Straßenstrich Polizeikontrolle, Best Practice, Stuwerviertel

ben, wenn es eine Anbahnung ist.

eine Anbahnung kann es nicht sein, wenn ich nur rede mit ihr und nix kaufen will von ihr - das lasse ich mir von niemandem einreden .

vielleicht spreche ich mi ihr, weil ich eine Privatstudie veranstalte ???
 
§ 16. (Beschränkung für Freierinnen und Freier) Außerhalb der gemäß § 9 erlaubten Bereiche für Straßenprostitution sowie in Prostitutionslokalen, deren Betrieb gemäß § 6 Abs. 1 lit. a) oder c) unzulässig ist, dürfen Freierinnen und Freier (§ 2 Abs. 9) mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen keinen Kontakt aufnehmen.
 
die können die dort nicht stehen lassen und dann die Leute strafen - da müssen die doch zuerst mal sehen, dass die von dort weg gehen/kommen .
 
Außerhalb der gemäß § 9 erlaubten Bereiche für Straßenprostitution sowie in Prostitutionslokalen,... dürfen Freierinnen und Freier (§ 2 Abs. 9) mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen keinen Kontakt aufnehmen.
Werte Manon, wir drehen uns im Kreis.
Die Herrschaften reden eh die ganze Zeit vom selben Thema.
KEIN Mensch kann dir aus einer Entfernung nachweisen, dass du übers Ficken mit der Frau redest!!
"Nona" wird es in den meisten Fällen auch der Fall sein, aber bewiesen ist das NICHT.
Über nichts Anderes reden wir hier.

Und, wie oben gesagt, bei mir waren es vielleicht grad 5 % der Fälle, wo ich tatsächlich Anbahnungsgespräche geführt habe.
 
§ 16. (Beschränkung für Freierinnen und Freier) Außerhalb der gemäß § 9 erlaubten Bereiche für Straßenprostitution sowie in Prostitutionslokalen, deren Betrieb gemäß § 6 Abs. 1 lit. a) oder c) unzulässig ist, dürfen Freierinnen und Freier (§ 2 Abs. 9) mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen keinen Kontakt aufnehmen.

Las ich schon zig mal. Deswegen wird auch niemand richtig klug daraus, was unter "Anbahnung" zu verstehen sei.

Rede ich mit einer und möchte mit ihr essen gehen, dient das wohl kaum einer Anbahnung zur Inanspruchnahme ihrer Dienstleistung, denn ihre Dienstleistung besteht aus sexuellen Angeboten.

Übrigens, beim Barte des Propheten:

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:mrgreen:
 
die können die dort nicht stehen lassen und dann die Leute strafen - da müssen die doch zuerst mal sehen, dass die von dort weg gehen/kommen .
genau das machens doch ;)jeden Tag, die ein oder andere wird stundenweise trotzdem von ihrem Loverboy dort abgesetzt, der bezahlt die Strafe aus der Portogasse und stellt am nächsten Tag eine andere hin.
 
Deswegen wird auch niemand richtig klug daraus,
eigentlich ganz einfach:
sie stehen dort verbotener weise, also schon mal strafbar, wenn Du Dich da als Freier anhängst, selber schuld
in den erlaubten Zonen gibt es mit der Anbahnung keine Probleme, Du musst sie halt mitnehmen, weil Sex in Österreich auf öffentl. Raum verboten ist, für jedermann (Auto, Toiletten, Wiese, Park usw )
versuchen in ein Stundenhotel zu gehen, die tolerrieren das meist, sollte Kontrolle kommen und sie hat keinen Deckel, Pech , illegale Prostie
als Freier in keine Wohnungen mitfahren, weil illegale Prostie, in Deine Wohnung kannst sie mitnehmen wenns den Deckel hat
wenn ein genehmigtes Bordell kontrolliert wird haben nur die Mädels ,welche keinen Deckel haben Pech und der Betreiber zahlt auch, der Freier kann gehen
usw, ganz einfach ;)
 
eigentlich ganz einfach:
sie stehen dort verbotener weise, also schon mal strafbar, wenn Du Dich da als Freier anhängst, selber schuld

Es geht oder steh niemand als strafbar in der Gegend herum. Es liegt im Auge des Betrachters, ob hier jemand mit seinem Gehen oder Stehen eine strafbare Handlung begeht.

Zwinkert mir eine Prostituierte zu und gehe ich mit ihr dann mit, ist das genauso straffrei, da niemand weiß, welche Absichten ich hege.

Anders wäre es im konstruierten Beispiel, wenn ich am Mexikoplatz mit jemandem redete, der mir eine Stange Zigaretten zeigte und ich diese kaufen würde. Dies gliche dem Delikt des Schwarzmarkthandels, da die Zigaretten nicht versteuert werden.
 
aber eben nicht in der verbotenen Zone
Du weißt aber schon, wo in Wien die verbotene Zone ist? Das ist das gesamte Wohngebiet. Selbstverständlich dürfen sich SW im Wohngebiet aufhalten, sie dürfen bloß nicht auf der Straße die Prostitution anbahnen.
Ebenso darf man natürlich mit jeder Person auf der Straße sprechen, auch im Wohngebiet mit SW. Man darf dort nur nicht zum Zweck der Inanspruchnahme einer Dienstleistung mit ihnen Kontakt aufnehmen.
So ist die ganz eindeutige Rechtslage. Inwieweit das Vorgehen der Polizei dem entspricht, ist eine andere Frage.
 
Jeder weiß eigentlich, dass Gestalten, die im Stuwerviertel an Ecken herumlungern oder auffällig oft ihre Runden drehen, im Grunde genommen nichts Böses im Schilde führen.

Will man ihnen das letzte Stückerl Glück gesetzlich nehmen?

Ich bin z. B. einer, der Probleme mit dem Kennenlernen hat und eine nicht nur hart durchfickt, sondern ihr auch ein bisserl Zuneigung geben will, großflächigen Körperkontakt ersehnt und die 30 Euro nicht nur für rein raus ausgibt. Es steckt mehr dahinter, als eine auf der Straße aufzureißen.

Und dann kommt vielleicht der Gesetzgeber daher und verbietet uns das Normalste der Welt.

Ordnung muss sein, das sehe ich ein. Aber nicht in dieser Manier, wo jeder gleich als potentieller Straftäter hingestellt wird.
 
wo in Wien die verbotene Zone ist? Das ist das gesamte Wohngebiet
Eben, aber manche schnallen es einfach ned. ;)

Selbstverständlich dürfen sich SW im Wohngebiet aufhalten, sie dürfen bloß nicht auf der Straße die Prostitution anbahnen
ok, hab mich bissi blöde ausgedrückt, ok ?
 
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