Liebe zu einer jüngeren

Was tun ich 42 liebe ein junges.mädl
Die Antwort auf Deine im Text versteckte Frage („Was soll ich tun? Ich (42 Jahre) liebe ein junges Mädl?“) kann so vielfältig sein, wie die Umstände, die Du verschweigst. Schließlich ist es nicht unerheblich, ob das „junge Mädl“ das 18. Lebensjahr bereits überschritten hat, in einer Beziehung ist, von Deinen Gefühlen weiß, Dich abstoßend findet, ….. Ausgehend davon, dass sie älter als 18 ist und Dich ebenfalls liebt, würde ich tun, was die Liebe Dir ohnedies anzeigt.
 
Die Antwort auf Deine im Text versteckte Frage („Was soll ich tun? Ich (42 Jahre) liebe ein junges Mädl?“) kann so vielfältig sein, wie die Umstände, die Du verschweigst. Schließlich ist es nicht unerheblich, ob das „junge Mädl“ das 18. Lebensjahr bereits überschritten hat, in einer Beziehung ist, von Deinen Gefühlen weiß, Dich abstoßend findet, ….. Ausgehend davon, dass sie älter als 18 ist und Dich ebenfalls liebt, würde ich tun, was die Liebe Dir ohnedies anzeigt.
Wäre sie 18+, hätte er ihr Alter geschrieben.

Sie ist noch nicht erwachsen.
Leider auch er nur körperlich.
 
Was tun ich 42 liebe ein junges.mädl

Du glaubst doch hoffentlich nicht ernsthaft, dass man mit deinem Nichts an Informationen einen seriösen Rat geben kann. Daher nur allgemein: Geh arbeiten, dann kommst auf andere Gedanken.

Solltest du doch noch weitere Angaben machen, sieht man weiter.
 
Du glaubst doch hoffentlich nicht ernsthaft, dass man mit deinem Nichts an Informationen einen seriösen Rat geben kann. Daher nur allgemein: Geh arbeiten, dann kommst auf andere Gedanken.

Solltest du doch noch weitere Angaben machen, sieht man weiter.
Würde halt blöd kommen, wenn er schreibt, dass er 42 ist und eine 16 Jährige liebt und was er machen soll.
 
Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Hol Dir einen runter (denk dabei aber nicht an Kinder!) und lass die Kinder in Ruhe.
 
Es ist irrelevant was sie dazu sagt.
Er weiß, dass es grundlegend falsch ist.
Darum macht er hier auch kaum angaben.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, kommt das Mädchen auch noch aus seinem nahen Umfeld.

Mein Fehler ist, dass ich grundsätzlich von legalen Umständen ausgehe. Da sollte ich vielleicht noch an mir arbeiten :rolleyes:
 
Mein Fehler ist, dass ich grundsätzlich von legalen Umständen ausgehe. Da sollte ich vielleicht noch an mir arbeiten :rolleyes:
Sagen wir sie wäre 20.

Wo wäre dann das Problem, wenn er schreibt, ich bin 42 und liebe eine 20 Jährige, was soll ich machen?

Aber ganz gleich was er jetzt noch schreiben wird (oder auch nicht) kann man davon ausgehen, dass sie noch keine 18 ist und vielleicht sogar deutlich jünger.
 
Sagen wir sie wäre 20.

Wo wäre dann das Problem, wenn er schreibt, ich bin 42 und liebe eine 20 Jährige, was soll ich machen?

Aber ganz gleich was er jetzt noch schreiben wird (oder auch nicht) kann man davon ausgehen, dass sie noch keine 18 ist und vielleicht sogar deutlich jünger.

Das Schutzalter wurde irgendwann mal auf 14 Jahre gesetzt. Allerdings ist es nicht das einzige Kriterium der Legalität, daher meine obige Frage.
 
Das Schutzalter wurde irgendwann mal auf 14 Jahre gesetzt. Allerdings ist es nicht das einzige Kriterium der Legalität, daher meine obige Frage.


;) Was aber eh nur die wenigsten mitbekamen.

Ja, 14 Jahre, nicht mehr 18 - geistige normale Reife und kein Abhängigkeitsverhältnis, dann darf man drüber.

Also sollte sie ein paar Fleck im Zeugnis haben, können ihre Eltern die geistige Unreife geltend machen vor Gericht.

:mrgreen: Lasst's euch also immer erst das Zeugnis vorher zeigen! :shy: Ist sie eine Einserschülerin, ist sie auch intelligent genug zum ficken, sagt unser Gesetzgeber.
 
Das Schutzalter wurde irgendwann mal auf 14 Jahre gesetzt. Allerdings ist es nicht das einzige Kriterium der Legalität, daher meine obige Frage.
;) Was aber eh nur die wenigsten mitbekamen.

Ja, 14 Jahre, nicht mehr 18 - geistige normale Reife und kein Abhängigkeitsverhältnis, dann darf man drüber.

Also sollte sie ein paar Fleck im Zeugnis haben, können ihre Eltern die geistige Unreife geltend machen vor Gericht.

:mrgreen: Lasst's euch also immer erst das Zeugnis vorher zeigen! :shy:
Egal, wer es als Erwachsener auf ein Kind abgesehen hat, soll zum Psychiater. Egal, ob es 1, 8, 13 oder 16 ist.
 
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