Polizei beendete Sexparty - ORF.at - Bericht

Natürlich gibt es Geldstrafen, die Vorstellung vom Kerker bei Wasser und Brot ist wohl von irgendwelchen Fernsehserien beeinflusst.
Für die SWs ist es im übrigen eine reine Verwaltungsübertretung, sicherlich kein gerichtlich zu ahndendes Strafdelikt.
Bei Gerry sieht es da eventuell schon anders aus, aber auch dem droht in Wirklichkeit nix. Kommt halt drauf an, was die Behörde tatsächlich an Infos gesammelt hat, wahrscheinlich nicht viel.
Außerdem dürften sie ja bloß 3 SWs erwischt haben.
 
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Natürlich gibt es Geldstrafen, die Vorstellung vom Kerker bei Wasser und Brot ist wohl von irgendwelchen Fernsehserien beeinflusst.
Für die SWs ist es im übrigen eine reine Verwaltungsübertretung, sicherlich kein gerichtlich zu ahndendes Strafdelikt.
Außerdem dürften sie ja bloß 3 SWs erwischt haben.
Auch für die Herren ist es eine reine Verwaltungsübertretung. Die Geldstrafen können aber empfindlich sein.
 
Für die Freier beträgt der Strafrahmen nach § 17 Abs 3 WPG bis zu EUR 500,--. Also wird da realistischerweise mit einer Strafe von EUR 100,-- + Kosten 10% zu rechnen sein. Das halte ich nicht für empfindlich.
 
Um mit den weiteren Märchen aufzuräumen, für die Mädels beträgt der Strafrahmen bis zu EUR 800,-- (§ 17 Abs 4 lit b WPG) und für Gerry als Betreiber des Prostitutionslokals bis zu EUR 7.000,--.
Empfindlich werden die Forderungen der Finanz sein, das ist aber eine andere Geschichte.
 
Für die Freier beträgt der Strafrahmen nach § 17 Abs 3 WPG bis zu EUR 500,--. Also wird da realistischerweise mit einer Strafe von EUR 100,-- + Kosten 10% zu rechnen sein. Das halte ich nicht für empfindlich.
Wenn es so ist, dann hast Du Recht. 500 würde ich aber schon für empfindlich halten. Und der/die Organisator/en könnte/n für das nicht genehmigte Betreiben eines Prostitutionslokals belangt werden, Strafe von 1.000 bis 7.000 Euro.
 
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