Olympiasieger Seisenbacher unter Missbrauchverdacht

kürzlich hatte der Forsthuber, seines Zeichen Präsident des LG Wien, ja gemeint, man sollte viel weniger inhaftieren.

Keine Ahnung, was nun tatsächlich der Weisheit letzter Schluß ist. Immerhin sind ja auch die Expertenmeinungen dazu äußerst kontroversiell.


Vielleicht meint er, man sollte mehr abschieben, damit Platz frei wird? ;) So wie es die Ukrainer machen, damit die 20 Mannzelle nur mehr mit 19 Ukrainern belegt ist? :ironie:
 
kürzlich hatte der Forsthuber, seines Zeichen Präsident des LG Wien, ja gemeint, man sollte viel weniger inhaftieren.
Das kann mehrere Gründe haben. Bspw. dass er wirklich für raschere Abschiebung ist, so wie von @Mitglied #328725 vermutet? Oder hat er seine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Auge, die ja in der österreichischen Justiz eine wichtige Erfolgsgröße ist? Oder er denkt an seine Justizwachebeamten, deren Job auf Grund von chronischen Überbelegungen in den Gefängnissen sicher noch härter ist als im Normalbetrieb? Unsere Politik sträubt sich ja vehement gegen den Bau neuer Gefängnisse.

Keine Ahnung, was nun tatsächlich der Weisheit letzter Schluß ist. Immerhin sind ja auch die Expertenmeinungen dazu äußerst kontroversiell.
Bei Kapitalverbrechen wie Kindesmissbrauch gibt's da für mich keine Diskussion. 10 Jahre Höchststrafe für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen halte ich für einen Witz, insbesondere weil die Höchststrafe eh selten verhängt wird (irgend ein schwindliger Milderungsgrund findet sich fast immer) und weil in Österreich die meisten Straftäter spätestens nach 2/3 der Strafdauer freigelassen werden.
 
kürzlich hatte der Forsthuber, seines Zeichen Präsident des LG Wien, ja gemeint, man sollte viel weniger inhaftieren.

Keine Ahnung, was nun tatsächlich der Weisheit letzter Schluß ist. Immerhin sind ja auch die Expertenmeinungen dazu äußerst kontroversiell.
Bei Vergehen gegen Leib und Leben sollte man viel mehr, früher und länger wegsperren, bei Kindesmissbrauch auch den Schlüssel wegschmeißen.
Siehe der Irre, der ein Mädel am See entführt und eingesperrt hat, wieviel vorstrafen hatte er ? 30 oder so ?
Hatte schon Sinn an das gute in ihm zu glauben und ihn frei rumlaufen zu lassen. Für ihn zumindest.
 
Siehe der Irre, der ein Mädel am See entführt und eingesperrt hat, wieviel vorstrafen hatte er ? 30 oder so ?
Hatte schon Sinn an das gute in ihm zu glauben und ihn frei rumlaufen zu lassen. Für ihn zumindest.
na dann schau Dir mal die dazugehörenden Postings im Thread "Wahnsinnige Rechtssprechung" an. Demnach war/ist dieser Verbrecher nicht der einzige, der Sinn drin sah, daß er sogar nach 30 einschlägigen Vorstrafen frei herumläuft :(
 
Na was sagt man: gemäß einer soeben erschienen ORF-Meldung ist Seisenbacher heute aus der Auslieferungshaft entlassen worden, er ist somit wieder auf freiem Fuß.

Versteht wer sowas?
 
Er darf bis zum Abschluss des Auslieferungsverfahrens die Ukraine nicht verlassen.
Und - es gibt noch kein Urteil eines Gerichts. Daher gilt für ihn nach wie vor die Unschuldsvermutung...
;)
 
Soweit mir bekannt ist, hat die Ukraine die volle Frist einer Inhaftierung ausgeschöpft.
Es war bereits ganz am Anfang bekannt gegeben worden, dass sich das Auslieferungsverfahren über mehrere Monate erstrecken kann...
 
Was kann an dieser Entscheidung so lange dauern? Ist ernsthaft zu vermuten, dass es für Seisenbacher in Wien kein faires Verfahren geben wird?
 
Was kann an dieser Entscheidung so lange dauern? Ist ernsthaft zu vermuten, dass es für Seisenbacher in Wien kein faires Verfahren geben wird?
Selbe Frage falls es jemanden gibt der hierzu rechtlich beschlagen ist.
Wenn die Lage und Kommunikation mit der Ukraine ausreicht ihn dort verhaften zu lassen welch unsagbar schwierige Frage muss für eine Auslieferung ergänzend geklärt werden? Es wird doch einen Auslieferungsvertrag mit zugehörigem Kriterienkatalog geben, eine Liste abhackerln mit ja/nein kann doch nicht so schwierig sein.
 
Selbe Frage falls es jemanden gibt der hierzu rechtlich beschlagen ist.
Wenn die Lage und Kommunikation mit der Ukraine ausreicht ihn dort verhaften zu lassen welch unsagbar schwierige Frage muss für eine Auslieferung ergänzend geklärt werden? Es wird doch einen Auslieferungsvertrag mit zugehörigem Kriterienkatalog geben, eine Liste abhackerln mit ja/nein kann doch nicht so schwierig sein.
Die Anwälte ziehen solche Verfahren oft in die Länge mit irgendwelchen Sinnlos-Eingaben, die jeweils beantwortet werden müssen.

In der Ukraine darf man zusätzlich vermuten, dass Beamte ohne Extra-Honorar bar aufs Handerl nur schwer zum Bewegen ihres kleinen Fingers zu motivieren sind.

Ob Seisenbacher jemals in die Hände der österreichischen Justiz kommt, darf bezweifelt werden.
 
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