eben noch bei meinen Jungs nachgefragt, die sind sich da auch seeeeehr sicher.
Abgesehen davon - wenn meine geladene Waffe am Tisch liegt, wird sie weggeschlossen, bevor ich IRGENDWEM die Tür aufmach - auch den Jungs von der Überprüfung..
Waffe und Munition müssen NICHT getrennt gelagert werden! Das ist ein hartnäckiges Gerücht, genau wie das, dass man einen Waffenpass nur mit Beschränkungen bekommt.. Beschränkungen im WP sind NICHT rechtsmäßig - gelten aber, wenn man nicht schnell genug Einspruch erhebt.
Die Waffe ist vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, is klar. Soll heißen, die Möglichkeit zur sicheren Verwahrung muss gegeben sein (Waffenschrank, Tresor..). Und selbstverständlich müssen die Waffen auch da rein, wenn ich selbst NICHT anwesend bin. (In meiner Wohnung.)
Da gibts zigtausend Erlässe, hab leider grad keinen passenden zur Hand, aber eben noch bei meinen Jungs nachgefragt, die sind sich da auch seeeeehr sicher.
Abgesehen davon - wenn meine geladene Waffe am Tisch liegt, wird sie weggeschlossen, bevor ich IRGENDWEM die Tür aufmach - auch den Jungs von der Überprüfung..
Waffe und Munition müssen NICHT getrennt gelagert werden! Das ist ein hartnäckiges Gerücht, genau wie das, dass man einen Waffenpass nur mit Beschränkungen bekommt.. Beschränkungen im WP sind NICHT rechtsmäßig - gelten aber, wenn man nicht schnell genug Einspruch erhebt.