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Was aber eh nur die wenigsten mitbekamen.
Ja, 14 Jahre, nicht mehr 18 - geistige normale Reife und kein Abhängigkeitsverhältnis, dann darf man drüber.
Also sollte sie ein paar Fleck im Zeugnis haben, können ihre Eltern die geistige Unreife geltend machen vor Gericht.
Lasst's euch also immer erst das Zeugnis vorher zeigen! Ist sie eine Einserschülerin, ist sie auch intelligent genug zum ficken, sagt unser Gesetzgeber.
Und sie ja auf kein Eis einladen, das könnte als Bezahlung ausgelegt werden (hab ich echt mal in einem seriösen Beitrag gelesen!)...