Polizei Beamte / Beamtin - anwesend

auf die palme bringt mich anderes, will es nur richtigstellen bevor wieder die selbsternannten auf die matte springen und alles für sexuelle belästigung verklimpfen.
Was willst Du da richtigstellen?
Ich habe ursprünglich lediglich darauf hingewiesen, dass solche Anzüglichkeiten Kolleg:innen gegenüber durchaus heikel sein können.
Ein professioneller Umgang(ston) sollte bei aller Freundschaft untereinander wohl möglich sein.

Deine Wortwahl in diesem letzten Beitrag suggeriert ein wenig Anspannung bei diesem Thema ...
Oiso, entspann Di moi :mrgreen:
 
Was willst Du da richtigstellen?
Ich habe ursprünglich lediglich darauf hingewiesen, dass solche Anzüglichkeiten Kolleg:innen gegenüber durchaus heikel sein können.
Ein professioneller Umgang(ston) sollte bei aller Freundschaft untereinander wohl möglich sein.

Deine Wortwahl in diesem letzten Beitrag suggeriert ein wenig Anspannung bei diesem Thema ...
Oiso, entspann Di moi :mrgreen:
alles gut, jawohl! :daumen:
 
1. Beamtin oder Beamter ist man ein Leben lang.
2. Wenn es um Erregung öffentlichen Ärgernisses geht muss man gemäß § 183 StGB einschreiten!!!
Es sei denn, wann wird aus welchem Grund auch immer aus dem Beamtenverhältnis entlassen.

Gleichwohl liegt nicht bei jeder Nackheit, jedem Sexakt auch gleich ein öffentliches Ärgernis vor. Wenn Zuschauer erkennbar gerne sehen, was sie sehen, können sie sich dann nicht mehr auf Erregung öffentlichen Ärgernisses berufen. Auch wenn man Beamter ist, muss man (solange niemand geschädigt wird) nicht alles sehen.
 
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