Kann mir bitte jemand erklären, warum . . . (Waffengesetz)



:hmm: und ist es nicht so dass all jene die eine waffenbesitzkarte (oder wie das ding heisst) einen kurs ablegen müssen in dem auf genau diesen umstand (nämlich was ist notwehr und was ist notwehrüberschreitung) eingenangen wird - und zwar ziemlich genau :hmm:


Könnt ich mir im Rahmen des Waffenführerscheins vorstellen.
(Um eventuelle Unklarheiten auszuräumen: Waffenbesitzkarte - ich darf Waffen besitzen und diese zuhause sicher verwahren und sie beim Sportschießen usw verwenden. Waffenpass - ich darf meine Waffen auch in der Öffentlichkeit tragen.)
Waffenführerschein ist sowas wie ein Nachweis, dass man mit Waffen umgehen kann. (Dieser allein berechtigt aber noch nicht zum Besitz von Waffen).
In gewissen zeitlichen Abständen muss dieser Waffenführerschein gemacht bzw überprüft werden - könnte mir auch gut vorstellen, dass es da einen Theorieteil über Notwehr gibt, weiß es aber nicht.
Diesen Waffenführerschein brauchen an und für sich nur Leute, die nicht nachweisen können, dass sie ihre Waffen oft benutzen und daher sowieso geübt sind. Reine Sammler zb.
Als Sportschütze musst meist nur Nachweise bringen, dass du am Schießstand warst, an Schießsportveranstaltungen/Wettbewerben usw teilgenommen hast.
 
(Um eventuelle Unklarheiten auszuräumen: Waffenbesitzkarte - ich darf Waffen besitzen und diese zuhause sicher verwahren und sie beim Sportschießen usw verwenden.)

:daumen:

so etwas hat ein freund von mir - und er erzählte mir dass er einen (in etwa :schulterzuck:) sechzehstündigen kurs absolvieren musste - ein grosser teil dieses kurses war es eben auf die thematik notwehr & notwehrüberschreitung einzugehen und zwar ziemlich intensiv​
 

so etwas hat ein freund von mir - und er erzählte mir dass er einen (in etwa :schulterzuck:) sechzehstündigen kurs absolvieren musste - ein grosser teil dieses kurses war es eben auf die thematik notwehr & notwehrüberschreitung einzugehen und zwar ziemlich intensiv​

Aber da würd mich interessieren, ob den Kurs überhaupt JEDER machen muss, der eine WBK haben möchte. Jemand, der schon vorher lange im Sport aktiv war zB.
Naja, sobald ich meine WBK beantrage, werd ich berichten :mrgreen:
 
Aber da würd mich interessieren, ob den Kurs überhaupt JEDER machen muss, der eine WBK haben möchte

:hmm: also mein freund hatte so einen kurs schon mal gemacht - hatte die bestätigung darüber aber verlegt/verloren(oder so) und musste ihn daher (nochmal) machen (das war vor einigen jahren als wieder mal das gesetz wegen missbrauch verschärft wurde) :hmm:
 
Aber da würd mich interessieren, ob den Kurs überhaupt JEDER machen muss, der eine WBK haben möchte. Jemand, der schon vorher lange im Sport aktiv war zB.
Naja, sobald ich meine WBK beantrage, werd ich berichten :mrgreen:

ich bin da nicht am laufenden ob man jetzt schon einen kurs machen muss bevor man eine waffenbesitzkarte bzw waffenpass beantragt . es kommen aber wenn man besitzer einer wbk bzw wp ist in unregelmässigen abständen polizeibeamte (uniformierte oder kripo) die dann kontrollieren wie und wo waffe:down: verwahrt sind , registrierungsnummer. ab dem zeitpunkt einer solchen überprüfung hat man dann eine frist (glaube 4 wochen) um den waffenführerschein zu machen bzw zu verlängern.
 
..oder um einen Nachweis des regelmäßigen Umgangs mit der Waffe zu erbringen, zB durch Teilnahme(bescheinigungen) an diversen Veranstaltungen im Sportbereich oä..
 
Entweder werde ich mit einer echten Waffe bedroht - dann sollte ich schon die Reaktionsfähigkeit eines Lucky Luke besitzen um mich erfolgreich mit meiner eigenen Waffe zur Wehr zu setzten - oder ich erkenne dass es eine Attrappe ist, dann muss ich aber auch nicht schießen.
In der Theorie, gemütlich vor dem PC kann man es so sehen, ja...
In der Situation hast du wohl keine Zeit für eine solche Logik, manchmal nur eine einzige Chance zB. einen Überraschungsmoment zu nutzen..

Und wenn wir jetzt mal weg vom Räuber hin zum Sexualstraftäter gehen, der das Opfer mit einer Waffe bedroht?
Könntest du dann immer noch das Kooperieren empfehlen? :confused:
Mir reicht eigentlich schon der Räuber, der mir Dinge stehlen will, die für mich einen individuell hohen Wert haben. Irgendwie sehe ich nicht ein, dass ich ihn damit davonkommen lassen sollte, wenn ich die Möglichkeit hätte es zu verhindern.
Wenn ich ihn nun auf die Füße ziele und ihn unabsichtlich dabei lebensbedrohlich verletze, dann will ich nicht dafür bestraft werden.
:hmm: ein wiederspruch :?:


:hmm: wenn,s denn notwehrüberschreitung war :hmm:

Das kommt daher, dass ich eben beide Seiten sehe. Auch ein Täter hat gewisse Rechte, eben zB. auf einen fairen Prozess. Die andere Seite, wenn bei einem selbst ein Einbrecher in der Wohnung steht, man in Panik ist, weil man seine Familie bedroht sieht, keine Zeit hat sich vielleicht in Ruhe Gedanken zu machen, ob seine Pistole echt ist und was er damit im Schilde führt und ich erschieße ihn... In solchen Fällen ist für mich das recht auf Verteidigung einfach höher anzusetzen, niemand hat ihn eingeladen...​

Ich kenne die gesetzlichen Bestimmungen für Notwehr, darin kommt oft das Wort "angemessen" vor... Natürlich kann man das auslegen.
Ist ein Einbrecher in meiner Wohnung, habe ich nicht die Zeit nach OGH Urteilen zu ähnlichen Fällen zu suchen, auf die ich mich dann berufen kann...​

:hmm: und ist es nicht so dass all jene die eine waffenbesitzkarte (oder wie das ding heisst) einen kurs ablegen müssen in dem auf genau diesen umstand (nämlich was ist notwehr und was ist notwehrüberschreitung) eingenangen wird - und zwar ziemlich genau :hmm:

Eine Alternative, diesen Kurs alle fünf Jahre ablegen zu müssen, ist regemäßig schießen zu gehen, mindestens einmal im Halbjahr auf einem offiziellen Schießstand (muss ja bestätigt werden).​
:lehrer: soll heissen es muss sichergestellt sein dass derjenige der das recht hat eine waffe zu besitzen auch weiss welches unheil er damit anrichten kann :lehrer:
:hmm:Man müsste halt auch die Räuber, Vergewaltiger, Mörder und sonstige aufklären, welches Unheil sie anrichten können...
Schließlich erschießt man keinen Einbrecher, weil's so lustig ist...​

..oder um einen Nachweis des regelmäßigen Umgangs mit der Waffe zu erbringen, zB durch Teilnahme(bescheinigungen) an diversen Veranstaltungen im Sportbereich oä..
Wie zuvor erwähnt, reicht das. Bedingung ist, dass du einmal im Halbjahr einen Nachweis erbringen kannst, dass du schießen warst. Es nützt nichts in einem Halbjahr täglich schießen zu gehen, dafür eines auszusetzen. Gibt es auch nur für ein einziges Halbjahr keinen Nachweis, musst du den Kurs machen.​
 
:hmm:Man müsste halt auch die Räuber, Vergewaltiger, Mörder und sonstige aufklären, welches Unheil sie anrichten können...

:hmm: versteh jetzt den zynissmus nicht so ganz :hmm:

wenn einer der eine waffe besitzt (sich diese also ganz bewusst gekauft hat) und dann noch in einem seminar über die rechtlichen folgen die der gebrauch dieser waffe haben kann aufgeklärt wird darf sich derjenige auch nicht wundern wenn dann geschaut wird ob er auch jene grundsätze auf die er aufmerksam gemacht wurde eingehalten hat - und ich finde das ist auch ganz ok so - lasst doch die behörden ihre arbeit machen - die wissen wie sie ermitteln und untersuchen müssen - wir betreiben hier nur kaffeesuddeuterei​
 
einige Posting der letzten Seiten stellen Tat und in tateinheit begangene Vergehen bzw den Täter dessen unter mehr Schutz als ein potentielles Opfer welches möglicherweise aus Angst und Selbstschutz zum *Angsbeisser* wird.

Und zum Thema passende und aktuell - Trafikantin mit mehreren Schlägen durch ein Metallstück mit schweren Kopfverletzungen ... ihr Hund war an dem Tag nicht im Geschäft - was wäre aber wenn und wenn er den Täter schwer verletzt hätte = Dann würde die Disskussion vom Raub zum Hundeführerschein wechseln ... oder ?
 
Mir reicht eigentlich schon der Räuber, der mir Dinge stehlen will, die für mich einen individuell hohen Wert haben. Irgendwie sehe ich nicht ein, dass ich ihn damit davonkommen lassen sollte, wenn ich die Möglichkeit hätte es zu verhindern.
Wenn ich ihn nun auf die Füße ziele und ihn unabsichtlich dabei lebensbedrohlich verletze, dann will ich nicht dafür bestraft werden.

Halte ich nach einigen Gesprächen mit erfahrenen Menschen für einen falschen Ansatz.
Klar, wenn mans vermeiden kann, will man niemanden töten - ist menschlich und selbstverständlich.

ABER - wenn man sich bedroht fühlt und auf einen Menschen schießt, dann, um diesen definitiv handlungsunfähig zu machen.

Stell dir vor.. der Einbrecher, auch bewaffnet, steht in deiner Wohnung und du schaffts tatsächlich, ihn in den Fuß zu treffen.
Na, wie wird der reagieren? Die Möglichkeit zur Flucht hast du ihm endgültig genommen, zudem hat er vermutlich starke Schmerzen und aus beiderlei Gründen Panik.
Und ein Mensch in Panik dreht verdammt schnell durch. Und wenn ein durchgedrehter Mensch ne Waffe in der Hand hat, kannst du nur BETEN, dass er genau so mies zielt wie du.

Mir wurde mal gesagt
"Du schießt auf nichts, das du nicht auch töten willst."
Und ich bin der Meinung, dass das stimmt.
(Ausnahmen mögen für Polizisten etc gelten, aber imho nicht für den sich selbst verteidigenden "Laien".)


Wobei, zum Thema Raub.. ich würd auch nicht lustig auf alles schießen, was sich da so in meiner Wohnung bewegt. Auch, wenn meine Postings so rüberkommen mögen.
Wenn jemand versucht, zu flüchten, (und ned grad unschätzbar wichtige Wertgegenstände in der Hand hat) dann gestehe ich ihm das auch zu.
Wer aber meint, mich dann angreifen zu müssen oder NICHT sofort die Beine in die Hand zu nehmen, der bekommt auf alle Fälle ein Problem..
 
Stell dir vor.. der Einbrecher, auch bewaffnet, steht in deiner Wohnung und du schaffts tatsächlich, ihn in den Fuß zu treffen.


und genau das wird in der realität niemals funktionieren..
wenn der räuber also mit krachn vor dir steht, musst du als verlässlicher wbk-besitzer, die waffe und die monition getrennt lagern, ev in einem versperrbaren behältnis (safe udgl).

ich glaub eher net das der räuber wartet, bis du die waffe holst, mit der woanders eingesperrten munition aufmagaziniert und sich dann einem duell stelt.:cool:
 
blödsinn...
mit waffenbesitzkarte darfst in deiner wohnung die waffe scharf und durchgeladen mit dir rumtragen...
und das mit dem getrennt lagern ist auch nicht wahr.

wenn du die waffe am arbeitsplatz führen willst, dann benötigst ohnehin einen waffenpass, und dann ist natürlich die waffe auch nicht entladen zu führen.
 
Wobei, zum Thema Raub.. ich würd auch nicht lustig auf alles schießen, was sich da so in meiner Wohnung bewegt. Auch, wenn meine Postings so rüberkommen mögen.
Wenn jemand versucht, zu flüchten, (und ned grad unschätzbar wichtige Wertgegenstände in der Hand hat) dann gestehe ich ihm das auch zu.
Ich sehe das eigentlich genauso, wie ich auch mit dem Rest deines Postings weitgehend eine deckungsgleiche Meinung habe.
Übrigens flüchten musst du ihn sowieso immer lassen. Du darfst ihn zwar auch mit Waffengewalt daran hindern sich deine Wertgegenstände zu nehmen (angemessen), du darfst ihn aber keinesfalls nachschießen, auch nicht, wenn er dein ganzes Hab und Gut mit sich trägt. Nachschießen ist keine Notwehr, damit darfst du offensive Handlungen abwehren. Darum hat man auch ein großes Problem, wenn man jemand in den Rücken schießt, als Bürger zumindest...

:hmm: versteh jetzt den zynissmus nicht so ganz :hmm:


wenn einer der eine waffe besitzt (sich diese also ganz bewusst gekauft hat) und dann noch in einem seminar über die rechtlichen folgen die der gebrauch dieser waffe haben kann aufgeklärt wird darf sich derjenige auch nicht wundern wenn dann geschaut wird ob er auch jene grundsätze auf die er aufmerksam gemacht wurde eingehalten hat - und ich finde das ist auch ganz ok so​

- lasst doch die behörden ihre arbeit machen - die wissen wie sie ermitteln und untersuchen müssen - wir betreiben hier nur kaffeesuddeuterei​
Warten wir mal die Konsequzen von Krems ab, eben weil ein Polizist Profi ist, müsste er es eigentlich noch besser wissen...

Wie schon geschrieben, es geht mir nicht um Rache oder Selbstjustiz. Du wirst von mir niemals Parolen wie "der hat eh nix anderes verdient" hören. Nur ist in meinem Ermessen eben eher der, der eine Handlung bewusst setzt für die Konsequenzen verantwortlich, so lange sich diese in einem gewissen Rahmen bewegen. Wenn jemand also die Notwehr überschreitet, weil der Täter nur mit einer Spielzeugpistole bewaffnet ist, so würde ich die Beweislast nicht auf das sich verteidigende Opfer legen. Es müsste ihm nachgewiesen werden, dass er es erkannt hat, nicht umgekehrt.


Und zum Thema passende und aktuell - Trafikantin mit mehreren Schlägen durch ein Metallstück mit schweren Kopfverletzungen ... ihr Hund war an dem Tag nicht im Geschäft - was wäre aber wenn und wenn er den Täter schwer verletzt hätte = Dann würde die Disskussion vom Raub zum Hundeführerschein wechseln ... oder ?
Vermutlich schon ... eigentlich pervers ...
 
blödsinn...
mit waffenbesitzkarte darfst in deiner wohnung die waffe scharf und durchgeladen mit dir rumtragen...
und das mit dem getrennt lagern ist auch nicht wahr.

wenn du die waffe am arbeitsplatz führen willst, dann benötigst ohnehin einen waffenpass, und dann ist natürlich die waffe auch nicht entladen zu führen.

genauso ist es :daumen:
 
blödsinn...
mit waffenbesitzkarte darfst in deiner wohnung die waffe scharf und durchgeladen mit dir rumtragen...
und das mit dem getrennt lagern ist auch nicht wahr.

wenn du die waffe am arbeitsplatz führen willst, dann benötigst ohnehin einen waffenpass, und dann ist natürlich die waffe auch nicht entladen zu führen.

is jo net woar, mit wbk darfst eine waffe erwerben und besitzen.
und wenns geladen am kuchltisch liegt bist sowieso lt. waffg unzuverlässig, und du wirst die wumme abgeben dürfen, bei einer der 5-jährlichen überüfung durch kripo oder pozelei.

den § zeigst mir, der es erlaubt die waffe geladen am tisch liegen haben.:mrgreen::mrgreen:
sicher net mit wbk.
 
Du darfst die Waffe nicht am Küchentisch liegen lassen, Du kannst Dir einen Holster kaufen und die Waffe mit Dir führen... Machen wird das wohl keiner, aber es wäre rechtens...
 
Warten wir mal die Konsequzen von Krems ab, eben weil ein Polizist Profi ist, müsste er es eigentlich noch besser wissen...

:daumen:

Wie schon geschrieben, es geht mir nicht um Rache oder Selbstjustiz. Du wirst von mir niemals Parolen wie "der hat eh nix anderes verdient" hören.

:daumen: das weiss ich doch :daumen:

Nur ist in meinem Ermessen eben eher der, der eine Handlung bewusst setzt für die Konsequenzen verantwortlich, so lange sich diese in einem gewissen Rahmen bewegen.

:daumen: auch einverstanden - aber auch (ich habs oben schon geschrieben) der ankauf einer waffe ist eine bewusst gesetzte handlung - und eben für diese bewusst gesetzte handlung hat der gesetzgeber eigene bestimmungen geschaffen - wie oben erwähnt

Es müsste ihm nachgewiesen werden, dass er es erkannt hat, nicht umgekehrt.

:daumen: jo eh - und dafür gibt es gerichtliche/stansanwaltliche erhebungen - und das ist auch gut so - wenn ein mensch gewaltsam zu tode kommt so hat das untersucht zu werden - unabhängig davon ob es jenen die nicht dabei waren gefällt oder auch nicht :daumen:

Vermutlich schon ... eigentlich pervers ...

:roll:

Du darfst die Waffe nicht am Küchentisch liegen lassen, Du kannst Dir einen Holster kaufen und die Waffe mit Dir führen... Machen wird das wohl keiner, aber es wäre rechtens...

na ja so wie es mir mein freund erzählt hat (waffenbesitzkarte) muss er waffe und munition seperat verwahren und transportieren - erst (zb am schiessstand) darf er waffe und munition zusammenführen​
 
is jo net woar, mit wbk darfst eine waffe erwerben und besitzen.
und wenns geladen am kuchltisch liegt bist sowieso lt. waffg unzuverlässig, und du wirst die wumme abgeben dürfen, bei einer der 5-jährlichen überüfung durch kripo oder pozelei.
Es war aber vom Führen die Rede und nicht vom herumkugeln lassen und in diesem Fall hat Plastic recht.

den § zeigst mir, der es erlaubt die waffe geladen am tisch liegen haben.:mrgreen::mrgreen:
sicher net mit wbk.
Im Sinne einer Lagerung darf man das auch nicht mit Waffenpass. Kurz hinlegen, weil ich nach drei Liter Schweiß gerade auf eine andere Kugelsichere Weste wechsel und um sie dann sofort wieder einzustecken, wird dir niemand verbieten können.

Einfacher gesagt, es ist wie im Football, man muss Posession haben oder sie sicher verwaren, geladen oder ungeladen.

Die Trennung gilt übrigens nur für einen begründeten Transport, zB. am Schießstand. Mit Pass darf man sie führen (d.h. geladen in der Öffentlichkeit tragen) die meisten Pässe sind aber auf ein Tätigkeitsfeld beschränkt (Taxifahren, Geld transportieren, usw.) das steht dann auch drinnen. Früher war das nicht so, mein Vater und mein Großvater hatten noch keine Beschränkung...
 
na ja so wie es mir mein freund erzählt hat (waffenbesitzkarte) muss er waffe und munition seperat verwahren und transportieren - erst (zb am schiessstand) darf er waffe und munition zusammenführen​

das stimmt so nicht , die waffe darf zuhause nur für niemand anderen zugänglich sein , wenn man sie am körper trägt so wie von plastic beschrieben oder die waffe in einem versperrten tresor / waffenschrank oder anderem versperrbaren behälter liegt dann gibts kein gesetz das sagt das die waffe dort nicht geladen sein darf.

beim transport vom wohnort zum schiesstand muss waffe und munition allerdings getrennt werden ( bei WBK)
 
Früher war das nicht so, mein Vater und mein Großvater hatten noch keine Beschränkung...

Da lob ich mir Afrika, dort fungieren die Dinger als Lebensversicherung! Je größer desto besser! Und bei Doppelbewaffnung steigen die Chancen sogar noch, dass dir sicher keiner auf den Sack geht!:daumen:
 
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